Parlamentskorrespondenz Nr. 359 vom 09.05.2005

VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE: UMWELT

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat kürzlich folgenden Gesetzentwurf übermittelt:

KAMPF DEM LÄRM

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Österreich soll ein Bundesgesetz beschlossen werden, das einen rechtlichen Rahmen für Lärmerhebungen, für die Festlegung von Emissionszielen im Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie in Industriebetrieben und Häfen  und für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen schafft.

Im Einzelnen geht es um harmonisierte Bewertungsmethoden für Lärm und Lärmpegel, um die Aufzeichnung der örtlichen Lärmsituation in Umgebungslärmkarten sowie um die Planung von Lärmminderungs- und Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von Aktionsplänen, die der EU zu übermitteln sind. Zudem sind Informationsrechte der Öffentlichkeit im Gesetzentwurf verankert. In den Erläuterungen des Gesetzentwurfes macht die Regierung darauf aufmerksam, dass "Lärm" eine Querschnittmaterie darstellt und der Bund nur in seinem Kompetenzbereich (Gewerbe und Industrie, Verkehr, Bergwesen, Abfallwirtschaft) Maßnahmen zur Lärmabwehr setzen kann. In anderen Bereichen sind die Bundesländer zum Handeln aufgerufen.   

Die budgetäre Kosten, die dem Bund aus der Erfüllung der für ihn neuen Aufgabe "Lärmschutz" erwachsen, werden mit drei zusätzlichen Planstellen und folgenden Schätzungen beziffert: 1,5 Mill. € bis 4,5 Mill. € jährlich von 2005 bis 2012 und 0,8 Mill. € bis 2 Mill. € ab 2013 (857 d.B.).  (Schluss)


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