Parlamentskorrespondenz Nr. 603 vom 13.07.2005

VORLAGEN DAS PARLAMENT BETREFFEND

VIER-PARTEIEN-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES ENTSCHÄDIGUNGSFONDSGESETZES

Ein von allen vier Parlamentsfraktionen gemeinsam eingebrachter Antrag hat beschleunigte Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus zum Ziel. Konkret sollen Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Anträge bereits fertig bearbeitet sind, Vorschüsse erhalten können, noch bevor ihr endgültiger Zuerkennungsbetrag feststeht. Voraussetzung für die Auszahlung der Vorschüsse ist allerdings die Zurückziehung bzw. Abweisung aller Sammelklagen gegen Österreich bzw. österreichische Unternehmen in den USA.

Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem hohen Alter vieler Antragstellerinnen und Antragsteller und der länger als ursprünglich erwarteten Bearbeitungsdauer der eingebrachten Anträge. Die einzelnen Entschädigungsbeträge werden erst dann endgültig feststehen, wenn sämtliche eingelangten Anträge bearbeitet sind - die Mittel des Entschädigungsfonds (rund 210 Mill. US-Dollar) werden aliquot auf die berechtigten Forderungen aufgeteilt.

Darüber hinaus beinhaltet der Vier-Parteien-Antrag eine Verlängerung der Frist für Anträge auf Naturalrestitution öffentlicher Liegenschaften bis 31. Dezember 2006. Die Fristverlängerung ist deshalb geboten, weil manche Länder und Gemeinden die eingerichtete Schiedsinstanz erst vor kurzem mit der Prüfung etwaiger Anträge beauftragt haben. (670/A)

NS-UNRECHT: KOALITION PLANT ZUKUNFTSFONDS UND STIPENDIENSTIFTUNG

Im Jahr 2000 richtete Österreich einen so genannten Versöhnungsfonds ein, um Personen, die zur Zeit der NS-Herrschaft in Österreich als Sklaven- und Zwangsarbeiter ausgebeutet wurden, eine einmalige Geldleistung zukommen zu lassen. Da die Mittel des Fonds - insgesamt 6 Mrd. S (rund 436 Mill. €) - nicht zur Gänze aufgebraucht wurden, soll das verbleibende Fondsvermögen nun für humanitäre und soziale Projekte sowie für wissenschaftliche Arbeiten und Stipendien verwendet werden.

Konkret schlägt das Kuratorium des Versöhnungsfonds folgende Aufteilung des verbleibenden Fondsvermögens vor: 30 Mill. € für die sechs Partnerorganisationen des Fonds in der Ukraine, in Polen, Russland, Tschechien, Ungarn und Weißrussland zur Durchführung von humanitären Projekten zugunsten ehemaliger Sklaven- und Zwangsarbeiter; bis zu 25 Mill. € für die Einrichtung einer Stipendienstiftung zugunsten von Personen aus jenen Ländern, die besonders unter der Rekrutierung von Zwangsarbeitern seitens des NS-Regimes gelitten haben; bis zu 20 Mill. € für die Einrichtung eines Zukunftsfonds zur Förderung von Projekten und wissenschaftlichen Arbeiten, die dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus dienen bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenrechte und zur gegenseitigen Toleranz leisten; 20 Mill. € für den Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus; bis zu 5 Mill. € für die Lösung offener Fragen bzw. bislang noch nicht ausreichend berücksichtigter Problembereiche.

Nunmehr haben ÖVP und Freiheitliche einen Initiativantrag eingebracht, um die Einrichtung des "Zukunftsfonds der Republik Österreich" und der "Stipendienstiftung der Republik Österreich" auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Als oberstes Organ des Zukunftsfonds ist dabei ein neunköpfiges Kuratorium in Aussicht genommen, das vom Bundeskanzler (zwei Mitglieder), der Außenministerin (zwei Mitglieder) und dem Präsidenten des Nationalrats (vier Mitglieder) bestellt wird und aus einer vom Bundeskanzler zu erstellenden Liste einen Vorsitzenden wählen soll. Für die Vertretung des Fonds nach außen ist ein Generalsekretär vorgesehen. Pro Jahr sollen Fördermittel bis zu einem Höchstausmaß von zwei Millionen Euro vergeben werden können. Darüber hinaus soll der Zukunftsfonds mit Ende der Funktionsdauer des Versöhnungsfonds die Abwicklung etwaiger ausständiger Leistungen und Aufgaben dieses Fonds übernehmen.

Als Organe der Stipendienstiftung sollen ein zweiköpfiger Stiftungsvorstand - bestellt von der Bildungsministerin - und ein sechsköpfiger Stiftungsrat - je ein Mitglied bestellt durch den Bundeskanzler, die Außenministerin, den Verkehrsminister und die Sozialministerin sowie zwei Mitglieder bestellt durch die Bildungsministerin - fungieren, wobei dem Stiftungsrat Beschlüsse über die Verwendung der Fördermittel obliegen. Stipendien können für alle Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung vergeben werden, wobei die Stipendiaten auch Informationen über die Maßnahmen Österreichs zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit erhalten und so, wie es im Gesetz heißt, als "Botschafter der Versöhnung" in ihren Heimatländern wirken sollen. (679/A) (Schluss)