Parlamentskorrespondenz Nr. 536 vom 22.06.2005

DIE FAMILIENPOLITIK ZWISCHEN 1994 UND 2004

Darstellung der Bundes- und Länderleistungen anlässlich 10 Jahre IJF

Wien (PK) -  Im Jahr 2004 wurde das zehnte Jubiläum des Internationalen Jahres der Familie (IJF) 1994 gefeiert. Zu diesem Zwecke wurde das Österreichische Institut für Familienforschung mit einer Studie beauftragt. Die zentrale Aktivität zur Begehung dieses Jubiläums in Österreich bestand in der Konstituierung eines Nationalkomitees und der Einrichtung von zehn Arbeitskreisen zu familienrelevanten Themenbereichen.  (III-155 d.B.)

Der erste Berichtsteil ist dem Zeitraum vor 1994 gewidmet und zeichnet überblicksartig die Entwicklung der österreichischen Familienpolitik bis zum IJF nach. Ziel des zweiten Teils ist es, relevante familienpolitische Maßnahmen und Entwicklungen seit 1994 zu beschreiben. Ein Kapitel widmet sich dem Familienlastenausgleichsfonds, ein anderes betrachtet die Entwicklung aus der Sichtweise der Familien selbst. Ein Zeitvergleich an Hand von Modellfamilien zeigt auf, wie sich die monetären staatlichen Familienleistungen seit 1994 entwickelt haben. Der dritte Teil gibt eine ausführliche Übersicht über die familienrelevanten Leistungen, die Veranstaltungen sowie Publikationen und Forschungsprojekte der letzten zehn Jahre.

DIE LEISTUNGEN AUS DEM FLAF

Der Familienlastenausgleichsfonds ist das zentrale Instrument zur Finanzierung der österreichischen Familienpolitik, heißt es im Bericht der Bundesregierung. Sein Ziel ist eine horizontale Umverteilung zwischen jenen, die gegenwärtig Unterhaltsverpflichtungen für Kinder leisten müssen, und jenen, für die dies gegenwärtig nicht zutrifft; die Umverteilung erfolgt weitgehend einkommensunabhängig.

Die Struktur der FLAF-Ausgaben spiegelt die Entwicklung in der Familienpolitik in den Jahren 1994 bis 2004 wider. Die bis 1998 sinkenden Gesamtzahlungen sind zu einem großen Teil auf die Umsetzung der beiden Strukturanpassungsgesetze der Jahre 1995 und 1996 (die „Sparpakete I und II“)zurückzuführen. Dadurch wurden die Ausgaben des FLAF weiter reduziert und in den folgenden Jahren bis 2002 konnte ein Überschuss an den Reservefonds (er soll allfällige Ausgabenschwankungen des FLAF ausgleichen) überwiesen werden. Ab 1999 stiegen jedoch die Ausgaben wieder kontinuierlich an, und auch der Bundesvoranschlag für 2003 sah eine Erhöhung vor.

„KINDERGARTEN-MILLIARDE“

Im Rahmen der „Kindergarten-Milliarde“ gewährte der Bund Ländern und Gemeinden Zweckzuschüsse für den Ausbau und die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten, sofern diese Eigenleistungen in zumindest derselben Höhe erbrachten. In den Budgetjahren 1997/98 sowie 1999/2000 wurden zu diesem Zweck jeweils 600 Mill. S (43,6 Mill. €) ausgeschüttet. Dadurch konnten in vier Jahren zusätzliche 32.188 Betreuungsplätze für alle Altersstufen geschaffen werden, davon 1.130 in 23 betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Krabbelstuben.

FAMILIE UND GEWALT

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder stellte international wie auch auf EU-Ebene einen Schwerpunkt der letzten zehn Jahre dar. Schon 1989 wurde in Österreich mit dem „Züchtigungsverbot“ ein Meilenstein im Kampf gegen die Gewalt an Kindern gesetzt. Eine europaweit beachtete Regelung brachte das am 1.5.1997 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz, mit dessen Bestimmungen Österreich eine Vorreiterrolle in diesem Bereich übernahm. Bereits im Internationalen Jahr der Familie 1994 wurde der strafrechtlich relevante Tatbestand der Kinderpornographie geschaffen und zwei Jahre später das entsprechende Strafmaß verschärft.

Die so genannte „schonende Einvernahme“ (Einführung 1994, Ausweitung 1998) ermöglicht es, im Laufe des Strafverfahrens die direkte Konfrontation des Gewaltopfers mit dem/der oder den TäterInnen zu vermeiden. Außerdem wurden Interventionsstellen eingerichtet, die von der Polizei über deren Einschreiten informiert werden; auf der Grundlage dieser Informationen nehmen die Interventionsstellen mit dem Opfer Kontakt auf und bieten ihre Unterstützung an. Weitere Reformen betrafen das Sexualstrafrecht.

Mit der „Plattform gegen Gewalt in der Familie“ des BMSG besteht seit 1993 ein landesweites interdisziplinäres Netzwerk von Institutionen, das sich für die Reduzierung von Gewalt, die Erhöhung der Aufdeckungsrate und eine Optimierung der Interventionen bei Fällen von Gewalt einsetzt. Ein weiterer Fokus wurde auf Gewalt gegen Kinder gerichtet.

Um dem vielschichtigen Phänomen der Gewalt gerecht zu werden, hat das Ressort in den letzten Jahren im Bereich der (ambulanten) TäterInnenarbeit maßgebliche Akzente gesetzt, da TäterInnenarbeit einen Beitrag zum Opferschutz und zur Verhinderung weiterer Gewalttaten leistet. Auch bieten die in den letzten Jahren eingerichteten Männerberatungsstellen Hilfestellung zum Thema Gewalt an.

FAMILIE UND ARBEITSWELT

Das BMSG fördert im Rahmen des Audit „Familie und Beruf“ finanziell einen längerfristig angelegten unternehmensinternen Prozess zur Herstellung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen. Es hilft dabei dem Unternehmen mit einem umfangreichen Kriterienkatalog, seine Familienfreundlichkeit gemeinsam mit den MitarbeiterInnen zu überprüfen, die Ergebnisse zu evaluieren und seine Familienfreundlichkeit weiterzuentwickeln.

Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Frauen und familienfreundlichster Betrieb“ werden seit 1999 jene österreichischen Unternehmen öffentlichkeitswirksam prämiert, die in ihrem Bereich Rahmenbedingungen für Frauen zur optimalen Nutzung ihrer beruflichen Chancen und zur besseren Vereinbarung von Familie und Erwerb geschaffen haben.

Mit 1. August 2002 wurde das Frauennachtarbeitsverbot aufgehoben. Für Frauen und Männer gelten daher ab diesem Zeitpunkt dieselben Regelungen über die Nachtarbeit, allerdings haben NachtarbeiterInnen einen Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten, wenn das Fortsetzen der Nachtarbeit die Gesundheit beeinträchtigt oder Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis 12 Jahre bestehen.

Ein wichtiges Element bei der Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitswelt ist laut Bericht die Kinderbetreuung. Unter bestimmten Voraussetzungen wird seitens des Bundes auch eine Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt. Mit dieser Maßnahme soll die Vermittelbarkeit arbeitsloser Personen unterstützt bzw. die Beschäftigung unselbständig Erwerbstätiger mit Kinderbetreuungspflichten gesichert werden.

Im Rahmen des Projektes „Familienkompetenzen – Schlüssel für mehr Erfolg im Beruf“ absolvieren Mütter (und Väter) ein mehrstufiges Programm, in dem sie sich mit dem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben auseinander setzen; dieses Programm wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.

FAMILIE UND LEISTUNGSAUSGLEICH

Sowohl der Bund als auch die Länder erbringen materielle Unterstützungsleistungen für Familien. Zentrale staatliche Leistungen sind die Familienbeihilfe als Grundleistung für alle Personen mit Kindern, das Karenzgeld (wird 2000 zum Kinderbetreuungsgeld ausgebaut) und das Kinderbetreuungsgeld für die Betreuung der Kinder.

Rückwirkend mit Anfang 2004 werden zum Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag nach der Kinderzahl gestaffelte Zuschläge eingeführt. Wirken sich diese wegen geringen Einkommens steuerlich nicht aus, werden sie als „Negativsteuer“ direkt an die Steuerpflichtigen ausbezahlt.

Wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich Alimente leistet und dafür keine Familienbeihilfe bezieht, hat Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder.

FAMILIE UND BEHINDERUNG

Im Rahmen des von 2000 bis 2006 laufenden Equal-Projekts der EU werden in Österreich für Menschen mit Behinderungen Schwerpunkte zu den Bereichen Übergang Schule/Beruf, Schnittstelle Beruf/Pension sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit gesetzt.

Die bereits in den Jahren 1995 bis 1999 durchgeführten Anreize des Europäischen Sozialfonds (zur Bekämpfung der Langezeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen in das Erwerbsleben) werden bis 2006 verlängert. Für die ganze Periode stellt der ESF für Maßnahmen zugunsten der Menschen mit Behinderungen etwa 109 Mill. € zur Verfügung.

KURZÜBERBLICK ÜBER DIE FAMILIENPOLITIK DER LÄNDER UND ORGANISATIONEN

Die Bundesländer setzten im Gewaltbereich auf Angebote zur direkten Intervention wie Anlaufstellen für betroffene Frauen oder Kinder. In allen Bundesländern steht eine Interventionsstelle und (mit Ausnahme von Vorarlberg) mindestens ein Kinderschutz-Zentrum zur Verfügung. Auch Frauenhäuser sind ein Zufluchtsort für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.

Vereinzelt waren auch Länder in Forschungsprojekte zu familiärer Gewalt involviert: Für Niederösterreich wurde eine Studie zu „Qualitätssicherung und Bedarf von Schutzeinrichtungen für Kinder“ erstellt, und Wien hat am Daphne-Projekt „Fit for life“ der EU teilgenommen.

In Niederösterreich besteht eine breit angelegte Initiative zur Spielplatzförderung: Sie umfasst ein eigenes Spielplatzbüro, eine Förderung (250.000 € pro Jahr), einen Gestaltungswettbewerb, Enqueten, eine Zeitschrift und einen Internet-Auftritt. Auch in Oberösterreich und Salzburg werden Spielplätze gefördert, Enqueten veranstaltet und/oder Broschüren herausgegeben.

Im April 2003 wurde eine Pilotphase des „Audit familien- und kinderfreundliche Gemeinde“ des BMSG mit der Verleihung der Grundzertifikate an die Modellgemeinden Dornbirn, Edlitz, Engerwitzdorf, Hartberg, Moosburg, Oberneukirchen, Pöttsching, St. Koloman und St. Peter in der Au erfolgreich abgeschlossen.

Die Verankerung der Interessen von Familien in der Politik wird in mehreren Bundesländern durch die Einsetzung von Gemeinde-FamilienreferentenInnen verstärkt. In Oberösterreich wurde für die Familienarbeit auf Gemeindeebene ein Handbuch herausgegeben.

Der Bundeswettbewerb „Frauen – und familienfreundlichster Betrieb“ basiert auf Wettbewerben der Länder, in denen seit einigen Jahren die frauen- und familienfreundlichsten Unternehmen ermittelt werden.

Der katholische Familienverband hat sich im Rahmen der „Allianz für den Sonntag“ insbesondere für einen arbeitsfreien Sonntag eingesetzt.

Analog zur Bundes-Jugendanwaltschaft ist in jedem Bundesland eine Kinder- und Jugendanwaltschaft eingesetzt. In allen Ländern gibt es auch mindestens eine Einrichtung für die Jugendberatung. Alle Jugendinformationszentren sind als Erstanlaufstelle konzipiert.

Mehrere Bundesländer unterstützen Senioren mit Sachleistungen oder Vergünstigungen (Seniorencard in Kärnten, Vorteilskarte 55 in Niederösterreich), vereinzelt auch mit direkten Subventionen.

Das Elternbildungs- und Elternberatungsangebot ist in den Ländern in den letzten zehn Jahren teilweise stark ausgebaut worden. In fast allen Bundesländern erhalten junge Eltern zudem Informationsmaterial in Form von Elternbriefen, Info-Mappen, Broschüren etc. In Kärnten wurde in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Familienforschung eine Elternbildungsstudie durchgeführt. (Schluss)