Parlamentskorrespondenz Nr. 785 vom 18.10.2005

Vorlagen: Umwelt, Wirtschaft

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Kompetenz der Zollbehörde beim Vollzug des Artenhandelsgesetzes zu erweitern. Es sei zweckmäßig, wenn die Zollbehörde, die schon bisher an der Vollziehung des Gesetzes mitgewirkt hat, für die Einhaltung der Verbote und Einschränkungen beim Handel mit bestimmten Tierarten sorgt, heißt es in den Erläuterungen. Die grundsätzliche Vollzugskompetenz der Bezirksverwaltungsbehörden soll nicht beeinträchtigt werden. Außerdem enthält die Vorlage technische Änderungen; Ergänzungen bei den Kennzeichnungsmethoden sollen etwa dem Fortschritt der biologischen und veterinärmedizinischen Forschung Rechnung tragen (1115 d.B.).  (Schluss)