Parlamentskorrespondenz Nr. 768 vom 11.10.2005

Rechnungshofausschuss beschäftigt sich mit externen Beraterverträgen

Moser erläutert die Position des Rechnungshofs im Ö-Konvent

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses, die vom Obmann Werner Kogler geleitet wurde, stand zunächst das Thema "Heranziehung von externen Beratern" im Mittelpunkt der Diskussion. Ein dazu von den Oppositionsparteien eingebrachter Entschließungsantrag sowie eine Ausschussfeststellung blieben bei der Abstimmung in der Minderheit. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Positionen des Rechnungshofs im Österreich-Konvent. Präsident Moser trat unter anderem dafür ein, dass auch die EU-Direktförderungen der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Mehr Überprüfungsmöglichkeiten wünschte er sich auch bei den Gemeinden und bei jenen Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zumindest mit 25 % beteiligt ist. Abgestimmt wurde auch noch über einen Bericht des Ständigen Unterausschusses betreffend Prüfung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik der Regierung seit dem Jahr 2000. Während die Opposition ihre Kritik in Form eines Minderheitsberichts und einer abweichenden persönlichen Stellungnahme dokumentierte, verteidigten die Regierungsfraktionen die Linie der Bundesregierung. Mit dem Generalverkehrsplan befinde man sich auf einem guten Weg, die Mittel wurden massiv erhöht und es wurde noch nie soviel in die Schiene investiert wie bisher, betonten die V- und F-Redner.

Diskussion über Heranziehung externer Berater

Der Rechnungshof befasste sich in den letzten Jahren im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen mit den Auftragsvergaben für externe Beratungsleistungen. Auch im zur Diskussion stehenden Wahrnehmungsbericht wird auf die Vor- und Nachteile derartiger Verträge hingewiesen. Es sollte zum Beispiel vorrangig darauf geachtet werden, dass die eigenen bzw. im öffentlichen Bereich insgesamt vorhandenen Ressourcen genutzt werden, lautet eine der zusammenfassenden Empfehlungen. Externe Berater sollten nur dort zugezogen werden, wo eine wesentliche Erhöhung der Qualität und der Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projekts zu erwarten sei. Außerdem sollten entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Auswahl eines Beraters nachvollziehbar dokumentiert werden. Weiters wird eine enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen sowie die Inanspruchnahme von Diensten der Finanzprokuratur bzw. des Verfassungsdienstes des BKA für die Vertretung vor Gerichten sowie für nicht im eigenen Bereich abdeckbare juristische Beratungsleistungen empfohlen.

Seine Fraktion stehe der Heranziehung von externen Beratern offen gegenüber, wenn die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen, meinte Abgeordneter Hermann Gahr (V). Allerdings müsse streng geprüft werden, ob das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt und ob ein gutes Ergebnis erreicht wurde. Es sei auch positiv, dass die Empfehlungen des Rechungshofes bereits in den Ministerien umgesetzt werden.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) kritisierte, dass sehr viel Geld für reine Regierungspropaganda ausgegeben werde. Auch Abgeordneter Werner Kogler (G) gab zu bedenken, dass die Regierung im Unterschied zur Opposition in die "Staatsschatulle" greifen könne und man sich diese Ausgaben daher genau anschauen müsse. Auffällig sei zudem, dass sich manche Werbeplakate mittlerweile sehr ähneln; beim einen handle es sich aber um Regierungswerbung, beim anderen um Parteiwerbung. Der Rechnungshof habe bereits Empfehlungen vorgelegt, die eine gute Grundlage dafür bieten würden, wie man in Zukunft mit dieser Frage umgeht. Er verstehe daher nicht, warum diese nicht endlich umgesetzt werden.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) ging davon aus, dass die Anregungen des Rechnungshofs in den Ressorts umgesetzt werden. Er hoffe, dass bis zum Plenum ein gemeinsamer Antrag mit der ÖVP ausgearbeitet werden kann. Was die Kritik von Kräuter betrifft, so könne es seiner Meinung nach nicht sein, dass nur die Opposition informieren dürfe, der Regierung aber die Hände gebunden sind.

Wenn das Ergebnis entscheidend ist, merkte Abgeordneter Christian Puswald (S) in Richtung des Abgeordneten Gahr an, dann frage er sich, warum es in Österreich die derzeit höchste Arbeitslosenrate gibt, obwohl Minister Bartenstein 6,5 Mill. € für externe Berater ausgegeben hat. Abgeordneter Hannes Missethon (V) entgegnete ihm, dass sich die SPÖ auch die gewaltige "Werbemaschinerie" von Bürgermeister Häupl anschauen müsse.

Abgeordneter Günther Kräuter brachte sodann eine S-G-Ausschussfeststellung ein, die zum Ziel hat, dass die vom Rechnungshof aufgezeigten Kriterien für die Heranziehung externer Berater in Hinkunft als bindende Regelungen normiert werden. Ein S-G-Entschließungsantrag betreffend Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung enthält dieselbe Forderung. Inhalt dieser generellen Regelungen sollen die Empfehlungen des Rechnungshofes sein. 

Bei der Abstimmung wurde der Wahrnehmungsbericht zur Kenntnis genommen; die S-G-Ausschussfeststellung und der S-G-Entschließungsantrag blieben in der Minderheit.

Die Vorschläge des Rechnungshofes im Österreich-Konvent

Beim nächsten Tagesordnungspunkt präsentierte Rechnungshofpräsident Josef Moser die Positionen seiner Institution im Hinblick auf die Diskussionen im Österreich-Konvent. Für besonders wichtig erachtete er es, dass der Rechnungshof in Hinkunft auch die Direktförderungen der EU überprüfen kann. Denn derzeit gebe es keine Kontrolle darüber, ob die Mittel zweckmäßig eingesetzt wurden. Man wisse nicht, ob Fehler gemacht wurden, wer die Fehler begangen hat und wie man daraus lernen könne, gab er zu bedenken. Ein weiteres Anliegen war ihm die bessere Überprüfungsmöglichkeit der Gemeinden. Die derzeitige Prüfgrenze von 20.000 Einwohnern halte er nicht mehr für zweckmäßig, da von den 2.359 Gemeinden nur 24 diese Zahl überschreiten. Angesichts der Gesamtverantwortung des Bundes im Hinblick auf die Maastricht-Kriterien, den Stabilitätspakt, den Finanzausgleich sowie angesichts der steigenden Verschuldung vieler Kommunen wäre es wichtig, wenn den Mitarbeitern des Rechnungshofes, die den Gemeinden auch beratend zur Seite stehen, mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden. Allerdings halte er nichts davon, wenn etwa der Landesrechnungshof nur die Landesmittel und der Rechnungshof nur die Bundesmittel überprüft, sondern es sollten Schwerpunkte in gewissen Teilbereichen gesetzt werden. Es sei selbstverständlich, dass Doppelgleisigkeiten vermieden werden sollen, bis dato seien auch noch keine vorgekommen.

Was die Kontrolle von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung betrifft, so würde es der Rechnungshof begrüßen, dass eine Überprüfung schon ab einem Anteil von 25 % möglich ist. Er halte diese Forderung auch im Hinblick auf die Regelungen im Aktienrecht für gerechtfertigt. Er denke, dass es auch für den Souverän sehr wichtig sei, darüber informiert zu werden, ob die Mittel sparsam und zweckmäßig eingesetzt werden. Dadurch könne das Vertrauen in die Politik und auch in den Rechnungshof gestärkt werden, war er überzeugt. Im Sinne einer Beschleunigung der Abläufe sprach sich Moser schließlich dafür aus, dass die Stellungnahmefrist von drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt wird.

Auch Abgeordneter Roderich Regler (V) hielt es für sinnvoll, wenn die EU-Förderungen von den nationalen Rechnungshöfen kontrolliert werden. Dies sollte aber dann für alle Mitgliedstaaten gelten. Positiv bewertete er den Vorschlag im Hinblick auf die Gemeinden, eine Lösung müsste aber im Einvernehmen mit allen Betroffenen gesucht werden. Außerdem dürfe es nicht zu Doppelgleisigkeiten kommen. Den Wunsch des Rechnungshofs, Unternehmungen schon ab einer geringeren Beteiligung der öffentlichen Hand als 50 % zu überprüfen, unterstütze er; allerdings nur dann, wenn daraus keine Nachteile für die Betriebe erwachsen.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) stand den Vorschlägen des Rechnungshofes generell positiv gegenüber. Das grundlegende Problem sei allerdings, dass die RH-Empfehlungen auch ernst genommen werden müssten. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müsste die Regierung einmal eine Stellungnahme dazu abgeben, forderte er. Wenn öffentliche Mittel im Spiel sind, dann seien auch Kontrollen gerechtfertigt, meinte Abgeordneter Christian Puswald (S), denn auch ein 1%-Anteil könne viel Geld sein. Die Regelung, wonach der Rechnungshof ab einer 25%-Beteiligung tätig wird, sei allerdings ein tragbarer Kompromiss.

Abgeordneter Werner Kogler (G) nahm das Thema zum Anlass, um grundsätzlich über die Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern zu referieren. Wenn gewisse Landeshauptleute nicht einlenken, dann werden auch keine Lösungen beim Finanzausgleich oder der Verwaltungsreform möglich sein, befürchtete er.

Abgeordneter Hannes Missethon (V) befürwortete die stärkere Kontrolle der Gemeinden, weil dort "viel Unsinn passiere". Oft gebe es überhaupt keine Kostenrechnung, keine Buchhaltung und auch bei den Ausschreibungen werden oft grobe Fehler gemacht. Unsicher zeigte er sich, was die Prüfung von Unternehmen ab einer 25%igen Beteiligung der öffentlichen Hand angeht, da es dabei um die sensible Frage des Schutzes von Unternehmensdaten geht.

Opposition kritisiert Verkehrs- und Infrastrukturpolitik der Regierung

Auf Verlangen des Abgeordneten Günther Kräuter (S) wurde im Rahmen des Ständigen Unterausschusses ausführlich über die Verkehrs- und Infrastrukturpolitik der Regierung seit dem Jahr 2000 hinsichtlich der Bereiche Straße und Schiene sowie insbesondere über die Finanzierung des "Generalverkehrsplans" (inklusive Management-, PPP- und Lkw-Maut-Problemstellungen der ASFINAG) diskutiert. Ein entsprechender Bericht lag nun vor, der mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde.

Trotz der ausführlichen Beratungen gebe es noch immer viele Unklarheiten, da die Mandatare nicht ausreichend informiert wurden bzw. einige Auskunftspersonen gar nicht geladen wurden, bemängelte Abgeordneter Gerhard Reheis (S). Abgeordnete Gabriela Moser (G) schloss sich der Kritik ihres Vorredners an. Sie bedauerte vor allem, dass nicht klar geworden sei, wie die Finanzierung der Projekte ausschaue und welche verkehrspolitischen Prioritäten gesetzt wurden.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) wies darauf hin, dass ein Bericht vom BMVIT angefordert wurde, den man auch rasch vorgelegt hat. Es wurde intensiv diskutiert, wobei insgesamt zehn kompetente Auskunftspersonen beigezogen wurden, die aus den verschiedensten Bereichen des Infrastruktursektors gekommen sind. Für seine Fraktion könne er festhalten, dass der Generalverkehrsplan weiter verfolgt werde. Die Mittel wurden massiv erhöht, wobei ein großer Teil der Bahn zur Verfügung stehe (Verhältnis 60:40). Auch die Lkw-Maut funktioniere sehr gut, es wurden mittlerweile 750 Mill. € eingenommen. Die Pkw-Maut sei hingegen kein Thema für die Regierung, unterstrich er. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Roderich Regler fügte hinzu, dass die Entschuldung der ASFINAG etwas länger dauere als geplant, weil aufgrund der Ostöffnung mehr Projekte finanziert werden müssen; aber sie sei möglich. Abgeordneter Klaus Wittauer (F) hielt es für wichtig, dass offene Fragen im Unterausschuss geklärt werden konnten. Mit dem Generalverkehrsplan befinde man sich grundsätzlich auf einem guten Weg, war er überzeugt.

Der Bericht wurde mit V-F-Mehrheit zur Kenntnis genommen; die Sozialdemokraten brachten einen Minderheitsbericht ein, die Abgeordnete Gabriela Moser (G) eine abweichende persönliche Stellungnahme.

Einvernehmlich verständigten sich die Fraktionen darauf, dass der Wahrnehmungsbericht III-139 d.B. ohne Wortmeldungen verabschiedet wird. Der Bericht umfasst folgende Themenbereiche: Kostenersätze an die Wirtschaftsuniversität Wien; Österreichische Bundesfinanzierungsagentur: Rechtsträgerfinanzierung; Wirksamkeit des INVEKOS; Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft. Etwaige Diskussionen darüber können noch im Plenum geführt werden, meinte Ausschussobmann Werner Kogler (G). - Mehrheitliche Kenntnisnahme. (Schluss)