Parlamentskorrespondenz Nr. 649 vom 02.09.2005

FINANZIELLE HILFE FÜR DIE HOCHWASSER-OPFER DES SOMMERS 2005

Regierung greift auf bewährte Instrumente des Jahres 2002 zurück

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat in ihrer jüngsten Ministerratssitzung ein Maßnahmenpaket zugunsten der Geschädigten der Hochwasserkatastrophe 2005 beschlossen. Ihr Entwurf für ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 liegt dem Nationalrat bereits vor. Das Gesetz soll Hochwasser-Opfern rasche und unbürokratische Hilfe bringen und einen zügigen Beginn des Wiederaufbaus in den Bundesländern Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg ermöglichen. Um die auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzten Schäden beseitigen zu können, wird der Katastrophenfonds für 2005 und 2006 um den für 2005 vorgesehenen Betrag aufgestockt. Dazu kommen steuerliche Erleichterungen von insgesamt 72 Mill. €, die vorwiegend im Jahr 2006 wirksam werden. Der Gesetzentwurf enthält auch die dafür notwendigen Änderungen in den Bundesfinanzgesetzen für 2005 und 2006 (1065 d.B.).

Im Einzelnen wird im Umweltförderungsgesetz Vorsorge für die Reparatur der oft stark beschädigten Trinkwasser- und Abwasserleitungen getroffen. Die dafür erforderlichen 20 Mill. € können im bestehenden Zusagerahmen bis 2007 finanziert werden.

Im Einkommensteuergesetz wird die beim Hochwasser 2002 bewährte vorzeitige Abschreibung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten beim Ersatz von Wirtschaftsanlagen für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 in Kraft gesetzt (12 % bei der Herstellung von Gebäuden, 20 % bei der Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter). Begünstigt sind Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Körperschaften.

An Stelle der (befristeten) vorzeitigen Abschreibung kann auch eine befristete Sonderprämie für die Herstellung von Gebäuden oder die Anschaffung/Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Die Prämie soll 5 % bei der Herstellung von Gebäuden (3 % für Körperschaften), 10 % bei der Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter (5 % für Körperschaften) betragen.

Die Frist für die Anpassung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen wird bei Hochwasserschäden vom 30. September bis zum 31. Oktober erstreckt.

Bei der Ersatzausstellung verloren gegangener Dokumente verzichtet der Bund auf Gebühren. Alle Zuwendungen an Hochwasser-Opfer werden von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Von diesem Maßnahmenpaket erwartet die Bundesregierung rasche Hilfeleistung für Hochwasser-Opfer, die Sicherung des Wiederaufbaus und darüber hinaus positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

(Schluss)