Parlamentskorrespondenz Nr. 789 vom 19.10.2005

"Familie & Beruf Management GmbH" kommt

Massive Kritik der Opposition an Ausgliederung von Kernaufgaben

Wien (PK) - Hart ging die Opposition dann in der Debatte über die Schaffung der " Familie & Beruf Management GmbH ", dem nächsten Punkt auf der Tagesordnung, mit der Regierung ins Gericht. So meinte Abgeordnete Mag. KUNTZL (S), bei näherer Betrachtung dieses Entwurfs stelle man fest, dass es sich um eine recht fragwürdige Konstruktion handle, die wenig bringe, aber viel koste. Kernkompetenzen des Familienministeriums würden ausgelagert, was die Frage aufwerfe, weshalb diese Kompetenzen nicht weiterhin direkt im Ministerium ressortierten. Die Frage nach dem Nutzen dieser Vorlage müsse gestellt werden. Es entstehe der Eindruck, hier wolle man sich nur der parlamentarischen Kontrolle und der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft entziehen. Sodann stellte die Rednerin der Ministerin einige Fragen zum Thema, die sie, wie sie betonte, mangels Vorberatungen eben hier im Plenum stellen müsse.

Abgeordnete STEIBL (V) verteidigte die Ausgliederung als dem geänderten Verständnis der Bewältigung staatlicher Aufgaben entsprechend und meinte, dies diene der Effizienzsteigerung der Verwaltung. Die GmbH sei eine Chance für die Zukunft, werde dadurch doch die Wirtschaft ins Boot geholt, man habe es mit einem Erfolg versprechenden Konzept zu tun, das sich Unterstützung verdiene, meinte die Rednerin, die sodann auf einzelne Detailbereiche der Vorlage einging.

Abgeordnete MANDAK (G) würdigte zunächst den Umstand, dass die Vorlage geschlechtsneutral formuliert sei, wandte dann aber ein, die geplanten Aufgaben der GmbH hätten schon seit drei Jahren direkt im Ministerium entwickelt werden sollen. Zudem sei es merkwürdig, dass sich die Ministerin offenbar eine externe Stelle schaffen wolle, die für sie, die Ministerin, über politische Maßnahmen nachdenken solle. Das falle aber wohl in das Aufgabenfeld der Ministerin selbst, gab Mandak zu bedenken. Wie auch Abgeordnete Kuntzl wies die Rednerin auf die ablehnende Stellungnahme des Landes Vorarlberg hin und lehnte die Vorlage als nicht zweckdienlich ab.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) erklärte, die Institution würde nur dann der Kontrolle des Rechnungshofes entzogen werden, wenn es sich um ein überwiegend privates Institut handeln würde. Dies sei hier aber nicht geplant, weshalb die parlamentarische Kontrolle weiterhin gewährleistet sei. Im übrigen erinnere er die Grünen daran, dass sie sich selbst immer wieder auf Stellungnahmen jener Person bezogen hätten, die nun als leitende Person vorgesehen sei. Mehr Seriosität wäre hier also sinnvoll. Die Zusammenführung der Kompetenzen sei ein richtiger Schritt und diese GmbH daher zu begrüßen.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) unterstrich die Fragen ihrer Fraktionskollegin und forderte die Ministerin auf, zu diesen Stellung zu nehmen. Kernkompetenzen der Politik sollten nicht ausgegliedert werden, gebe man dadurch doch Verantwortung ab, was nicht zu goutieren sei. Die Ministerin wäre gut beraten, auf die Bedenken der Opposition einzugehen.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) verteidigte die geplanten Maßnahmen als sinnvolle Systementwicklung und meinte, diese Bundesregierung setze seit fünf Jahren wichtige Schwerpunkte in der Familienpolitik. Dieser erfolgreiche Weg sollte fortgesetzt werden. Man wäre daher gut beraten, diese Vorlage zu beschließen.

Bundesministerin HAUBNER meinte, ihr Haus mache jene Familienpolitik, welche die Menschen brauchten, was sich an der Bilanz der letzten fünf Jahre ablesen lasse. Diesem Zweck diente auch diese Vorlage, die eine konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Politik sei. Das Regierungsmitglied erläuterte die Details des Entwurfs und zeigte sich zuversichtlich, mit der geplanten Vorgangsweise, die mehr Effizienz garantiere, entsprechend erfolgreich zu sein.

Da diese Institution zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes verbleibe, sei die parlamentarische Kontrolle auch weiterhin voll gewährleistet, betonte Haubner. Im übrigen habe man sich die ganze Angelegenheit lange und wohl überlegt, von einer Blitzaktion könne daher nicht die Rede sein. Diese Maßnahme garantiere eine zukunftsorientierte Lösung, die den Aufgaben der Zeit gerecht werden werde.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sagte, es wäre an der Ministerin gelegen, ihr Ressort so zu organisieren, dass die in Rede stehenden Aufgaben auch hausintern hervorragend erledigt werden könnten, ohne dass es dafür einer Ausgliederung bedürfe. Zudem seien keine Alternativen geprüft und kein zielorientiertes Ausgliederungskonzept entwickelt sowie keine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt worden. Dadurch entstehe der Verdacht, es gebe hier in Wirklichkeit andere Hintergründe. Dies werfe Fragen auf, die erst noch geklärt werden müssten.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) verteidigte die geplanten Maßnahmen als sinnvolle Initiative zur Optimierung der heimischen Familienpolitik. Damit werde ein wichtiger Schritt für die heimischen Familien gesetzt, meinte die Rednerin, weshalb die Kritik der Opposition unverständlich sei.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) übte gleich ihren Fraktionskolleginnen Kritik an der Ausgliederung von Kernkompetenzen und beklagte das eingeschlagene Tempo, welches es verunmöglicht habe, die Vorlage eingehend zu beraten. Da zudem die Gefahr bestehe, dass diese Konstruktion, die viel koste und nichts bringe, nicht mehr der parlamentarischen Kontrolle unterworfen sei, lehne ihre Fraktion diesen Entwurf ab.

Abgeordnete HÖLLERER (V) wies die oppositionelle Kritik an der Vorlage zurück und vertrat die Ansicht, man habe hier zu einer sehr guten Lösung gefunden.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) zweifelte an der Zweckmäßigkeit der Ausgliederung und meinte, durch diese Aktion werde bloß "doppelt gemoppelt". Der Regierung gehe es in erster Linie darum, ein gut funktionierendes System parteipolitisch umzufärben und eine Organisationseinheit jenseits jeglicher parlamentarischen Kontrolle zu schaffen.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) warf der SPÖ vor, mit zweierlei Maß zu messen. An der fragwürdigen Ausgliederung des Fonds "Soziales Wien" durch Bürgermeister Häupl vorbei an jeder Kontrolle finde sie nichts, die vorliegende sinnvolle Ausgliederung hingegen, die den Interessen der Frauen zugute kommt und darüber hinaus die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Kontrolle berücksichtigt, prangere sie an, sagte Bleckmann.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf mit V-F-Mehrheit angenommen. (Schluss Familie/Forts. NR)