Parlamentskorrespondenz Nr. 449 vom 01.06.2005

AUSSCHUSS DEBATTIERT FEINSTAUB-PROBLEMATIK

Förderung von Staubreduktionsmaßnahmen im Baumaschinenbereich

Wien (PK) – Der Umweltausschuss befasste sich im weiteren Verlauf seiner Sitzung auf der Basis von vier Anträgen (587/A, 536/A [E], 227/A [E], 327/A [E]) mit Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Feinstaub.

In der Debatte wurde von den Regierungsparteien ein Abänderungsantrag zum V-F-Antrag zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes eingebracht. Da der Bundesminister bereits den Ausbau bestehender Möglichkeiten zur Förderung von Staubemissionsreduktionsmaßnahmen im industriellen Anlagenbereich angekündigt hat, sollen darüber hinaus mit Mitteln der Umweltförderung im Inland auch Staubreduktionsmaßnahmen im Bereich der Baumaschinen und Baugeräte gefördert werden.

In einem Entschließungsantrag fordern die Abgeordneten DI Missethon (V) und DI Achleitner (F) Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung. So soll der Bundesminister die rasche Umsetzung des neuen Förderungsschwerpunktes in der Umweltförderung im Inland zur Reduktion der Staubemissionen von industriellen Anlagen sowie von Baumaschinen veranlassen, bestehende Initiativen Österreichs auf europäischer Ebene für eine weitere Verschärfung der EU-Abgasgrenzwerte für Partikelemissionen bei Pkw fortsetzen sowie Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für umweltschonende Fahrweisen und umweltfreundliche Technologien im Verkehrsbereich setzen. Darüber hinaus soll Pröll die Ausrüstung der Fahrzeugflotte des Bundes mit Partikelfiltern forcieren, den öffentlichen Nahverkehr verbessern und darauf hinwirken, dass finanzielle Mittel der Wohnbauförderung verstärkt in die Sanierung bzw. in energieeffizientes Bauen investiert werden.

Auch die Grünen präsentierten einen eigenen Entschließungsantrag zur Reduktion der Feinstaubbelastung. Sie listeten eine Reihe von Maßnahmen, die auf Bundesebene zu setzen wären, auf. So soll eine Initiative zur raschen Aus- und Nachrüstung aller Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern gestartet und die steuerliche Begünstigung für Agrardiesel zurückgenommen werden. Anreizsysteme zur Aus- bzw. Nachrüstung von Traktoren mit Partikelfiltern forderten sie ebenso wie die Aus- bzw. Nachrüstung der Fahrzeugflotte des Bundes mit Partikelfiltern. Weitere Anliegen waren u.a.: Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Wiedereinführung der jährlichen Pickerlüberprüfung, Absenkung des Tempolimits auf dem hochrangigen Straßennetz, verpflichtende Verkehrserregerabgabe für Einkaufszentren, Prüfung des potenziellen Beitrags von City-Mauten zur Entlastung bei Feinstaub, bundesweites Lkw-Nachtfahrverbot, Partikelfilterpflicht für Baumaschinen, Feinstaub reduzierende Ausschreibungskriterien bei Bundesbauvorhaben. – Zu diesem Antrag stellte Obfrau Eva Glawischnig fest, dass er die Vorschläge des Bundesumweltamtes beinhalte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) bezog sich in seiner Wortmeldung auf einen Abänderungsantrag zum V-F-Antrag 587/A betreffend Änderung des Umweltförderungsgesetzes und wies darauf hin, dass es nicht um zusätzliches Geld gehe, sondern die Mittel werden vom Klimaschutz Inland genommen und für den Feinstaub verwendet.

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) äußerte beim Antrag bezüglich der Baumaschinen Bedenken.

Abgeordneter Hannes Missethon (V) ortete höchsten Handlungsbedarf in Wien und meinte in Richtung Krainer, „Aktion statt Agitation“ wäre angebracht. Den Entschließungsantrag habe er deshalb gestellt, weil Aktivitäten politisch zuorderbar sein müssen.

Abgeordneter Gerhard Steier (S) machte darauf aufmerksam, dass sein Antrag 536/A(E) die grundlegende Diskussion über den Feinstaub eingeleitet habe. Die heute eingebrachten Entschließungsanträge setzen seiner Ansicht nach auf diesem S-Antrag auf. Der Entschließungsantrag zu den Baumaschinen wurde, teilte der Abgeordnete mit, dem Schweizer Modell, das seit einigen Jahren existiert, nachempfunden.

Abgeordnete Elke Achleitner (F) verstand nicht, weshalb die Grünen und die SPÖ nicht dem Entschließungsantrag der Regierungsparteien zustimmen können, enthalte er doch viele Punkte aus dem Steier-Antrag.

Abgeordneter Uwe Scheuch (F) lehnte den G-Entschließungsantrag mit der Begründung ab, Gelder, mit denen Umweltmaßnahmen der Landwirtschaft finanziert werden sollen, werden für die Reduktion des Feinstaubs verwendet. Es darf keine Querfinanzierung stattfinden, unterstrich der Redner.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) strich die Stadt Wien als „leuchtendes Beispiel“ bei der Feinstaubreduzierung heraus. Da seiner Ansicht nach nicht alle Probleme auf nationaler Ebene gelöst werden können, bedarf es auch entsprechender Maßnahmen etwa in der Slowakei, in Ungarn und in anderen Ländern. Ferner trat er dafür ein, dass sich die Fraktionen bis zur Plenarsitzung um einen Vier-Parteien-Antrag zum Feinstaub bemühen.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) sah es für wichtig an, wenn bei der Regelung über die Partikelfilter auch Techniker zu Wort kommen.

Bundesminister Josef Pröll teilte mit, dass für die Feinstaubinitiative des Bundes heuer 2,5 Mill. € und im nächsten Jahr 5 Mill. € zur Verfügung stehen. Man werde auch in der Landesumweltreferentenkonferenz intensive Diskussionen über die Problematik führen und versuchen, eine österreichweite Vorgangsweise zu finden. Der Ressortchef wies auch darauf hin, dass die Bundesländer massiv verlangt haben, diesbezüglich Kompetenzen zu kriegen, weil, so lautete die Begründung, unterschiedliche Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag 587/A samt Zusatzantrag der Regierungsparteien mit Mehrheit verabschiedet. Angenommen wurde auch der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Keine Mehrheit gab es für den Entschließungsantrag der Grünen.

In der Minderheit blieben auch die S-Anträge 536/A und 327/A(E) sowie der G-Antrag 227/A(E). (Schluss)