Parlamentskorrespondenz Nr. 271 vom 20.04.2005

INNENAUSSCHUSS BESCHLIESST KOMPETENZERWEITERUNG FÜR EUROPOL

Vertagung von S-Anträgen

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der heutigen Debatte im Innenausschuss stand das Protokoll über die Änderung des Europol-Übereinkommen s, mit dem die Kompetenzen von Europol erweitert werden sollen. Im Jänner dieses Jahres hatten die Ausschussmitglieder die Beratungen darüber vertagt, um eine Stellungnahme des Datenschutzrates zu dieser Vorlage abzuwarten. Für den Datenschutzrat berichtete S-Abgeordneter Johann Maier. Er hielt u.a. fest, dass der Datenschutzrat über europäische Vorhaben, die datenschutzrelevante Materien betreffen, informiert werden sollte und somit in Beratungen eintreten kann. Die Regierungsfraktionen werden zudem ersucht, auf die Regierungsmitglieder Einfluss zu nehmen, dass dies in Zukunft gewährleistet werde. Mit „Sorge“ werde man die Protokollierungsregelung und das Datenschutzniveau verfolgen.

Abgeordneter Peter Pilz (G) fragte, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, und forderte die Vollprotokollierung ein, da es seiner Meinung nach nicht angehe, dass der Europol-Direktor Daten an Drittstaaten übermitteln kann, wenn er es für notwendig hält.

Seitens des Ressorts wurde darauf hingewiesen, dass es auch jetzt möglich sei, jeden Abruf zu protokollieren. Zu der Übermittlung an Drittstaaten meinte die Beamtin, die gemeinsame Kontrollinstanz habe zweimal Gelegenheit gehabt, offiziell eine Stellungnahme abzugeben. Es stimme auch nicht, dass der Europol-Direktor willkürlich einen Datenabtausch einleiten kann, vielmehr müsse er sich der Rechtslage dieses Drittstaates bewusst sein. Sinn dieser Bestimmung sei es, mit Staaten, mit denen es kein Kooperationsabkommen gebe, rascher in Kontakt zu kommen, dies gelte vor allem im Hinblick auf eine raschere Reaktion auf eine Bedrohung, etwa durch Terrorismus oder bei Euro-Fälschungen.

Abgeordneter Johann Maier (S) unterstrich, dass der Datenschutzrat eine kritische Stellungnahme abgegeben habe und es in einigen Bereichen offene Fragen gebe.

Bundesministerin Liese Prokop warf ein, alle Staaten Europas seien sich der Notwendigkeit des Datenschutzes bewusst, und versprach, die Frage einer verpflichtenden Protokollierung mit in den Verwaltungsrat zu nehmen. Dies wurde auch in einer Ausschussfeststellung, die von allen vier Parteien getragen wurde, festgehalten.

Die Regierungsvorlage fand die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und FPÖ.

S-ANTRAG BETREFFEND „SCHUTZZONEN RUND UM ABTREIBUNGSKLINIKEN“ VERTAGT

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer stellte gleich am Anfang der Diskussion über diesen S- Entschließungsantrag einen Vertagungsantrag und begründete ihn damit, dass die Schutzzonen von den Sozialdemokraten abgelehnt wurden und man nun eine Ausweitung dieser Schutzzonen verlange. Außerdem handle es sich um ein Wiener Problem, für das die Wiener Sicherheitsbehörden zuständig seien.

Abgeordneter Peter Pilz (G) machte darauf aufmerksam, dass die SPÖ den Schutzzonen zugestimmt habe. Ob es wirklich nur ein Wiener Problem sei, wollte er wissen. Wenn man die radikalen Abtreibungsgegner auch nur 200 m von den Abtreibungskliniken wegbringe, dann seien diese Personen wirkungslos, sagte er.

Schutzzonen allein werden nicht ausreichen, meinte S-Abgeordneter Walter Posch. Die Abtreibungskliniken sind für ihn ein Fall für die Schutzzone; mit der Wegweisung der radikalen Abtreibungsgegner wäre seiner Ansicht nach das Problem gelöst. Laut Schutzzonen-Verordnung kann ein solches Wegweisungsrecht ausgesprochen werden. Notwendig wären jedoch wirksame Sanktionsmöglichkeiten. Unverständlich ist ihm, dass die ÖVP diesem Entschließungsantrag nicht zustimmt.

Warum man einen Punkt vertagen muss, wo es doch nur um einen Bericht der Ministerin geht, verstand G-Abgeordnete Terezija Stoisits nicht. Auch für sie steht fest, dass es sich um eine schutzwürdige Gruppe handelt und dass dies ein Beispiel für eine „punktgenaue“ Schutzzone sei.

Die Exekutive soll die Bevölkerung vor kriminellen Handlungen schützen, unterstrich F-Abgeordnete Helene Partik-Pable und sah im Fall der Abtreibungskliniken keinen klassischen Fall einer Schutzzone, mit der man Kinder vor Drogendealern bewahren möchte.

Dass die Situation der Frauen, die sich zu einer Abtreibung entschließen, nicht einfach ist, gestand V-Abgeordneter Werner Miedl zu. Er sah es aber als „gewagt“ an, dort die Polizei einzusetzen. Seiner Ansicht nach ist, da es sich um ein Wiener Problem handelt, die Stadt Wien gefordert.

Es gehe nicht darum, die Schutzzonenregelung auszuweiten, betonte Antragstellerin S-Abgeordnete Bettina Stadlbauer, es handle sich nicht ausschließlich um ein Wiener Problem. Zu der Anregung von V-Abgeordneter Baumgartner-Gabitzer, eine parlamentarische Anfrage an die Innenministerin zu richten, meinte Stadlbauer, eine solche habe sie bereits an das Ressort gestellt, jedoch sei die Antwort unbefriedigend gewesen.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien wurde die Vertagung beschlossen.

INTERNATIONALEN KATASTROPHEN: OPPOSITION VERMISST KLARE KOMPETENZEN

Ebenfalls mit VP-FP-Mehrheit vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ, den Abgeordnete Erika Scharer und ihre FraktionskollegInnen in Folge der Flutkatastrophe in Südostasien im vergangenen Dezember eingebracht haben. Die Sozialdemokraten nehmen Probleme, die damals im Zuge des Krisenmanagements aufgetreten sind, zum Anlass, um eine Klärung der Kompetenzen bei internationalen Katastrophenfällen, die Entwicklung eines Krisenplans für derartige Situationen und die Einrichtung eines mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzten Callcenters zu fordern.

Im Rahmen der Diskussion wurde die Notwendigkeit dieses Antrags sowohl von Abgeordnetem Werner Miedl (V) als auch von Abgeordnetem Markus Fauland (F) in Frage gestellt. Beide machten geltend, dass die Flutkatastrophe nicht vorhersehbar gewesen sei und man auf eine Katastrophe diesen Ausmaßes nicht vollständig vorbereitet sein könne. Das Innenministerium habe aber, so Miedl, aus den Fehlern gelernt und mittlerweile entsprechende Schritte gesetzt. Auch Abgeordneter Fauland geht, wie er sagte, davon aus, dass das Ministerium das Krisenmanagement von sich aus evaluiere.

Darüber hinaus machten Miedl und Innenministerin Liese Prokop geltend, dass die Kompetenzlage klar geregelt sei und keine Änderungen notwendig wären. Prokop zufolge haben die DVI-Teams des Innenressorts mittlerweile 45 tote Österreicher in Südostasien identifiziert, 37 Österreicher werden nach wie vor vermisst.

SPÖ und Grüne ließen die Argumentation der Koalition nicht gelten. So unterstrich Abgeordneter Anton Gaal (S), dass sowohl die innerösterreichische Koordination als auch die Koordination auf EU-Ebene in Katastrophenfällen verbessert werden müsse. Derzeit verhindert das bestehende "Kompetenzwirrwarr" seiner Meinung nach rasches Reagieren. Gaal regte u.a. an, unter Einbindung der Länder und Gemeinden ein bundeseinheitliches Zivil- und Katastrophenschutzgesetz zu erarbeiten. Sein Fraktionskollege Otto Pendl bekräftigte, in Katastrophenfällen müssten die Opfer im Vordergrund stehen und nicht Kompetenzkonflikte zwischen Ressorts.

Abgeordneter Peter Pilz (G) gab zu bedenken, dass das Außenministerium für das Managen internationaler Katastrophen "vollkommen ungeeignet" sei. Seiner Ansicht nach ist die Kompetenzfrage außerdem alles andere als geklärt. Er habe sich, meinte Pilz, einen seriösen Plan zur Neugestaltung der Zuständigkeiten erwartet.

Innenministerin Liese Prokop wies darauf hin, dass in Katastrophenfällen ein Krisenstab gegründet werde, der Koordinationsaufgaben wahrnehme. Für inländische Katastropheneinsätze sind ihr zufolge die Länder zuständig, das Innenministerium habe aber eine Koordinierungskompetenz und sei auch in der Lage, diese wahrzunehmen. (Schluss)