Parlamentskorrespondenz Nr. 583 vom 06.07.2005

NR SEGNET PENSIONSKASSENREGELUNG FÜR ÖFFENTLICH BEDIENSTETE AB

Einheitliches Bundesmitarbeitergesetz in Ausarbeitung

Wien (PK) – Im Rahmen der Debatte über die Dienstrechts-Novelle 2005 und die Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetz es wies Abgeordneter NEUGEBAUER (V) darauf hin, dass die vorliegende Dienstrechts-Novelle das Ergebnis von Sozialpartnerverhandlungen zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Regierung sei. Unter anderem sei vorgesehen, eine Pensionskassenregelung für öffentlich Bedienstete auf eine gesetzliche Basis zu stellen und einen besonderen Sterbekostenbeitrag einzuführen. Zudem würden die neuen Richtverwendungen künftig eine präzisere Einstufung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst ermöglichen. Erfreut äußerte sich Neugebauer über eine Studie der Europäischen Zentralbank, wonach der öffentliche Dienst in Österreich in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit unter 23 Industrienationen nach Luxemburg und Japan den dritten Platz belege.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) betonte, auch die SPÖ werde der vorliegenden Dienstrechts-Novelle zustimmen. Mit der Einführung des Sterbekostenbeitrags sei ein wesentliches Anliegen seiner Fraktion umgesetzt worden sei, erklärte er. Ein Wermutstropfen bleibe allerdings, sagte Wittmann und forderte in einem Abänderungsantrag, Fachhochschulabsolventen im öffentlichen Dienst mit Akademikern besoldungsrechtlich gleichzustellen.

Abgeordneter FAULAND (F) nahm zum Abänderungsantrag der SPÖ Stellung und meinte, das Anliegen der Sozialdemokraten sei grundsätzlich gerechtfertigt. Man könne es sich aber nicht so einfach machen und nur die Ernennungserfordernisse adaptieren, sagte er. Fauland zufolge ist man ohnehin gerade dabei, das Beamten-Dienstrecht als ganzes zu überdenken und ein einheitliches Bundesmitarbeitergesetz zu erarbeiten. Bis zum ersten Halbjahr 2006 solle - auch im Hinblick auf die Einstufung von Fachhochschulabsolventen - eine Lösung gefunden werden.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) hielt fest, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst habe zweifellos einiges an Verbesserungen erreicht. Deshalb würden die Grünen der vorliegenden Novelle zustimmen. Trotzdem könne man nicht behaupten, dass die Situation der Bediensteten an den Universitäten rosig sei, führte Grünewald aus. Die Leute seien durch Personaleinsparungen verunsichert und für junge WissenschaftlerInnen gebe es wenig Perspektiven. Um einem besonderen Anliegen von Hochschullehrern Rechnung zu tragen, brachte Grünewald namens seiner Fraktion und der SPÖ einen Abänderungsantrag zur Dienstrechts-Novelle ein.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) verwies auf das derzeit in Verhandlung stehende Bundesmitarbeitergesetz. Damit die Bediensteten nicht politischer und gesellschaftlicher Willkür ausgesetzt seien, sind seiner Meinung nach aber auch in Zukunft ein eigenes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst und ein besonderer Kündigungsschutz erforderlich. Auch eine entsprechende Einkommensstruktur sei notwendig, um qualifizierte Mitarbeiter zu erhalten.

Abgeordneter PENDL (S) bedankte sich namens seiner Fraktion bei den öffentlich Bediensteten und sagte "ein klares Ja" zum vorliegenden Verhandlungsergebnis. Er wies allerdings darauf hin, dass der Todesfallbeitrag ursprünglich zur Gänze abgeschafft hätte werden sollen und die Pensionskassenregelung erst später in den Gesetzentwurf eingefügt worden sei. Für ihn nicht erklärbar ist, wie er sagte, die Ungleichbehandlung zwischen Fachhochschulabsolventen und Akademikern bei der besoldungsrechtlichen Einstufung.

Abgeordneter MARIZZI (S) begrüßte die Einführung eines Sterbekostenbeitrags für wirtschaftliche Notfälle. Unter den Beamten gebe es auch viele, die nur ein geringes Einkommen hätten, skizzierte er.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) qualifizierte die Einigung hinsichtlich des Sterbekostenbeitrags ebenfalls als positiv. An die Koalitionsparteien appellierte er, dem Abänderungsantrag der SPÖ betreffend Fachhochschulabsolventen zuzustimmen.

Die Dienstrechts-Novelle 2005 wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Keine Mehrheit fanden die beiden Abänderungsanträge der Opposition. Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Nationalrat die Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes. (Forts.)