Parlamentskorrespondenz Nr. 403 vom 20.05.2005

VORLAGEN: LANDESVERTEIDIGUNG

AUSBILDUNGSDIENST BEIM HEER WIRD WIEDER FÜR MÄNNER GEÖFFNET

Ein Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 will die Attraktivität von Wehrdienstleistungen zur Sicherstellung des Personalnachwuchses des Bundesheeres insbesondere für den Auslandseinsatz und für die Offiziersfunktionen steigern und überdies auch verstärkt finanzielle Anreize für freiwillige Wehrdienstleistungen von Frauen bieten.

So soll künftig der bisher nur Frauen zugängliche Ausbildungsdienst auch für (wehrpflichtige) Männer geöffnet werden. Die derzeit nur für Frauen hinsichtlich dieses Wehrdienstes geltenden Normen sollen materiell weitgehend beibehalten werden. Durch den damit verbundenen Wegfall der bisher zu berücksichtigenden gleichheitsrechtlichen Problematik ist als gezielte Werbemaßnahme eine sofortige höhere Besoldung ab dem ersten Tag des Ausbildungsdienstes für Frauen und Männer sowie die Normierung eines Anspruches auf Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe während des gesamten Ausbildungsdienstes ins Auge gefasst. Die Regierungsvorlage rechnet in ihren Erläuternden Bemerkungen mit einer Personalstärke von rund 600 Personen jährlich im Ausbildungsdienst als Folge dieser Maßnahmen. (949 d.B.) (Schluss)