Vorlagen: Verkehr, Technologie
Führerscheingesetz: Fahrschulen zentraler Anlaufpunkt im Verfahren
Durch die 8. Führerscheingesetz-Novelle (1073 d.B.) soll zunächst das Führerscheinerteilungsverfahren neu gestaltet werden. In diesem Sinn ist vorgesehen, die bisherigen Zuständigkeitsregelungen aufzuheben und die behördlichen Zuständigkeiten fortan auf den Sitz der jeweiligen Fahrschule zu konzentrieren, wobei Verfahrensschritte so weit wie möglich an die Fahrschulen ausgelagert werden sollen. Überdies will die Novelle das "One Stop Shop"-Prinzip realisieren und dadurch für den Kunden eine einzige zentrale Anlaufstelle - die Fahrschule - schaffen.
Geplant ist ferner auch die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins, der Führerscheinneulingen die Möglichkeit bietet, unmittelbar nach bestandener Fahrprüfung ein Auto zu lenken. Im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie soll darüber hinaus der so genannte Scheckkartenführerschein eingeführt werden.
Binnenschifffahrts-Vertrag mit den Niederlanden
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des bilateralen Vertrages (1112 d.B.) mit den Niederlanden über die Binnenschifffahrt war Österreich noch nicht EU-Mitglied, was dazu führte, dass mit der Übernahme des Binnenschifffahrtsacquis zahlreiche Vertragsbestimmungen durch Gemeinschaftsrecht überlagert wurden. Eine entsprechende Änderung des Vertrages soll nun Rechtsklarheit bringen.
SPÖ will effizienter gegen Immissionsbelastungen vorgehen
Die SPÖ fordert in einem Antrag (702/A) auf Änderung der Straßenverkehrsordnung effizientere Mittel im Kampf gegen Luftschadstoffe. Abgeordneter Erwin Niederwieser schlägt in diesem Sinn vor, bei Überschreitung der Grenzwerte die Verkehrsbeeinflussungsanlagen zur Senkung der Immissionsbelastung
einzusetzen.
Offensiv-Konzept für Pinzgau-Bahn
Die Sozialdemokraten drängen auf ein Offensiv-Konzept für die Pinzgau-Bahn. In einem Entschließungsantrag (703/A(E)) verlangt Abgeordnete Erika Scharer den Ausbau der Linie zu einer modernen, auf den Tourismus abgestimmten und in die Westbahn integrierten Normalspurbahn durch Bereitstellung eines entsprechenden Investitionspakets seitens der Bundesregierung.
Kompetenzverschiebung im Telekommunikationsgesetz
Die Regierungsparteien wollen durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (711/A) die Kompetenzlage neu gestalten. Im Einzelnen soll die Zuständigkeit des Büros für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zur Entscheidung über Angelegenheiten der Marktüberwachung sowie zur Entscheidung in Verwaltungsstrafverfahren auf die Fernmeldebüros übertragen werden. Durch diese Kompetenzverschiebung von einer österreichweit zuständigen Behörde auf die vier bereits bestehenden Fernmeldebüros erwarten sich die Abgeordneten Klaus Wittauer (F) und Karin Hakl (V) neben einer Vereinfachung des Verwaltungsablaufes auch ein Mehr an Bürgernähe. (Schluss)
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Links
- 711/A - Telekommunikationsgesetz 2003 und Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
- 702/A - Straßenverkehrsordnung 1960-StVO 1960
- 703/A(E) - "Offensiv-Konzept" für die "Pinzgau-Bahn" zu einer westbahneingebundenen, bevölkerungs-, wirtschafts- und tourismusorientierten Normalspurbahn zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
- 1073 d.B. - 8. Führerscheingesetz-Novelle
- 1112 d.B. - Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt