Parlamentskorrespondenz Nr. 414 vom 23.05.2005

VORLAGEN: SOZIALES

DIENSTRECHTS-NOVELLE 2005 BRINGT ZAHLREICHE DETAILÄNDERUNGEN

Zahlreiche Detailänderungen für den öffentlichen Dienst bringt die von der Regierung vorgeschlagene Dienstrechts-Novelle 2005. Unter anderem geht es um die Anpassung diverser Dienstrechtsvorschriften an die erfolgte Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie, die Aktualisierung des für Besoldungseinstufungen maßgeblichen Richtverwendungskatalogs, die Anhebung der Beitragsgrundlage für Zeiten der Familienhospizkarenz auf 1.350 €, Schutzbestimmungen für minderjährige Zeugen in Disziplinarverfahren und um eine Verwaltungsvereinfachung bezüglich des Fahrtkostenzuschusses. Zudem wird sichergestellt dass für Landeslehrer, die in ein anderes Bundesland oder in den Bundesdienst wechseln, das harmonisierte Beamtenpensionsrecht weiter gilt.

Ersatzlos gestrichen werden der Todesfall-, der Bestattungskosten- und der Pflegekostenbeitrag für Beamte. Diese finanziellen Hilfen wurden zuletzt nur noch an Angehörige von verstorbenen Beamten im Dienstand ausgezahlt, der Verfassungsgerichtshof hat die 2001 eingeführte Differenzierung zwischen Beamten des Dienststandes und Beamten des Ruhestandes jedoch als verfassungswidrig aufgehoben. Die nunmehrige gänzliche Streichung begründet die Regierung damit, dass der Todesfallbeitrtag als historisch überholt betrachtet werden könne und sowohl der Bestattungskosten- als auch der Pflegkostenbeitrag praktisch keine materielle Bedeutung mehr hätten. Durch die Streichung der finanziellen Hilfen erwartet sich die Regierung Einsparungen im Ausmaß von 26,1 Mill. € jährlich.

Beim neuen Richtverwendungskatalog wurde, wie es in den Erläuterungen heißt, auf eine markante Auswahl von als Richtververwendung in Frage kommenden Arbeitsplätzen geachtet. Er soll nicht nur eine leichtere Handhabung von Bewertungsverfahren ermöglichen, sondern den Bediensteten auch besser nachvollziehbare Erklärungen für die Zuordnung eines Arbeitsplatzes bieten. (953 d.B.)

KOALITION REGT EINMALZAHLUNG FÜR "TRÜMMERFRAUEN" AN

ÖVP und Freiheitliche sprechen sich dafür aus, die Leistungen von Frauen beim Wiederaufbau der Republik Österreich durch eine einmalige finanzielle Zuwendung besonders zu würdigen, und wenden sich mit einem entsprechenden Entschließungsantrag an Sozialministerin Ursula Haubner. Eine solche Einmalzahlung wäre eine Anerkennung der Leistungen jener Frauen, die in den ersten Nachkriegsjahren unter besonders schwierigen Bedingungen Kinder erzogen und am Wiederaufbau der Republik mitgewirkt haben, heißt es im Antrag. (615/A[E] ) (Schluss)


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