Parlamentskorrespondenz Nr. 529 vom 21.06.2005

VORLAGEN: LANDWIRTSCHAFT

NOVELLIERUNG ZAHLREICHER GESETZE AUS DEM AGARBEREICH

Die Regierungsfraktionen haben einen Entwurf vorgelegt, mit dem zahlreiche Agrargesetze angepasst bzw. novelliert werden sollen (Agrarrechtsänderungsgesetz - 968 d.B.). Durch die Änderung im Wasserrechtsgesetz etwa wird eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass unter klar definierten Voraussetzungen und nach Genehmigung durch die Europäische Kommission von den im Aktionsprogramm Nitrat festgelegten Stickstoffhöchstmengen für Dung (170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr) abgewichen werden kann. Weiters wird in der Verordnungsermächtigung betreffend den guten Zustand für Grundwasser explizit auf den Zusammenhang mit Oberflächengewässern Bezug genommen. Neu geregelt wird auch das Verfahrensrecht, weil es in der Praxis zu einer für den Bund unbilligen Situation gekommen ist (z.B. Pflicht zur Vorfinanzierung von Gerichtsgebühren), heißt es im Vorblatt. Diese Probleme sollen durch die Einführung einer erfolgsorientierten Kostenersatzbestimmung gelöst werden.

Aufgrund von EG-Verordnungen kommt es auch zu einigen grundlegenden Änderungen im Bereich der Zulassung und der amtlichen Kontrolle von Futtermitteln. Unter anderem ist vorgesehen, dass landwirtschaftliche Betriebe, die Futtermittel erzeugen oder an Nutztiere verfüttern, zu Kontrollzwecken behördlich zu registrieren sind. Die neu gegründete Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nimmt nunmehr Tätigkeiten im Bereich Futtermittel wahr, die bisher von der Kommission und den Mitgliedstaaten erledigt wurden.

Durch die Novellierung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes werden NGO aus dem Umweltbereich unter bestimmten Voraussetzungen Parteistellung beim UVP-Verfahren eingeräumt. Aus demselben Grund wird auch das Grundsatzgesetz über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte abgeändert. Da die bisherige Formulierung betreffend die Vorschreibung von Gebühren im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz Anlass zu Missverständnissen gegeben hat, wird nun eine Präzisierung vorgenommen. Während im Pflanzenschutzgrundsatzgesetz Begriffsbestimmungen an die durch eine EU-Richtlinie festgelegte neue Terminologie angepasst werden, bestand beim Pflanzenschutzgesetz die Notwendigkeit, spezifische Vollzugsvorschriften für die Anforderungen an Verpackungsmaterial aus Holz zu erlassen. Es hat sich zudem herausgestellt, dass einige Regelungsbereiche des Weingesetzes verbesserungswürdig sind, weshalb auch dieses Gesetz novelliert wird.

ANTRAG: GRÜNE FORDERN FAIRE UND KOSTENDECKENDE MILCHPREISE

In einem Entschließungsantrag weist der G-Abgeordnete Pirklhuber darauf hin, dass der Erzeugermilchpreis derzeit weit unter den Vollkosten der Produktion liegt. Damit werde den Milchbäuerinnen und -bauern die Existenzgrundlage entzogen. Es sei deshalb zu befürchten, dass in den nächsten zehn Jahren 25.000 Landwirte aus der Milchproduktion hinausgedrängt werden, argumentiert Pirklhuber. Der von ihm aus ausgearbeitete Forderungskatalog enthält folgende Punkte: die verstärkte Unterstützung der Aktivitäten der Milchviehhalter in Richtung Selbstvermarktung und Gründung von Erzeugergemeinschaften; die ehestmögliche unbürokratische Einführung einer Milch-Quotenbörse; das Aussetzen der geplanten Quotenaufstockung und das Ergreifen von Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Milchüberschüsse zu reduzieren; die verstärkte Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung; die Miteinbeziehung der Interessensvertretungen der österreichischen Milchbauern bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln sowie das Eintreten für einen ökologischen Außenschutz bei den WTO-Verhandlungen. (597/A[E]) (Schluss)