Parlamentskorrespondenz Nr. 130 vom 02.03.2005

EINHELLIGES LOB FÜR ARBEIT DER VOLKSANWÄLTiNNEN

Wien (PK) - Dank an die VolksanwältInnen und Lob für deren Arbeit waren der Tenor der Reden im Nationalrat bei der Debatte über den Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2003.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) dankte den Volksanwälten für ihre Arbeit und lobte den übersichtlichen und informativen Bericht. Besonders wies der Redner auf die ORF-Sendung und auf die Sprechtage in den Bundesländern hin.

Abgeordneter MARIZZI (S) würdigte gleichfalls das verdienstvolle Wirken der Volksanwälte und ihrer Mitarbeiter. Der Bericht belege eindrucksvoll die positiven Auswirkungen dieser Tätigkeit. Es liege eine gute Leistungsbilanz vor, wofür zu danken sei.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) stimmte in den Kanon seiner Vorredner ein und stellte vor allem der TV-Sendung ein gutes Zeugnis aus. Er dankte den Volksanwälten für ihre Tätigkeit und meinte, es sei gelungen, für die Betroffenen gute Ergebnisse zu erzielen. Konkret sprach der Redner sodann über den Fonds für die Hepatitiskranken.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) stattete gleichfalls Dank an die Volksanwälte für ihre Arbeit ab und bezeichnete deren Wirken als eine ganz wichtige Unterstützung der Tätigkeit der Abgeordneten. Konkret regte sie eine engere Verknüpfung der Arbeit der Volksanwälte mit jener des Menschenrechtsausschusses des Nationalrates an.

Der jährliche Bericht der Volksanwaltschaft sei nicht nur ein beeindruckender Leistungsbeweis, sondern stelle auch eine wichtige Informationsunterlage für die National- und Bundesräte dar, meinte Abgeordnete GRANDER (V). Erfreulich sei vor allem, dass man bei der Lektüre der Berichte erkennen könne, dass immer die Interessen der Bürger im Mittelpunkt stehen. Auch der 27. Bericht enthalte wieder eine Reihe von legistischen Anregungen, die sich aus der Tätigkeit der Volksanwälte ergeben. Schließlich dankte auch Grander den Volksanwälten für ihre unermüdliche Arbeit.

Als Obfrau des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen sei es ihr ein besonderes Anliegen, sich für die Vorlage dieses Berichtes zu bedanken, erklärte Abgeordnete Mag. WURM (S). Besonders erwähnenswert sei die ausgezeichnete formale Gliederung und die leichte Lesbarkeit des Berichtes. Es sei ihr aufgefallen, dass besonders viele Fälle das Verkehrsministerium betroffen haben, und zwar im Bereich der Aberkennungen von Lenkerberechtigungen. Sie hoffe, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft aufgegriffen werden, denn hier gebe es sicher Handlungsbedarf.

Die ständig steigende Zahl an Menschen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, belege, dass die Menschen dieser Institution vertrauen, meinte Abgeordneter SCHEIBNER (F). Der Nationalrat habe die Verpflichtung, die Berichte rasch zu diskutieren und dafür zu sorgen, dass die betroffenen Ministerien und Verwaltungseinrichtungen auf die Empfehlungen konsequenter reagieren. Er gehe davon aus, dass sich alle Fraktionen dafür aussprechen, dass die Volksanwaltschaft in ihrer bisherigen Form, das heißt mit drei Volksanwälten, beibehalten wird.

Es sei ihm in unangenehmer Erinnerung, dass Volksanwalt Stadler im Jahr 2001 nach Besuch der Strafanstalt Stein einen Bericht abgeliefert hat, der in keiner Weise den Realitäten entsprochen hat, erklärte Abgeordneter ÖLLINGER (G). Inzwischen liege ein Expertenbericht vor, der diese Darstellungen zu 100 % widerlege. Im übrigen nehme er aber an, dass Volksanwalt Stadler - ebenso wie seine Kollegen - seine Arbeit bemüht und engagiert mache. Sodann griff er einige konkrete Kritikpunkte aus dem Bericht der Volksanwaltschaft heraus, die unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, die Verfahrensabläufe bei der Pensionsversicherung sowie die Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung betrafen.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) würdigte die Arbeit der Volksanwaltschaft, die gewissermaßen als "Blitzableiter" zwischen Politik und Bürgern fungiere. Der Redner wies darauf hin, dass Salzburg das erste Bundesland war, das von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, die Landes- und Gemeindeverwaltung kontrollieren zu lassen. Er würde sich wünschen, dass sich die Volksanwaltschaft auch durchaus zu politischen Themen äußert. Sie könnte z.B. feststellen, dass nach einem Jahr "roter Regierung" in Salzburg ein gezieltes Umfärben bei den Behörden eingesetzt hat.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) zollte der Arbeit der Volksanwaltschaft großen Respekt, denn "15.000 Fälle muss man erst bearbeiten". Er wolle gerne wissen, welche Kompetenzerweiterungen notwendig wären, um die tägliche Arbeit effektiver gestalten zu können. Grundsätzlich halte er nichts davon, die Zahl der Volksanwälte zu reduzieren. Besser ein Volksanwalt mehr, als einer weniger, unterstrich Prähauser.

Der Bericht der Volksanwaltschaft zeige jedes Jahr wieder deutlich, welche Missstände es in Österreich gibt, konstatierte Abgeordnete HAIDLMAYR (G). Das stetige Ansteigen der Fälle gerade in den letzten Jahren sei darauf zurückzuführen, dass die Rechte der Bürger und Bürgerinnen immer mehr beschnitten wurden. So gebe es z.B. seit dem Jahr 2000 immer mehr junge Männer, die sich in Fragen des Zivildienstes Hilfe suchend an die Volksanwaltschaft wenden. Es sei dringend eine Zivildienstregelung erforderlich, die gewährleistet, dass alle Zivildiener, egal bei welcher Organisation sie arbeiten oder aus welchem Bundesland sie kommen, gleich behandelt werden. Es müsse gesetzlich fixiert werden, dass Zivildienstleistende zumindest 13,60 € pro Tag an Verpflegungsgeld bar auf die Hand bekommen, forderte sie. Sehr unbefriedigend sei auch die Situation vieler behinderter Menschen, die oft jahrelang um ihre Rechte kämpfen müssen.

Wenn auch schon viele Verbesserungen im Sozialbereich erzielt werden konnten, meinte Volksanwalt Dr. KOSTELKA in Richtung des Abgeordneten Haupt, so dürfe man dennoch nie zufrieden sein. So wäre es etwa wünschenswert, das Verbrechensopfergesetz zu reformieren sowie die Sozialhilfe zu vereinheitlichen. Neue Regelungen sollte man sich auch hinsichtlich der Hepatitis-C-Erkrankungen sowie der Impfschäden überlegen, zumal die Gefahr bestehe, dass Österreich den Anschluss an internationale Entwicklungen versäumt. Was die von der Abgeordneten Wurm angesprochenen Tätigkeit von Amtssachverständigen im Führerscheinbereich angeht, so habe die Volksanwaltschaft deshalb so stark Kritik geübt, weil die Vorgangsweise äußerst heterogen ist. In manchen Bezirken werden nämlich durch Amtsärzte Befristungen ausgesprochen, die durch die Gesetze keineswegs gedeckt sind. Gegenüber dem Abgeordneten Öllinger merkte Kostelka an, dass die Volksanwaltschaft keinen Stein-Sonderbericht vorgelegt hat. Die Anmerkungen hinsichtlich der Invaliditätspensionen seien richtig; man müsse mit Bedauern feststellen, dass es oft sehr lange Verfahrensdauern gibt.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Volksanwaltschaft/Forts. NR)