Parlamentskorrespondenz Nr. 697 vom 22.09.2005

Finanzausschuss für Hochwasserhilfe und höheres Kilometergeld

Debatte über angemessene Höhe des Kilometergeldes

Wien (PK) - Der Finanzausschuss hat in seiner heutigen Sitzung unter der Vorsitzführung seines Obmanns Günter Stummvoll auch ein Maßnahmenpaket zugunsten der Geschädigten der Hochwasserkatastrophe des Sommers 2005 debattiert und verabschiedet. Der Regierungsentwurf für ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 (1065 d.B.) zielt auf rasche und unbürokratische Hilfe für Hochwasser-Opfer und auf einen zügigen Beginn des Wiederaufbaus in den betroffenen Regionen. Der Ausschuss verabschiedete den Gesetzentwurf in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages einstimmig. Dasselbe Abstimmungsergebnis erzielten ein V-F-Entschließungsantrag zur Begünstigung von Grundbesitzern, die aus Hochwassergebieten absiedeln sowie eine Befreiung der Hochwasseropfer von Gerichtsgebühren, die die Abgeordneten Günter Stummvoll und Josef Bucher im inhaltlichen Zusammenhang mit der Regierungsvorlage beantragt hatten. 

Die beim Hochwasser 2002 bewährte vorzeitige Abschreibung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten beim Ersatz von Wirtschaftsanlagen wird für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 wieder in Kraft gesetzt (12 % bei der Herstellung von Gebäuden, 20 % bei der Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter). Im Umweltförderungsgesetz wird Vorsorge für die Reparatur der oft stark beschädigten Trinkwasser- und Abwasserleitungen getroffen. Um die auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzten Schäden beseitigen zu können, wird der Katastrophenfonds für 2005 und 2006 um den für 2005 vorgesehenen Betrag aufgestockt. Dazu kommen steuerliche Erleichterungen von insgesamt 72 Mill. €, die vorwiegend im Jahr 2006 wirksam werden. Der Gesetzentwurf enthält auch die dafür notwendigen Änderungen in den Bundesfinanzgesetzen für 2005 und 2006.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) hielt es in der Debatte für gut und richtig, zu helfen, klagte aber darüber, dass die Regierung das Jahrhunderthochwasser des Jahres 2002 nicht zum Anlass genommen habe, um ausreichende finanzielle Vorsorgen für Hochwasserkatastrophen zu treffen. Das Beispiel des Wiener Entlastungsgerinnes zeige auch, dass Vorkehrungen gegen Hochwasserschäden sehr erfolgreich sein können, wenn sie richtig dimensioniert seien. An der Vorlage kritisierte der Abgeordnete die Beschränkung der Entschädigungen auf Hochwasserschäden des Sommers 2005.

Abgeordneter Georg Keuschnigg (V) machte auf den besonderen Charakter der Tiroler Hochwässer des Jahres 2005 aufmerksam, die den Schluss nicht zuließen, dass es an Vorsorgemaßnahmen gefehlt hätte. Alle Schutzbauten haben sich bewährt, hielt der Redner fest. Hinsichtlich der Zweckbindung des Katastrophenfonds erinnerte Keuschnigg die SPÖ daran, dass sie es gewesen sei, die einst diese Zweckbindung aufheben wollte.

Abgeordnete Astrid Stadler (V) erinnerte daran, dass im Paznauntal die Errichtung von Auffangbecken nicht möglich sei, andererseits habe eine neuer Hochwasserschutzdamm in Reutte nicht gehalten. Man sollte auf Schuldzuweisungen verzichten und sich darauf konzentrieren, die Schäden rasch zu beseitigen und die Infrastruktur wieder aufzubauen.

Abgeordneter Kurt Gassner (S) hielt rasche Maßnahmen für notwendig, weil sowohl private als auch Gemeinden bei der Beseitigung von Schäden Vorfinanzierungen leisten. Man sollte nicht nur an die großen Hochwässer denken, sondern auch an Schäden, die bei vielen kleinen lokalen Ereignissen auftreten. Bedauerlich fand der Abgeordnete, dass es zwar viele Hochwasserschutzprojekte gebe, die Frage der Finanzierung aber vielfach offen sei. Hochwasserschutz und Naturschutz können zusammengeführt werden, zeigte sich der Abgeordnete überzeugt.

Abgeordneter Jakob Auer (V) forderte mehr Nachdruck bei der Ausarbeitung der neuen Gefahrenzonenpläne und verlangte, alte Fehler in der Raumordnung - Bauten in Überschwemmungsgebieten - zu vermeiden.

Abgeordneter Werner Kogler (G) regte grundsätzliche Überlegungen über die Finanzierung der Beseitigung von Katastrophenschäden an, wobei er Skepsis gegenüber "Versicherungsphilosophien" im Bereich der Republik anmeldete. Kritik übte Kogler daran, dass in manchen Gebieten immer noch auf klassische Regulierungsmaßnahmen, also auf die Kanalisierung von Bächen gesetzt werde.

Abgeordneter Hans Langreiter (V) wies auf die gute Arbeit der dezentralen Dienststellen in den Ländern hin und sah die politischen Prioritäten beim Hochwasserschutz und bei der Raumordnung.

Abgeordnete Höller (V) nannte Beispiele von Hochwasserschutzprojekten, die zeigten, dass es möglich sei, Schutzdämme und Renaturierungsmaßnahmen zu verbinden.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) regte an, die zeitliche Begrenzung, die bei der Gerichtsgebührenbefreiung für Hochwasseropfer gelten soll, bis zur Beschlussfassung im Plenum zu überdenken.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz sagte Neudeck diesbezügliche Gespräche mit der Justizministerin zu. Dann informierte er den Ausschuss darüber, dass von den 250 Mill. €, die jährlich in den Katastrophenfonds gehen, 149 Mill. € der Prävention dienen, was bedeute, dass inklusive Kofinanzierungen (Länder, Gemeinden, Interessenten) jährlich mehr als 200 Mill. € für die Hochwasservorsorge ausgegeben werde. Die Regierung reagiere rasch und habe bereits mehr als 60 Mill. € ausbezahlt, noch bevor das Gesetz in Kraft sei.

Erhöhung von Pendlerpauschale und Kilometergeld

Auf die jüngsten Erhöhungen der Treibstoffpreise reagiert die Bundesregierung mit einer Anhebung des Pendlerpauschales um 10 % und des Kilometergeldes nach der Reisegebührenvorschrift um 2 Cent auf 38 Cent pro Kilometer. Die zu erwartenden steuerlichen Mindereinnahmen werden vom Finanzministerium auf 28 Mill. € pro Jahr und die Mehraufwendungen für den Arbeitgeber Bund auf jährlich 400.000 € geschätzt. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und F an das Plenum weitergeleitet(1066 d.B.).

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) hielt es für zynisch, von den Arbeitnehmern Flexibilität zu verlangen, was oft bedeute, mit dem eigenen Pkw hundert Kilometer weit zu fahren, um einen Arbeitsplatz besetzen zu können, ihnen den dabei entstehenden Aufwand aber in viel zu geringem Ausmaß und bei Treibstofferhöhungen viel zu spät zu ersetzen.

Abgeordnete Gabriele Moser (G) plädierte für eine Steuerpolitik, die vom Erdöl weg führe, und trat für eine Gleichstellung der Benützer öffentlicher Verkehrsmittel bei der steuerlichen Begünstigung von Arbeitswegen ein. Außerdem verlangte die Abgeordnete die Förderung von Fahrgemeinschaften.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz meinte, die Erhöhung der Abgeltung der Kilometerkosten im Ausmaß von 11 bis 12 % sei ausreichend. (Forts.)