Parlamentskorrespondenz Nr. 463 vom 07.06.2005

AUSWEISE FÜR SEELEUTE FÜR RASCHEREN LANDGANG

Wien (PK) - Angesichts der Bedeutung der Seeschifffahrt, über die 90 % des Welthandels abgewickelt werden, besteht laut Bericht der Bundesregierung bei den Reedereien und den Seeleuten weltweit großes Interesse an der Einführung eines Ausweises für Seeleute, um ihnen einen raschen unbürokratischen Landgang zu ermöglichen. Daher ist es Ziel eines Übereinkommens, im Hinblick auf die immer kürzeren Aufenthalte in den Häfen einem „bona fide“-Seemann den Landgang sowie die Durchreise, um in einem anderen Land an Bord zu gehen, in kürzestmöglicher Zeit zu gestatten. (III-154 d.B.)

Dieser Ausweis ersetzt nicht den Reisepass, sondern ist ein eigenständiges Dokument. Er hat neben den persönlichkeitsbezogenen Angaben auch die biometrische Darstellung des Inhabers zu verfügen: Fingerabdruck in Form eines zweidimensionalen Strichkodes.

Das Übereinkommen ist die Neufassung des Übereinkommens über staatliche Personalausweise aus dem Jahr 1958 und erfolgte auf Ersuchen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation, zumal die USA infolge des 11. September 2001 erhöhte Sicherheitsanforderungen an Reisedokumente stellt. (Schluss)