Parlamentskorrespondenz Nr. 566 vom 29.06.2005

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS ERÖRTERT EUROFIGHTER-FINANZIERUNG

Grasser: Finanzierungsvariante ohne Einfluss auf Typenentscheidung

Wien (PK) - Im letzten Teil der Sitzung des Rechnungshofausschusses stand Finanzminister Karl-Heinz Grasser hinsichtlich der Finanzierung der Eurofighter den Abgeordneten Rede und Antwort, wobei auch diesmal die Mandatare von SPÖ und Grünen der Sitzung

fernblieben.

Aus dem Bericht des Rechnungshofes geht hervor, dass Österreich für den Kauf der 18 Eurofighter insgesamt 1,959 Mrd. € zahlen wird, davon 1,33 Mrd. € für die Kampflugzeuge selbst und 629,17 Mill. € für weitere mit der Beschaffung in Zusammenhang stehende Leistungen. Der Kaufpreis wird in 18 gleich bleibenden Halbjahresraten ab dem Jahr 2007 gezahlt.

Die Verringerung der Stückzahl der Eurofighter von ursprünglich 24 auf 18 hat dem Rechnungshof zufolge eine Kostenreduktion um 634 Mill. € bewirkt, weitere Preisreduktionen wurden durch Abstriche bei der Ausstattung der Flugzeuge und sonstige Vereinbarungen wie Haftungshöchstgrenzen seitens der Eurofighter GesmbH erzielt. Insgesamt konnte der Kaufpreis gegenüber dem ursprünglichen Angebot so schließlich um 843 Mill. € gesenkt werden.

Zur Preisreduktion beigetragen hat auch eine vom Verteidigungsministerium eingegangene Verpflichtung, die Kaufpreisraten auch dann zu zahlen, wenn der Eurofighter-Anbieter EADS die vereinbarten Leistungen nicht in vollem Umfang oder gar nicht erbringt, eine Vorgangsweise, die der Rechnungshof jedoch eher kritisch beurteilt. Zwar kann Österreich die Kaufpreisraten in einem solchen Fall nach dem Schadenersatz- oder Bereicherungsrecht zurückfordern, allerdings wurde für Schäden im Zusammenhang mit fehlerhaften Vertragsleistungen ein absoluter Haftungshöchstbetrag von rund 296 Mill. € vereinbart.

Darüber hinaus bemängeln die Prüfer, dass das Finanzministerium nicht schon vor Beginn der Vertragsverhandlungen einen maximalen Kaufpreis festgelegt hat und aufgrund fehlender Unterlagen nicht nachvollziehbar ist, warum eine bestimmte Bank mit der Vorfinanzierung der Eurofighter beauftragt wurde. Der schließlich in den Vertrag aufgenommene Zinssatz wird vom Rechnungshof jedoch als günstig bewertet.

Zusammenfassend richtet der Rechnungshof an das Finanzministerium die Empfehlungen, Beauftragungen schriftlich abzuwickeln, Mehr- oder Minderkosten, die durch Verschiebung von Zahlungsterminen anfallen, rechtzeitig in Entscheidungsprozesse einzubringen, die Auswahl der für Vorfinanzierungen herangezogenen Banken transparent zu gestalten und sämtliche Schritte bei Vertragsverhandlungen zu dokumentieren.

In der Debatte wurden von den Abgeordneten Roderich Regler und Gabriele Tamandl (beide V) vor allem die Frage nach der Zweckmäßigkeit der gewählten Finanzierungsvariante sowie die durch die Verschiebung des Liefertermins notwendig gewordene Zwischenlösung angesprochen.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser teilte mit, ausschlaggebend für die Variante der 18 Halbjahresraten sei das Ziel gewesen, das Entstehen einer Finanzschuld zu vermeiden und die jährliche Budgetbelastung ausgeglichen zu halten. Auch bei zehn Halbjahresraten wäre der Eurofighter der Bestbieter gewesen. Mit der Finanzierungsentscheidung habe man jedenfalls keinerlei Einfluss auf die Typenentscheidung zugunsten der Eurofighter genommen, bekräftigte Grasser mit Nachdruck.

Was nun die Verschiebung des Liefertermins und die dadurch bedingte Zwischenlösung betrifft, erinnerte der Finanzminister, man sei schon beim Beginn der Ausschreibung von der Notwendigkeit einer Zwischenlösung ausgegangen. Die 75 Mill. € für diese Zwischenlösung betrachtete Grasser als gutes Geschäft für die Steuerzahler.

Rechnungshofpräsident Josef Moser fasste die Kritik des Berichts noch einmal zusammen und stellte fest, in Hinblick auf zukünftige Beschaffungen sollte darauf geachtet werden, rechtzeitig Kaufpreisobergrenzen festzusetzen, um Nachverhandlungen zu vermeiden.

Finanzminister Grasser erwiderte darauf, man habe deshalb keine Obergrenzen festgesetzt, um nicht den Wettbewerb einzuschränken.

Der Bericht des Rechnungshofes wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Auf Initiative der Abgeordneten Hermann Gahr (V) und Detlef Neudeck (F) nahmen die Abgeordneten ebenfalls einstimmig eine Ausschussfeststellung an, in der die Vertuschungsvorwürfe der Opposition scharf zurückgewiesen werden. Überdies bekräftigen die Regierungsparteien in dieser Feststellung, dass die vom Ausschuss gewählte Vorgangsweise der Geschäftsordnung entspricht. (Schluss)