Parlamentskorrespondenz Nr. 264 vom 19.04.2005

RAUCH-KALLAT: ZEITPLAN FÜR EINFÜHRUNG DER E-CARD WIRD EINGEHALTEN

Rechnungshofausschuss befasst sich mit E-Card-Projekt

Wien (PK) - Der Zeitplan für die Einführung der E-Card, dem elektronischen Krankenschein, kann eingehalten werden. Davon zeigten sich heute sowohl Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat als auch der Geschäftsführer des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Josef Kandlhofer im Rechnungshofausschuss des Nationalrats überzeugt. Rauch-Kallat betonte, der Probebetrieb laufe im Großen und Ganzen problemlos, bisher sei die E-Card bereits 110.000 Mal verwendet worden. Mitte November werden Rauch-Kallat zufolge sämtliche Arztpraxen mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet sein und auch alle Versicherten sollen die E-Card bis zu diesem Zeitpunkt in Händen halten.

Weder Rauch-Kallat noch Kandlhofer glauben, dass die jüngste Kritik von Teilen der Ärzteschaft zu Verzögerungen bei der Auslieferung der E-Card führen wird. Kandlhofer verwies in diesem Zusammenhang auf den zwischen Hauptverband und Österreichischer Ärztekammer abgeschlossenen "E-Card-Vertrag" und betonte, "dieser ist eindeutig und gilt". Darüber hinaus bekräftigte der Hauptverbands-Geschäftsführer seine Aussage, wonach für das Projekt E-Card "kein Cent und kein Euro verbraten wurde", eine Darstellung, die von Rechnungshofpräsident Josef Moser allerdings zurückgewiesen wurde. Moser zufolge führte allein die Verzögerung des Projekts zu Mehrkosten von 7 Mill. €.

Basis für die Diskussion im Rechnungshofausschuss bildete ein Bericht der Rechnungshofs, der vom Jänner bis März 2003 den Hauptverband der Sozialversicherungsträger geprüft und dabei schwerpunktmäßig das Projekt E-Card (vormals Chipkarte) unter die Lupe genommen hatte. In seinem Bericht anerkennt der Rechnungshof das Bemühen des Hauptverbandes das Projekt so rasch wie möglich umzusetzen, er bemängelte jedoch die kostenintensive Projektleitung und die eingetretenen Projektverzögerungen.

Dass die Zielsetzungen des Hauptverbands "in keinem Punkt" erreicht werden konnten, führt der Rechnungshof unter anderem darauf zurück, dass die Projektorganisation Mängel aufwies, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Projektbeginn noch nicht feststanden, das ursprünglich beauftragte Konsortium den Auftragsumfang unterschätzte und maßgebliche Organisationen wie die Österreichische Ärztekammer wenig Bereitschaft zeigten, die E-Card in ihrem Wirkungsbereich anzunehmen.

Die Gesamtkosten für das E-Card-Projekt werden im Bericht des Rechnungshofs - basierend auf Schätzungen des Hauptverbands im Jahr 2003 - mit 115,28 Mill. € beziffert. Der Rechnungshof wertet dabei nicht nur die Projektnebenkosten mit einem Anteil von geschätzten 24 % an den Gesamtkosten als zu hoch, er kritisiert auch die seiner Meinung nach zu geringe Kostenbeteiligung der Wirtschaft am Projekt. Die zu erwartenden jährlichen Einsparungen für die Unternehmen würden weiter über dem geleisteten Einmalbetrag von 21,8 Mill. € liegen, heißt es im Bericht.

Amortisieren werden sich die Kosten des Projekts nach Berechnungen des Rechnungshofs bei betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise voraussichtlich erst in 16 Jahren; unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Überlegungen könnte sich diese Zeitspanne auf drei Jahre verkürzen. Zunächst wird es jedoch einen erheblichen Kostenschub bei den Sozialversicherungsträgern geben, rechnen die Prüfer, eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der E-Card werde sich erst dann einstellen, wenn Lenkungs- und Steuerungseffekte zwischen Versicherten und Leistungsanbietern wirksam werden.

Eine verbreiterte Anwendung der E-Card wird vom Rechnungshof grundsätzlich befürwortet, für vordringlich hält er allerdings gesetzliche Begleitmaßnahmen, um die Kostentransparenz ärztlicher Leistungen sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Bereich der Krankenanstalten zu erhöhen.

Das Projekt E-Card hat eine lange Vorgeschichte: Bereits im November 1996 ersuchte der Nationalrat den damaligen Sozialminister Franz Hums, die Voraussetzungen zur Einführung eines Chipkartensystems zu schaffen. Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde im August 1999 verabschiedet. Spätestens zweieinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Novelle sollte der Krankenschein durch eine Chipkarte abgelöst werden.

Bei der Umsetzung des Projekts kam es jedoch immer wieder zu Verzögerungen. Grund dafür waren unter anderem nachträgliche Gesetzesänderungen und die Nichteinhaltung des Projektplans seitens des ursprünglich beauftragten Bieterkonsortiums. Das Projekt E-Card wurde schließlich im August 2003 neu ausgeschrieben. Die österreichweite Einführung der E-Card ist nunmehr bis Ende des heurigen Jahres vorgesehen.

Eröffnet wurde die Debatte im Rechnungshofausschuss von Abgeordnetem Günther Kräuter (S). Kräuter bedauerte, dass es die Koalition abgelehnt habe, den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider als Auskunftsperson zu laden, und erinnerte an Aussagen Haiders, der im Zusammenhang mit dem E-Card-Projekt von einem "Chipkarten-Chaos", "kriminellen Vorgängen", einem "finanziellen Debakel" und einer "Geldvernichtungsaktion" gesprochen habe.

Kritisch äußerte sich Kräuter darüber hinaus zu einem Konflikt zwischen dem damaligen Sozialminister Herbert Haupt und Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hinsichtlich der politischen Verantwortung für das Projekt und einer weiteren drohenden Verzögerung der E-Card-Einführung aufgrund von Bedenken der Ärzteschaft. An Hauptverbands-Geschäftsführer Kandlhofer richtete er die Frage, ob dieser angesichts der Kritik des Rechnungshofs und zahlreicher kritischer Medienberichte nach wie vor auf seiner Aussage beharre, wonach für das E-Card-Projekt kein Cent und kein Euro unnötig verbraten worden sei.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) erklärte, die E-Card sei eine unendliche Geschichte, und verwies auf zahlreiche Mängel, die der Rechnungshof aufgedeckt habe. Er verteidigte jedoch ausdrücklich Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, die seiner Meinung nach das Projekt seit ihrem Amtsantritt aktiv vorangetrieben hat. Für Gahr ist es, wie er sagte, nun wichtig, dass die E-Card in bürgerfreundlicher Form zur Verfügung stehen und die Datensicherheit gewährleistet sein wird.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) wollte unter anderem wissen, ob die von den burgenländischen Ärzten aufgezeigten Probleme bereits beseitigt worden seien.

Seitens der Grünen hinterfragten Abgeordneter Kurt Grünewald und Ausschussvorsitzender Werner Kogler die Rolle der Ärzte bei der Einführung der E-Card. Grünewald klagte, die Ärzte hätten sich die Einführung der E-Card teuer abkaufen lassen, und forderte den Hauptverband auf, keine Kassenverträge mehr mit Ärzten ohne Computerausstattung abzuschließen.

Thematisiert wurden von Grünewald zudem die Kosten für externe Expertenanalysen, für die, wie er meinte, "eigenartige Summen" bezahlt worden seien. In Richtung Rauch-Kallat hielt er fest, dem ehrgeizigen Gesundheitsreformpaket der Ministerin drohe ein ähnliches Schicksal wie der E-Card. Sein Fraktionskollege Kogler sprach darüber hinaus die Umstände der ersten Auftragsvergabe und die seitens der Wirtschaftskammer geleisteten Zahlungen für das E-Card-Projekt an.

Weitere Detailfragen an die Auskunftspersonen, neben Hauptverbandsgeschäftsführer Josef Kandlhofer auch der für EDV und IT zuständige Geschäftsführer Volker Schörghofer, richteten die SPÖ-Abgeordneten Hermann Krist, Kurt Gaßner und Christine Lapp. Krist betonte, es gebe "einen wahren Fundus" an aufklärungsbedürftigen Umständen.

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hielt eingangs ihrer Ausführungen fest, der Rechnungshofbericht umfasse einen Zeitraum, zu dem sie noch nicht der Regierung angehört habe. Seit ihrem Amtsantritt habe sie sich aber intensiv für das Gelingen der E-Card eingesetzt und sich für dieses Projekt, trotz der formaljuristischen Zuständigkeit des Sozialministeriums, auch zuständig gefühlt, betonte sie.

Rauch Kallat zeigte sich davon überzeugt, dass der Zeitplan zur Einführung der E-Card eingehalten werden kann und die Auslieferung der Karte, die Ende Mai beginnt, Ende November abgeschlossen sein wird.

Der derzeit laufende Probebetrieb ist Rauch-Kallat zufolge durchaus erfolgreich. Die E-Card sei - "mit relativ wenigen Problemen" - mittlerweile bereits 110.000 Mal zum Einsatz gelangt. Erst vor wenigen Tagen habe es eine Befragung der betroffenen Nutzer gegeben, skizzierte Rauch-Kallat, dabei hätten sich rund 95 % der PatientInnen sehr zufrieden gezeigt. Zusatzkosten für die Versicherten wird es ihrer Darstellung nach keine geben, da diese bisher für vier Krankenscheine pro Jahr mehr zahlen mussten als für das nunmehr vorgesehene Serviceentgelt in der Höhe von 10 €.

Kritik der Ärzte habe es, so die Ministerin, im Prinzip nur in Einzelfällen gegeben, wobei die Probleme jeweils rasch gelöst werden hätten können. Zur generellen Rolle der Ärztekammer bei der Einführung der E-Card merkte sie an, sie hätte sich etwas mehr Flexibilität erwartet.

Rauch-Kallat rechnet im Übrigen damit, dass die bereits jetzt hohe Akzeptanz der E-Card in Hinkunft weiter steigen wird, wenn diese auch im Ausland bzw. als Bürgerkarte eingesetzt werden könne. Die Speicherung biometrischer Daten auf der E-Card ist ihr zufolge technisch bereits jetzt möglich, über entsprechende Einsatzmöglichkeiten werde aber in den nächsten Jahren noch zu diskutieren sein.

Die Anregung von Abgeordnetem Grünewald, nur noch solche Ärzte mit Kassenverträgen auszustatten, die über eine Computerausrüstung verfügen, leite sie gerne weiter, sagte die Ministerin, die Kassenverträge lägen aber in der Verantwortung der einzelnen Krankenkassen.

Die Meinung Grünewalds, dass das Gesundheitsreformpaket das gleiche Schicksal erleiden könnte wie die E-Card, teilte Rauch-Kallat nicht und betonte, sie sei guten Mutes, dass die Reformvorhaben zeitgerecht umgesetzt werden könnten.

Josef Kandlhofer, Geschäftsführer des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, betonte, er stehe nach wie vor zu seiner Aussage, wonach für das Projekt E-Card "kein Cent und kein Euro verbraten worden ist". Auch durch die notwendig gewordene Neuausschreibung des Projekts sei der Sozialversicherung kein Schaden entstanden, da der Generalunternehmer des ersten Projekts den gesamten Aufwand getragen habe. Die Gesamtkosten für das Projekt einschließlich 2006 bezifferte er mit nach wie vor 116 Mill. €.

Kandlhofer machte überdies geltend, dass die Musterpraxis im Burgenland auf den Tag genau wie geplant in Betrieb gegangen sei, das gleiche gelte für den Beginn des Probebetriebs und werde auch für den Beginn des "roll out" gelten.

Ab Ende Mai werden Kandlhofer zufolge täglich 80 bis 100 Arztpraxen mit der notwendigen Infrastruktur für die E-Card ausgestattet und 80.000 bis 100.000 Karten verschickt werden. Mit Verzögerungen aufgrund etwaiger Widerstände von Ärzten rechnet Kandlhofer nicht und verwies in diesem Zusammenhang auf den gültigen Vertrag mit der Österreichischen Ärztekammer. Sollten etwaige Probleme bei der Umsetzung auftauchen, werde man sich schon "zusammenraufen".

Besonderen Wert legte Kandlhofer auf die Feststellung, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens für das E-Card-Projekt zu keinem Rechtsbruch gekommen sei. Der Hauptverband habe vom Bundesvergabeamt in allen Verfahren Recht bekommen, betonte er. Mit der Begründung, der Zukauf von Know How sei notwendig gewesen, verteidigte er überdies einzelne externe Beraterverträge.

Auf die Frage, inwieweit der Hauptverband Empfehlungen des Rechnungshofes nachgekommen sei, meinte Kandlhofer, "selbstverständlich haben wir aus dem gegenständlichen Bericht etwas gelernt." Er gab allerdings zu bedenken, dass der Hauptverband aufgrund der Zusicherung des Auftragnehmers noch im Februar 2002 guten Glaubens gewesen sei, dass die erste Chipkarte im November desselben Jahres ausgeliefert werden könne. 

Dass die Wirtschaft mehr für das Projekt E-Card zahlen solle, wertete Kandlhofer als politische Forderung, für die der Hauptverband nicht der richtige Adressat sei. Der Zeitfaktor habe bei der ersten Auftragsvergabe des Projekts eine erhebliche Rolle gespielt, unterstrich er, er wisse aber nicht, inwieweit dieser letztendlich für die Auftragsvergabe ausschlaggebend gewesen sei, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Geschäftsführung inne hatte.

Sowohl Kandlhofer als auch Geschäftsführer Volker Schörghofer betonten, dass bei der E-Card das Höchstmaß an Datensicherheit gegeben sei. Der Hauptverband sehe sich als datenschutzrechtlicher Anwalt für die Versicherten, betonte etwa Schörghofer. Die E-Card ist ihm zufolge sicherer als jede Bankkarte, das Verschlüsselungssystem nach heutigem Stand der Technik "unknackbar".

Schörghofer erläuterte, die Versicherten-Daten würden nicht über das öffentliche Internet, sondern über ein virtuelles, privates Netz übertragen. Zuständig für die Datenübermittlung sei eine Betreibergesellschaft, die eine Fünfzig-Fünfzig-Tochter des Hauptverbandes und der Ärztekammer sei. Über das virtuelle private Netz könnten, so Schörghofer, auch Befunde und heikle E-Mails sicher übertragen werden.

Der "roll out" selbst wird Schörghofer zufolge durch private Telekombetreiber durchgeführt, die die notwendigen Geräte auf Kosten der Sozialversicherung in den Ordinationen installieren. Jeder Provider, der sich an die geforderten Sicherheitsstandards halte, könne an das virtuelle Netz angeschlossen werden. Für die Meldung von Kartenverlusten, neuen Kartenbestellungen und als Helpdesk für Ärzte und Ordinationshilfen soll laut Schörghofer ein Call-Center zuständig sein.

Rechnungshofpräsident Josef Moser führte aus, der Rechnungshof habe sich bisher in drei Prüfungen mit der Chipkarte beschäftigt bzw. werde sich noch damit beschäftigen. Die zweite Prüfung, die vom Juni 2003 bis Juni 2004 durchgeführt worden sei, befinde sich im Stadium der Endreaktion. Eine dritte Prüfung für den Zeitraum Juli 2004 bis Mai 2005 sei in Vorbereitung.

Die Darstellung Kandlhofers, wonach für das Projekt E-Card kein Cent verbraten worden sei, wies Moser zurück. Ihm zufolge ist es allein durch die Verzögerung der Einführung der E-Card zu Mehrkosten in der Höhe von 7 Mill. € gekommen. Zudem hält er es für schwierig, einen Soll-Ist-Vergleich durchzuführen, da keine Beschlüsse darüber existierten, wie hoch die Projektkosten sein hätten sollen.

Zu den externen Beraterverträgen merkte Moser an, dass in einem Fall ein schriftlicher Vertrag gefehlt habe und ein anderer Experte auch während des Projektstillstands weiter bezahlt worden sei. Der Rechnungshofpräsident bezweifelt zudem, dass alle Beraterleistungen nötig gewesen seien.

Generell wies Moser auf zahlreiche Projektmängel hin und äußerte die Hoffnung, dass der Hauptverband aus dem Bericht des Rechungshofes seine Lehren gezogen habe.

Der Rechnungshofausschuss nahm den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes (III-86 der Beilagen) mit VP-FP-Mehrheit zur Kenntnis. Danach nahm er seine Beratungen über einen weiteren Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes (III-106 d.B.) wieder auf und befasste sich mit dem Kapitel "Gerichtliche Medizin". (Fortsetzung)