Parlamentskorrespondenz Nr. 520 vom 20.06.2005

VORLAGEN: GESUNDHEIT

GRÜNE WOLLEN MEDIZINHAFTUNGSGESETZ

Die Grünen formulieren in einem Antrag (643/A) ein Medizinhaftungsgesetz, das die Haftung für Personenschäden regelt, die im Zusammenhang mit dem Erbringen medizinischer oder pflegerischer Leistungen entstanden sind. Als Behandlungsschaden soll "eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung" gelten, "die ein Mensch im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Erbringen einer medizinischen oder pflegerischen Leistung erleidet".

Für derartige Schäden soll nach den Vorstellungen der Grünen nicht der/die Verursacher/in haften, sondern die Risikogemeinschaft. Diese soll allerdings dann, wenn Behandlungsschäden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, Anspruch auf Rückersatz haben. Zur genannten Risikogemeinschaft sollen ÄrztInnen, Kranken- und Kuranstalten, der Hauptverband, alle Kranken- und Altenpflegeberufe, Arzneimittelhersteller und Hersteller medizinischer Geräte, Inhaber von Apotheken und das Apothekenpersonal, Hebammen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, medizinisch-technische und Rettungsdienste, HeilmasseurInnen sowie die PatientInnen gehören.

Der Entwurf sieht eine Meldepflicht ebenso vor wie "Beiträge" der Mitglieder der Risikogemeinschaft.

Nach dem Vorschlag der Grünen soll die gesetzliche Patientenvertretung Beschwerden von PatientInnen entgegen nehmen und bei der Feststellung des Sachverhalts unterstützend tätig werden, um in der Folge einen Entschädigungsvorschlag zu erstellen der zur Prüfung an die Risikogemeinschaft übermittelt wird. Kommt keine Einigung zu Stande oder lehnt die Risikogemeinschaft den Antrag ab, besteht die Möglichkeit der Klage beim Sozialgericht. Auf Verlangen der AntragstellerInnen kann auch ein Mediations- oder Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. (Schluss)