Parlamentskorrespondenz Nr. 641 vom 17.08.2005

"BESONDERE ERMITTLUNGSMASSNAHMEN" IM JAHR 2004

Justizministerium legt dem Nationalrat Bericht vor

Wien (PK) - Im vergangenen Jahr wurde das Instrument des "großen Lausch- und Spähangriffs" bundesweit einmal eingesetzt; im Zusammenhang mit diesem Fall gab es 29 Verhaftungen. Viermal wurde ein "kleiner Lausch- und Spähangriff" genehmigt. In insgesamt 80 Fällen wurde eine Videofalle installiert. Einmal beantragt und bewilligt wurde eine so genannte Rasterfahndung; die zur Anwendung gebrachten Maßnahmen beschränkten sich dann allerdings auf bloße Rufdatenrückerfassung. Dies geht aus dem Bericht des Justizministeriums über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2004 (III 161 d.B.) hervor, der kürzlich dem Parlament zugeleitet wurde.

Bei dem großen Lausch- und Spähangriff des vergangenen Jahres ging es um den Verdacht der kriminellen Organisation und um in deren Rahmen begangene strafbare Handlungen auf den Gebieten des Suchtmittelhandels, der Zuhälterei, des Menschenhandels und der Geldfälschung. Nach weiteren 46 Telefonüberwachungen und 79 Hausdurchsuchungen wurden Drogen und eine Faustfeuerwaffe beschlagnahmt, 29 Personen wurden verhaftet.

Weiter nennt der Bericht des Justizministeriums im Berichtsjahr vier kleine Späh- und Lauschangriffe. In insgesamt 80 Fällen wurde eine Videofalle eingerichtet. Die letztgenannte Maßnahme war in 30 Fällen erfolgreich und in 50 Fällen - zumindest bisher - erfolglos, d.h. ohne verwertbare Ergebnisse.

Die beantragte und bewilligte Rasterfahndung steht im Zusammenhang mit dem Verbrechen des schweren Raubes. Die Maßnahme brachte keinen Erfolg, die Daten wurden vernichtet. Der Täter wurde allerdings im Zusammenhang mit einer Überwachungskamera gefasst und in der Folge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Rechtsschutzbeauftragte führte zu der beantragten Maßnahme aus, dass im konkreten Fall eine Rasterfahndung grundsätzlich außer Zweifel stand, in der Durchführung dann aber keine Rasterfahndung, sondern eine Rufdatenrückerfassung zur Anwendung gekommen sei. Gegen die ergriffenen Mittel und Maßnahmen wurden im Jahr 2004 keine Rechtsmittel ergriffen oder Beschwerden erhoben.

Wie schon in den Vorjahren kommt das Justizministerium in seiner rechtspolitischen Bewertung zum Ergebnis, dass sich "die Formen der akustischen und optischen Überwachung als effizientes und notwendiges Instrumentarium erwiesen" haben und dass "mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung Maß haltend und verhältnismäßig umgegangen" wurde. (Schluss)