Parlamentskorrespondenz Nr. 764 vom 11.10.2005

Vorlagen: Gesundheit

Neuregelung der medizinischen Anwendungen der Gentechnik

Österreich verfügt mit dem Gentechnikgesetz seit mehr als 10 Jahren über rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen und hatte damit in diesem Bereich eine Vorreiterrolle in Europa, heißt es im Vorblatt der Regierungsvorlage (Novelle zum Gentechnikgesetz, 1083 d.B.). Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit bringe es jedoch mit sich, dass laufend normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll in erster Linie der derzeit von der EU nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik (4. Abschnitt des GTG - Genanalyse und Gentherapie am Menschen) auf den letzten Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden. Ein weiteres Ziel der Novelle ist die Aufrechterhaltung und der adäquate Ausbau eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus. Aufgrund von EU-Richtlinien waren auch Ergänzungen im Bereich des Arbeitens mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie bezüglich der Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen notwendig.

Zahnärztliches Berufsrecht wird EU-konform gestaltet

Im EU-Gemeinschaftsrecht wird der zahnärztliche Beruf als eigener Beruf mit einer eigenen mindestens fünfjährigen universitären Ausbildung angesehen. Da nach Auffassung der Kommission die in den Zahnärzterichtlinien normierte Trennung zwischen zahnärztlichen und ärztlichen Beruf nicht entsprechend umgesetzt ist, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Der von der Regierung nun vorgelegte Entwurf für ein Zahnärztegesetz (ZÄG) soll unter anderem auch dieser Kritik Rechnung tragen. Das ZÄG umfasst die berufsrechtlichen Regelungen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs, wobei die bisher auch für diese Berufsgruppe geltenden Bestimmungen des Ärztegesetzes 1998 inhaltlich in weiten Teilen übernommen, allerdings sowohl aus legistischer Sicht als auch im Hinblick auf die berufsspezifischen Erfordernisse weiterentwickelt werden. Neben den Hauptpunkten (wie zum Beispiel "Der Zahnärztliche Beruf", "Berufsberechtigung", "Berufspflichten" etc.) sind auch Übergangsbestimmungen für die Fachärzte der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie die Dentisten enthalten. Das Gesetz tritt per 1.1.2006 in Kraft.

In Österreich gibt es seit dem Jahr 1945 zwei und seit dem Jahr 1999 drei verschiedene Berufsgruppen, die berechtigt sind, zahnärztliche Tätigkeiten auszuüben: Dentist/innen, Fachärzte/innen für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärzte/innen. Da die Dentistenausbildung mit 31. 12. 1975 beendet wurde, ist die Zahl dieser Gruppe stark rückläufig; derzeit hat die Österreichische Dentistenkammer (ÖDK) nur mehr 96 Mitglieder. Seit dem 1. Dezember 1998 ist es auch nicht mehr möglich, die Ausbildung zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu absolvieren. Der einzig mögliche Ausbildungsweg ist somit das Studium der Zahnmedizin. (1087 d.B.)

Neugestaltung der zahnärztlichen Standesvertretung

Analog zum Zahnärztegesetz wird auch die zahnärztliche Standesvertretung auf neue Beine gestellt (Zahnärztekammergesetz - ZÄKG, 1091 d.B.). Damit wird nicht nur EU-Vorgaben entsprochen, auch die Berufsgruppe selbst hat sich in einer Befragung für eine Trennung der zahnärztlichen Standesvertretung von den Ärztekammern ausgesprochen. Das ZÄKG beinhaltet daher die Etablierung der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZAK), in die alle drei zahnärztlichen Berufsgruppen eingebunden werden. Im Hinblick auf die vergleichbaren Vertretungsaufgaben sowie die notwendige Zusammenarbeit mit der ärztlichen Standesvertretung bestehen einerseits zahlreiche inhaltliche Parallelitäten zum Ärztekammerrecht, andererseits erfordert die vergleichbar kleinere Berufsgruppe straffere und effizientere organisatorische und personelle Strukturen, heißt es in den Erläuterungen. Die Organe der ÖZAK sind der Bundesausschuss, der Bundesvorstand, der/die Präsident/in und die Vizepräsident/innen, die Rechnungsprüfer/innen sowie die Delegiertenversammlung. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird mit 1. Jänner 2006 festgelegt.

Begleitgesetze zur Zahnärztereform

Das von der Regierung vorgelegte Zahnärztereform-Begleitgesetz beinhaltet die Aufhebung des Dentistengesetzes sowie die sprachliche und inhaltliche Anpassung von einigen Bundesgesetzen im Gesundheitswesen sowie im Sozialversicherungsbereich. Diese Begleitmaßnahmen waren erforderlich, weil sowohl ein vom Ärztegesetz 1998 getrenntes Berufsgesetz für Angehörige des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz - ZÄG), als auch eine von der Ärztekammer getrennte eigene Standesvertretung für diese Personengruppe geschaffen wurden. (1086 d.B.)

Notwendige Adaptierungen im Ärztegesetz

Auf Grund der Herauslösung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs aus dem Ärztegesetz 1998 sind entsprechende berufs- und kammerrechtlichen Änderungen erforderlich, heißt es im Entwurf zur 7. Ärztegesetz-Novelle (1088 d.B.). Die wesentlichen Punkte der Ärztekammerreform betreffen unter anderem die Adaptierung der Kurienzuordnung sowie der Kompetenzen der Organe. Entsprechend dem überwiegenden Wunsch der Berufsgruppen soll jedoch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern in den Bundesländern in der derzeitigen Form (unter Beibehaltung der Mitversicherung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs) weiter bestehen.

Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Mit dem vorliegenden Bundesgesetz soll vor allem die EG-Richtlinie zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern umgesetzt werden. Unter Zoonosen sind Krankheiten und/oder Infektionen zu verstehen, die auf natürlichem Weg direkt oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können, zum Beispiel Salmonellose, Tollwut und Borreliose. Weitere Eckpunkte des Gesetzes sind die Überwachung diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen, die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche, der Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger sowie die verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen bzw. Behörden.(1085 d.B.)

Ausbildungsbeirat für das Personal im Bereich der Verbrauchergesundheit eingerichtet

Ein von den Regierungsparteien vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ein Beirat für Fragen der Aus- und Weiterbildung des Personals der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit eingerichtet wird. Die bisherige Situation der beruflichen Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich sei durch ein Nebeneinander verschiedener Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene und eine teilweise nur geringe Koordinations- und Kooperationsdichte zwischen den einzelnen Stellen gekennzeichnet, heißt es im Vorblatt. Die erforderliche Umsetzung zweier EG-Verordnungen, die zum Teil deutlich über die in Österreich bereits existierenden Ausbildungspläne hinausgehen bzw. abweichen, machen es nun erforderlich, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den damit befassten Stellen auf allen Verwaltungsebenen anzustreben. Durch die Einrichtung des Beirates soll eine qualitativ hoch stehende, einheitliche und den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechende Ausbildung der amtlichen Kontrollorgane auf dem Gebiet der Verbrauchergesundheit, (d.h. insbesondere in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelkontrolle, Veterinärwesen und Tierschutz), und zwar unter optimaler Nutzung der gemeinsamen Ressourcen von Bund und Ländern, gewährleistet werden. Dem Ausbildungsbeirat gehören ein Mitglied des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Vorsitzender) sowie vierzehn weitere Mitglieder an, die von der Gesundheits- und Frauenministerin im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsminister bestellt werden. Die Tätigkeit im Ausbildungsbeirat ist ehrenamtlich. (1089 d.B.)

Grüne fordern Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation

In einem Entschließungsantrag weist G-Abgeordneter Kurt Grünewald darauf hin, dass der Schlaganfall mittlerweile der häufigste Grund für Behinderungen im Erwachsenenleben ist; jeder Dritte sei davon betroffen. Allerdings gebe es in Österreich große Defizite bei der Behandlung dieser Krankheit, vor allem im Bereich der ambulanten Rehabilitation: Hausbesuche würden oft nicht genehmigt, es mangle an interdisziplinären Teams und einer ausreichenden Qualitätssicherung. Außerdem sei die Finanzierung durch die Krankenkasse meist auf 30 Therapie-Einheiten beschränkt, kritisiert der G-Mandatar. Auch die prinzipielle Trennung zwischen Krankenbehandlung und Behindertenbetreuung wirke sich nach Meinung von Grünewald ebenfalls sehr ungünstig aus. Ebensolche Defizite gebe es im Bereich der Rehabilitation bei Schädel-/Hirnverletzungen nach Unfällen. Ein Ausbau der ambulanten Rehabilitation sei daher dringend erforderlich, auch weil dadurch die Folgekosten erheblich verringert werden könnten (706/A[E]). (Schluss)