Parlamentskorrespondenz Nr. 129 vom 02.03.2005

NATIONALRAT BESCHLIESST ÄNDERUNG DES DATENSCHUTZGESETZES

Konsequenz aus der Tsunami-Katastrophe

Wien (PK) - Abgeordnete Mag. STOISITS (G) erklärte, mit dieser Vorlage reagiere man auf die Tsunami-Katastrophe. Damit verbinde man einige Hoffnungen, die sich allerdings mit diesem Entwurf nicht erfüllten. Die hier geplanten Änderungen würfen die Frage auf, ob sie überhaupt notwendig seien. Zur Erreichung der wünschenswerten Ziele wäre eine andere Vorgangsweise durchaus sinnvoller gewesen, meinte die Rednerin, die beklagte, dass die Kompetenzen im Krisenfall immer noch nicht gebündelt seien. Vor diesem Hintergrund müsse ihre Fraktion diesen Entwurf ablehnen.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) meinte, man werde sowohl das Datenschutzgesetz als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Reisebranche ändern müssen, um auf diesem Gebiet wirklich die nötigen Ergebnisse erzielen zu können. Daher sei die heutige Vorlage der notwendige erste Schritt.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erklärte, es sei eine Änderung des Datenschutzgesetzes tatsächlich nicht notwendig gewesen, aber im Interesse der Vermeidung unterschiedlicher Interpretationen in solchen Katastrophenfällen werde seine Fraktion diesem Entwurf dennoch zustimmen. Hinsichtlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen plädierte der Redner für eine nötige Korrektur.

Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) trat gleichfalls für die geplante Änderung ein. Die bisherige Rechtslage sei vielleicht schon bisher ausreichend gewesen, doch im Interesse einer klareren Auslegung der Rechtslage sei dieser Entwurf sinnvoll als eine Klarstellung der Rechtsgrundlage.

Abgeordneter WINKLER (V) erläuterte den Inhalt der Vorlage und empfahl die Annahme des Entwurfs. Besonders dankte der Redner den diversen Hilfsorganisationen, die sich in den Krisenregionen betätigten.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) sagte, dieser Entwurf sei keineswegs ein großer Wurf, wie auch das Krisenmanagement insgesamt kein Ruhmesblatt bedeutet hätte.

Abgeordneter PRASSL (V) vertrat hingegen die Ansicht, die Katastrophe habe gezeigt, dass eine Adaption des Datenschutzgesetzes notwendig sei. Diesem Umstand trage man mit dem vorliegenden Entwurf Rechnung, er sollte daher angenommen werden, so der Redner, der auch auf Details der Vorlage einging.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) beklagte, dass man lediglich in einem einzigen, noch dazu sensiblen, Bereich die Mängel legistisch nachjustiere, während in anderen Bereichen nach wie vor Konsequenzen fehlten. Es gebe nach wie vor Handlungsbedarf, die Regierung solle daher tätig werden. Konkret brachte sie einen Entschließungsantrag betreffend die EU-Richtlinie zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen ein.

Abgeordneter MURAUER (V) sprach sich wie seine Fraktionskollegen für die Annahme des Entwurfs aus. Dieser bringe mehr Möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit und sei ein erster Schritt zu einem "Tsunami-Gesetz".

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, der Entschließungsantrag der Sozialdemokraten verfiel der Ablehnung.

(Schluss Datenschutz/Forts. NR)