Parlamentskorrespondenz Nr. 767 vom 11.10.2005

Innenausschuss: Tod eines Schubhäftlings im Zentrum einer Aussprache

Debatte über Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen unterbrochen

Wien (PK) – In einer Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Innenausschuss es kamen vor allem der Tod eines Schubhäftlings in Linz, das Sicherheitskonzept für die Fußball-Europameisterschaft 2008 und das neue Passgesetz zur Sprache. Den Tod des Schubhäftlings sprach Ausschussobmann Rudolf Parnigoni (S) an; er erkundigte sich nach dem derzeitigen Stand der Erhebungen und hinterfragte den Zeitpunkt, zu dem die Ministerin über den Hungerstreik in Kenntnis gesetzt wurde.

Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Erik Buxbaum teilte hiezu mit, dass sich der Schubhäftling seit 27.9. im Hungerstreik befunden habe, am 4.10. habe man ihn aufgrund von Austrocknungssymptomen ins AKH Linz zu einer ambulanten Untersuchung gebracht. Nach der Untersuchung  - während seines Spitalsaufenthaltes habe er sich aggressiv verhalten - wurde er, versehen mit einem Begleitbrief an den zuständigen Arzt, wieder "nach Hause" geschickt. Im Polizeigefangenenhaus habe man ihn aufgrund seiner Aggressivität in eine Einzelzelle verlegt. Er wurde mehrfach beobachtet, um 12.50 Uhr habe man im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, dass der Schubhäftling nicht mehr atmet; der Arzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die gerichtsmedizinische Obduktion werde über die Todesursache Aufklärung geben. Das Ministerbüro sei noch am selben Tag über den Todesfall informiert worden. Der U-Richter habe sich des Falles angenommen. Es konnte kein Fehlverhalten des Polizisten festgestellt werden, betonte der Generaldirektor und meinte, die "Sache sei nun eine medizinische" geworden.

Auf Zusatzfragen der Abgeordneten Peter Pilz, Brigid Weinzinger (beide G), Helene Partik-Pable (F) und Werner Miedl (V) erklärte Erik Buxbaum, dem Schubhäftling sei ein Info-Blatt in englischer Sprache übergeben worden. Die psychologische Betreuung erfolgte nicht von einem Psychiater, sondern wurde von der Schubhaftbetreuung übernommen. Als die ersten Austrocknungssymptome aufgetreten sind, hatte der Amtsarzt die Sorge, dass der Schubhäftling nicht haftfähig sei und schickte ihn deshalb ins AKH Linz. Der Arzt im AKH habe aber nicht gesagt, er sei nicht haftfähig, sondern habe ihn wieder zurückgeschickt. Der Blutbefund sei erst nach dem Tod des Schubhäftlings eingetroffen. Das Beobachtungsintervall sei "engmaschiger" gewesen, es betrug zwischen 15 und 30 Minuten. Buxbaum beteuerte, dass das Spital keinen Grund gesehen habe, ihn akut zu behandeln; daher konnte der Polizist davon ausgehen, dass der Zustand des Schubhäftlings nicht lebensbedrohlich war. Dem Beamten könne kein Vorwurf gemacht werden, betonte der Generaldirektor abermals. Da der Schubhäftling aggressiv gewesen sei, habe man ihn in eine Sicherheitszelle gegeben.

Innenministerin Liese Prokop wies darauf hin, dass noch kein Obduktionsbefund vorliege und dass "eine leichte Austrocknung" festgestellt wurde. Der Amtsarzt habe richtig gehandelt und den Schubhäftling ins AKH überwiesen. Nach Feststellung einer leichten Austrocknung sei er wieder zurückgekehrt. Die "Sache werde im Detail noch geprüft", unterstrich die Ressortleiterin, die Staatsanwaltschaft gehe der Sache nach.

Der Mann sei im März 2004 über Italien eingereist, sei zweimal wegen Suchtmitteldelikten strafrechtlich verurteilt worden; zudem sei sein Asylantrag in zweiter Instanz abgelehnt worden.

Als wichtig erachtete die Ministerin, die Anhalteordnung zu überarbeiten (u.a. hinsichtlich Betreuung, Beschaffenheit der Zellen, sozialer Kontakte und Bewegung) und der Empfehlung des Menschenrechtsbeirates, internationale Standards aufzunehmen, nachzukommen.

Hinterfragt wurden in der Aktuellen Aussprache auch die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2008 (Abgeordnete Elisabeth Hlavac, S), die Schaffung eines Asylgerichtshofes (Abgeordnete Gisela Wurm, S), die Abänderungen bei den Bewertungen im Zuge der Zusammenlegung der Wachekörper und die Erprobung des Dienstzeitmanagements (Abgeordneter Anton Gaal, S).

Die Fußball-Europameisterschaft werde am 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. Man wolle "friedliche Europa verbindende Fußballspiele", unterstrich Ressortleiterin Liese Prokop. Mit der Schweiz werde ein gemeinsames Sicherheitskonzept erstellt, mit dessen Ausarbeitung 2004 begonnen wurde. Im Sicherheitspolizeigesetz sei eine Hooligan-Datenbank vorgesehen; die Vorlage befinde sich derzeit in Begutachtung.

In weiteren Wortmeldungen kamen zur Sprache: die derzeitige Kriminalität, die angekündigte UBAS-Aufstockung (Abgeordnete Helene Partik-Pable, F), das Anti-Stalking-Gesetz von Ministerin Gastinger (Abgeordnete Brigid Weinzinger, G), der Zugriff des Ressorts auf die privaten Videoaufnahmen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2008 (Abgeordneter Markus Fauland, F), die Richtlinie für Datenspeicherung und die Hochsicherheitspässe (Abgeordneter Johann Maier, S). Abgeordneter Werner Miedl (V) verwies auf die positive Entwicklung bei der Aufklärungsrate von Verbrechen, Abgeordnete Katharina Pfeffer (S) wollte wissen, ob und wie sich Österreich an der Hilfe für die Erdbebenregion in Pakistan beteilige. Die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und Otto Pendl (S) sprachen erneut Aspekte der Polizeireform an. Abgeordneter Peter Pilz (G) thematisierte die Pläne der EU zu Telefon- und Internetüberwachung.

Bundesministerin Prokop ging auf Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung ein und betonte dabei vor allem die internationale Zusammenarbeit, durch die gerade in letzter Zeit viele Erfolge - etwa im Zusammenhang mit einer internationalen Fälscher- oder mit einer auf Bankomaten spezialisierten Bande - erzielt werden konnten. Zustimmung signalisierte die Ministerin zum Anti-Stalking-Gesetz, es gehe nur noch darum, hier eine Machbarkeitsstudie zu machen. Hinsichtlich von Telefon- und Internetüberwachung meinte Prokop, sie habe die entsprechenden Papiere der Kommission noch nicht und warte detaillierte Auskünfte ab, ehe man eigene Schritte in diese Richtung plane. Details zum neuen Passgesetz und zur Bekämpfung des Frauenhandels wurden sodann von Experten des Ministeriums erläutert.

Sodann behandelte der Innenausschuss einen Gesetzesantrag der Regierungsparteien. In diesem Antrag zum Fremdenpolizeigesetz und damit im Zusammenhang stehender Gesetze soll der Betroffene, der sichtvermerksfrei einreisen durfte, die Möglichkeit erhalten, zur Erlangung eines Aufenthaltsrechtes nicht mehr das Bundesgebiet verlassen zu müssen. Diese Gesetzesänderung begründen die Koalitionsparteien damit, dass die Fremdenpolizeibehörde keine zusätzliche Bewilligung zum rechtmäßigen Aufenthalt erteilen muss und die Entscheidungsfindung der Geschäftsstellen des AMS durch das Vorliegen einer objektiven Tatbestandsvoraussetzung wesentlich vereinfacht wird. Abgeändert werden soll auch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; mit der neuen Regelung soll eine verwaltungsökonomische Zulassung von Selbständigen gewährleistet werden. Hat die Behörde keinen Zweifel am Vorliegen der Selbständigkeit kann sie unmittelbar die Aufenthaltsbewilligung erteilen; umgekehrt kann sie auch bei Vorliegen einer Scheinselbständigkeit ohne Befassung des AMS eine abweisende Entscheidung treffen. (685/A)

Hinsichtlich dieser Vorlage fand das Gremium zu keiner Entscheidung.

Ausschussvorsitzender Parnigoni unterbrach die Sitzung des Ausschusses auf unbestimmte Zeit mit der Begründung, dass der vorliegende Gesetzesantrag in weit reichender Form den österreichischen Arbeitsmarkt, die ArbeitnehmerInnen und kleine UnternehmerInnen betreffe und es daher notwendig sei, diesen mit dem Wirtschaftsminister und Arbeitsmarktexperten ausführlich zu diskutieren. (Schluss)