Parlamentskorrespondenz Nr. 691 vom 22.09.2005

Vorlagen: Finanzen

Ein Regierungsentwurf für ein Beschäftigungsförderungsgesetz (1075 d.B.) enthält flankierende Maßnahmen zur Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006 der Bundesregierung und der Bundesländer. Im Einzelnen geht es um ein Kombilohnmodell für die Besetzung von 5.000 Niedriglohn-Arbeitsplätzen mit Anreizen für den Arbeitnehmer und einem Zuschuss für den Arbeitgeber. Dieses Modell soll zeitlich befristet ein Jahr lang erprobt werden. Im Nachtschwerarbeitsgesetz sollen vor Inkrafttreten des Kollektivvertrages liegende Beitragsmonate für das Sonderruhegeld angerechnet werden, wenn der Arbeitgeber im Nachhinein Beiträge erstattet. Die Sistierung der Beitragserhöhung soll um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Dem AMS werden zusätzliche Geldmittel im Umfang von 285 Mill. € für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt. Zielgruppen weiterer Qualifizierungsmaßnahmen sind jugendliche ErsteinsteigerInnen, unqualifizierte erwachsene Arbeitslose, Wiedereinsteiger nach familiär bedingten Berufsunterbrechungen und Berufsumsteiger mit nicht (mehr) nachgefragten Qualifikationen in Gesundheits- und Pflegeberufen. Dazu kommt die Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs durch zeitlich befristete Eingliederungsbeihilfen für nicht vermittelbare Personengruppen. Eingliederungsbeihilfen für die Einstellung zusätzlicher Lehrlinge mit Förderungen für Betriebe, die ab dem Stichtag 1.9.2005 zusätzlich Lehrlinge aufnehmen. Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch ein Sonderqualifizierungsprogramm für Frauen über 25 Jahren sowie die Förderung arbeitsmarktnaher Qualifizierungen wie des Erwerbs des Europäischen Computerführerscheins.