Parlamentskorrespondenz Nr. 598 vom 08.07.2005

DIE RESTLICHEN TAGESORDNUNGSPUNKTE

SP -V-Gesetz, StVO, Wasserstraßengesetz, Luftfahrtgesetz

Wien (PK) – Berichte des Verkehrsausschusses standen hierauf zur Debatte, und zwar über ein BG über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich, den F-V-Antrag 554/A (E) betreffend Übertragung der B 317 zwischen Scheifling und Klagenfurt in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG und den S-Antrag 482/A (E) betreffend Übernahme der Scheitelstrecke der B 317 über den Perchauer Sattel in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG und ihren vierspurigen Ausbau.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) machte geltend, der Verkehr sei das größte Sicherheitsproblem und das größte Gesundheitsproblem in Österreich und auch für eine Reihe von Umweltproblemen verantwortlich. Gleichzeitig würden Finanzsummen von beachtlichem Ausmaß bewegt. Für Straße und Schiene werde mehr Geld ausgegeben als für Pensionszuschüsse im ASVG-Bereich oder für Schulen. Trotzdem würden Verkehrsangelegenheiten im Parlament immer zum Schluss behandelt.

Zum vorliegenden Bundesgesetz über die strategische Planung im Verkehrsbereich merkte Moser an, die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie erfolge viel zu spät und unzureichend. Ihrer Meinung nach gibt es im Verkehrsressort ein großes Desinteresse an der Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Verkehrsplanung. Das vorliegende Gesetz bringe, so Moser, keinen zusätzlichen Qualitätsgewinn.

Abgeordneter MIEDL (V) wies die Kritik Mosers zurück und unterstrich, mit dem vorliegenden Gesetz werde nicht nur eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die vorgesehene strategische Prüfung für Verkehrsprojekte diene vor allem dazu, Fehlplanungen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Er persönlich sei sehr froh über das Gesetz, sagte Miedl, weil im Rahmen der Prüfung auch Umweltauswirkungen und soziale Kriterien berücksichtigt werden müssten.

Für Abgeordneten EDER (S) geht das vorliegende Gesetz hingegen in die falsche Richtung. Die SPÖ werde daher nicht zustimmen, bekräftigte er.

Für "unerträglich" hält es Eder, wie er sagte, dass Verkehrsminister Gorbach selten ins Parlament komme und auch heute nicht anwesend sei. Gorbach vernachlässige seine verfassungsmäßigen Pflichten, bemängelte er und wies darauf hin, dass der Verkehrsminister das letzte Mal im März 2004 im Verkehrsausschuss gewesen sei.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) widersprach Abgeordneter Moser, wonach Umwelt kein Thema in der Verkehrspolitik sei. Unter anderem machte sie auf verstärkte Lärmschutzmaßnahmen aufmerksam. Aber auch bei der vorgesehenen strategischen Prüfung im Verkehrsbereich werden Achleitner zufolge Umweltbelange berücksichtigt. Diese strategische Prüfung sei wichtig, um teure Fehlplanungen zu vermeiden und Risiken von vornherein zu minimieren, skizzierte sie.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) führte aus, die "Euphorie" der Koalitionsparteien in Bezug auf das vorliegende Gesetz sei nicht nachvollziehbar. Sie gab zu bedenken, dass von den zehn Zielen, denen Verkehrsprojekte dem vorliegenden Gesetz zufolge entsprechen sollen, ein einziges dem Thema Umwelt gewidmet sei. Überdies wird ihrer Meinung nach die entsprechende EU-Richtlinie viel zu spät umgesetzt.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) befasste sich mit dem Antrag der Koalitionsparteien betreffend die Übertragung der B 317 zwischen Scheifling und Klagenfurt in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG. Damit werde ein durchgehender Ausbau der Straße bis Klagenfurt möglich, betonte er. Den zu dieser Materie eingebrachten SPÖ-Antrag wertete Grillitsch als zu wenig weitgehend.

Abgeordneter GRADWOHL (S) wies darauf hin, dass die SPÖ monatelang mit den Koalitionsparteien über einen gemeinsamen Antrag in Bezug auf die B 317 verhandelt habe. Da jedoch keine Einigung zustande gekommen sei, habe er im November des Vorjahrs einen eigenen Antrag eingebracht, um den weiteren Ausbau der B 317 über Scheifling hinaus sicherzustellen. Gradwohl kündigte an, dem mittlerweile von der Koalition vorgelegten Antrag dennoch zuzustimmen.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) zeigte sich über die von Gradwohl angekündigte Zustimmung der SPÖ erfreut und betonte, der Koalitionsantrag sei "eine gute Sache". Damit würde die Verkehrssituation in der Obersteiermark verbessert.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) führte aus, das Konzept der EU-Richtlinie in Bezug auf die strategische Prüfung im Verkehrsbereich sei ein vernünftiges. Es gehe darum, in einer möglichst frühen Phase zu überprüfen, ob ein Verkehrsprojekt umwelt- und sozialverträglich sei und Anrainerinteressen berühre. Das österreichische Gesetz greift ihrer Auffassung nach aber zu kurz und setzt diesen Gedanken nicht um.

Abgeordneter GLASER (V) wertete die strategische Prüfung als großen Fortschritt in der Verkehrsplanung und machte darauf aufmerksam, dass die Öffentlichkeit künftig über Projekte informiert und damit in die Planung einbezogen werden müsse. Auch die Umweltanwälte der Länder könnten Stellungnahmen abgeben. Eine wesentliche Verbesserung ist laut Glaser zudem die Zusammenschau verschiedener Verkehrsträger.

Abgeordneter STEIER (S) konstatierte, das österreichische Gesetz werde den Ansprüchen der EU-Richtlinie nicht gerecht. Die Vorlage sei "halbherzig und mutlos". Wichtige Grundlagen würden außer Acht gelassen. Besonders bedauerte Steier, dass der Generalverkehrsplan keiner strategischen Prüfung unterzogen werden solle.

Abgeordneter HAUBNER (V) unterstrich, das vorliegende Konzept einer strategischen Prüfung sei vernünftig und ein Fortschritt in der Verkehrsplanung. Der Gesetzentwurf habe "die volle Zustimmung" seiner Fraktion. Durch das notwendige Abwägen verschiedener Interessen und das gebotene Aufzeigen von Alternativen würden Fehlentscheidungen rechtzeitig ausgeschaltet.

Abgeordnete FLECKL (S) übte sowohl an der Verkehrspolitik des Bundes als auch an jener des Landes Steiermark Kritik. Es gebe keine eigenen Ideen und man schmücke sich mit fremden Federn, bemängelte sie. Fleckl prophezeite, dass es in der Steiermark erst unter einem Landeshauptmann Voves eine bessere Verkehrspolitik geben werde.

Abgeordneter BUCHER (F) hielt fest, der Ausbau der Teilstrecke zwischen Dürnstein und Judenburg zu einer Schnellstraße sei auch für Kärnten sehr wichtig. Der Lückenschluss habe verkehrspolitische und touristische Bedeutung. Auch das Teilstück von Friesach bis Klagenfurt werde in eine Schnellstraße bzw. in eine Autobahn umgewandelt, versicherte Bucher.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) verwies darauf, dass die B 317 in den letzten Jahren immer stärker frequentiert worden sei. Die Strecke ist für ihn eine wichtige Nord-Süd-Verbindung und bringt wirtschaftliche Impulse für den Kärntner und den obersteirischen Raum.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) bekräftigte, der vorliegende Gesetzentwurf betreffend die strategische Prüfung für Verkehrsprojekte sei zu befürworten. Diese Prüfung sei "ein qualitativer Quantensprung". Bisher seien Entscheidungen über Verkehrsplanungen eher "aus dem Bauch heraus" getroffen worden, nun müssten bestimmte Kriterien wie Umwelt- und Sozialverträglichkeit verpflichtend berücksichtigt werden.

Staatssekretär Mag. KUKACKA stellte klar, das vorliegende Gesetz sehe nicht nur eine Prüfung der Umweltauswirkungen, sondern auch eine grundsätzliche verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung vor. Auch für die Aufnahme der B 317 in das Bundesstraßennetz sei eine entsprechende strategische Prüfung erforderlich. Kukacka ging davon aus, dass diese Prüfung rechtzeitig abgeschlossen werden kann, um diesen Straßenzug noch heuer in das Bundesstraßennetz aufzunehmen.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) forderte die SPÖ auf, dem Antrag betreffend den Perchauer Sattel zuzustimmen, und meinte, dies wäre ein großer Dienst an die Bevölkerung.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz mehrheitlich angenommen; die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung fand einhellige Zustimmung.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung erläuterte Abgeordnete Mag. HAKL (V), die vorliegende Maßnahme ermögliche es nun, im Falle von Staus Geschwindigkeitsbeschränkungen für eine höhere Flüssigkeit des Verkehrs vorzusehen. Die Rednerin brachte zudem einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ein, der klarstellt, dass derartige Maßnahmen der Verkehrssicherheit dienen müssen. 

Abgeordnete BINDER (S) unterstützte den Ausbau der Verkehrsbeeinflussungsanlagen und erwartete sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hinsichtlich der Section Control sah Binder allerdings Handlungsbedarf, zumal, wie sie zu bedenken gab, derzeit nur 20 % der erfassten Übertretungen auch tatsächlich rechtlich verfolgt werden können.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) sprach ebenfalls von einem Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und sah darin einen wichtigen Schritt, das Ziel der Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis 2010 zu erreichen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) zeichnete sich irritiert darüber, dass der Entschließungsantrag nun nicht auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern bloß auf die Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit abstellt.

Abgeordneter KÖSSL (V) begrüßte das Gesetz nicht nur aus dem Sicherheitsaspekt, sondern auch hinsichtlich der durch die Vermeidung von Staus nun geringeren Umweltbelastung und rief zu einer raschen Installierung der Anlagen auf.

Abgeordneter MARIZZI (S) unterstützte die Vorlage, erinnerte aber gleichzeitig an die Fahrbahnschäden auf der Südautobahn und hielt fest, dort könne von einer "intelligenten Straße" keine Rede sein.

Abgeordneter FAULAND (F) rechnete ebenfalls mit mehr Verkehrssicherheit und weniger Umweltbelastung als Folge der neuen Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Abgeordneter DI HÜTL (V) wies auf die steigende Bedeutung einer intelligenten und effizienten Verkehrslenkung hin und sah überdies auch die Notwendigkeit eines grenzüberschreitenden Verkehrmanagements.

Abgeordneter PREINEDER (V) schloss sich den zustimmenden Wortmeldungen seiner Fraktionskollegen an und schlug weiters vor, mehr Parkplätze bei den Autobahnauffahrten zu schaffen, um die Bildung von Fahrgemeinschaften zu erleichtern.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) berichtete als Tiroler Mandatar von positiven Erfahrungen mit den in seinem Bundesland bereits im Probebetrieb eingesetzten Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz in der Fassung des Abänderungsantrages in Dritter Lesung einstimmig angenommen. 

Mit dem Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für ältere, behinderte und kleine Menschen befasste sich der nächste Punkt.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) mahnte, es dürfe nicht nur bei der Erhebung der Bedürfnisse behinderter Menschen im Verkehr bleiben, es müssten auch konkrete Maßnahmen folgen.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V ) wies auf die zahlreichen Gefahren für behinderte Menschen im Verkehrsbereich hin und leitete daraus die Notwendigkeit der Erstellung entsprechender Konzepte in Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden ab.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) kritisierte, nach dem vorliegenden Antrag seien die Behindertenvertreter bei der Erhebung ihrer Bedürfnisse in Sachen Barrierefreiheit nicht einbezogen. Auch fehle es an einem klaren Zeithorizont für die Setzung konkreter Maßnahmen. In einem Entschließungsantrag forderte sie die Regierung auf, innerhalb von zwei Jahren eine Regierungsvorlage mit Maßnahmen zu präsentieren.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) mahnte ebenfalls die Einbindung der Interessenvertreter der Behinderten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen ein, unterstützte aber grundsätzlich die Initiative der Regierungsparteien.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) meinte, der Antrag der Regierungsparteien diene auch der Sensibilisierung, zumal es oft nicht reiche, einfach nur die Normen zu erfüllen.

Abgeordnete MAREK (V) bezeichnete es als besonders wichtig, dass bei diesem Antrag auch die Länder und Gemeinden einbezogen werden.

Abgeordneter SIEBER (V) sprach von den besonderen Gefährdungen für behinderte Menschen im Verkehr und rief mit Nachdruck zum Abbau von Mobilitätsbarrieren auf.

Abgeordneter PREINEDER (V) appellierte an die Kollegen, einmal mit den Augen von älteren und behinderten Menschen durch die Welt zu gehen, um mehr Verständnis für die Probleme dieser Menschen zu gewinnen.

Abgeordnete MANDAK (G) meinte, der Antrag des Abgeordneten Huainigg bedürfe einer Präzisierung. Man brauche Fristen, sonst passiere nichts, und die Betroffenen müssten beteiligt werden. Die Notwendigkeit für Erhebungen sah Mandak nicht, da eine Reihe dringender Maßnahmen bekannt seien. Die ÖBB sollte jedenfalls mit gutem Beispiel vorangehen.

Bei der Abstimmung wurde der Ausschussbericht über den V-F-Entschließungsantrag betreffend die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für ältere, behinderte und kleine Menschen mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend konkrete Maßnahmen mit konkretem Zeithorizont wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die beiden letzten Tagesordnungspunkte betrafen eine Wasserstraßengesetznovelle und die Änderung des Luftfahrtgesetz es.

Abgeordneter EDER (S) unterstrich, dass die SPÖ stets für die Einrichtung einer Unfall-Untersuchungsstelle des Bundes eingetreten sei. Diese bestehe derzeit nur für die Luftfahrt und soll nun auf die Schiff und Bahn ausgedehnt werden. Den Bedenken gegenüber der ursprünglichen Vorlage sei jedoch weitgehend Rechnung getragen worden. Einiges bleibe aber noch offen, was man in September weiterverhandeln wolle. Der SPÖ sei es gelungen, mehr Rechtssicherheit zu bringen und gerichtliche Parallelen zu vermeiden. Die Luftfahrtgesetznovelle bezeichnete Eder als eine Notlösung. Das Ganze sei in Zusammenhang zu sehen, weshalb er dem einen Teil des Pakets nicht zustimmen könne.

Abgeordneter Mag. REGLER (V) wies auf die Notwendigkeit der Änderungen im Luftfahrtgesetz hin, da man mit der Umsetzung von zwei EU-Vorschriften im Verzug sei. Das Gesetz bringe wesentliche Verbesserungen, meinte er in Richtung seines Vorredners. Im Hinblick auf die Wasserstraßengesetznovelle erklärte er, dass man nach der Privatisierung der Bundeswasserstraßen aufgrund eines Einspruches mehr Zeit brauche, um die Bundesbediensteten zuzuweisen. Die Experten brauchten eine optimale Regelung, sagte Regler.

Abgeordnete BAYR (S) kritisierte grundsätzlich die Ausgliederung der Bundeswasserstraßen, welcher auch vom Rechnungshof ein schlechtes Zeugnis ausgestellt worden sei. Sie könne der jetzigen Novelle nicht zustimmen, da die Schleusenaufsicht eine öffentliche Aufgabe bleiben müsse. Bayr hofft, dass die Privatisierungstendenzen des Verkehrsressorts bald ein Ende haben werden.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) verteidigte die Wasserstraßengesetznovelle damit, dass man noch etwas Zeit brauche, um die Bundesbediensteten in adäquater Form zuzuweisen. Das Luftfahrtgesetz diene der Verbesserung der Sicherheit, sagte er. Skepsis äußerte Hofmann jedoch gegenüber der Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) machte anhand des Wasserstraßengesetzes grundlegende Äußerungen zur Vorgangsweise der Regierung. Sie vermisste bei der Vorlage von Gesetzesmaterien eine langfristige Planung und nachhaltige Umsetzung. Auch die Zusammenarbeit im Hohen Haus zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen lasse zu wünschen übrig. 

Abgeordneter BÖHM (V) merkte an, dass es einige Probleme und Ungereimtheiten bei der Flugwetterberatung gebe und hier Verbesserungen vorgenommen werden müssten.

Bei der Abstimmung wurde die Wasserstraßengesetznovelle 2005 mehrheitlich angenommen.

Ebenso wurde mit Mehrheit die Änderung des Luftfahrtgesetzes beschlossen.

In einer weiteren (118.) Sitzung erfolgen in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten. (Schluss)