Parlamentskorrespondenz Nr. 793 vom 19.10.2005

Telekommunikation und Scheckkarten-Führerschein

Wien (PK) - Nach der einstimmigen Genehmigung der Änderung des Vertrags zwischen Österreich und den Niederlanden über die Binnenschifffahrt - sie erfolgte ohne Wortmeldung - standen weitere Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss zur Debatte. Unter einem wurden die Anträge 711/A, 444/A und 471/A(E) diskutiert, bei denen es um Fragen der Telekommunikation geht.

Abgeordneter KRAINER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zu dieser Vorlage an und verwies auf einen bereits vor zwei Jahren eingebrachten Antrag seiner Fraktion zur Bekämpfung von Spam-Mails.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) erläuterte die Anti-Spam-Regelung des Gesetzes, zeigte sich aber skeptisch, dass es damit gelingen werde, Spam-Mails hintan zu halten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) unterstützte ebenfalls die Vorlage der Regierung.

Abgeordneter WITTAUER (F) brachte einen Abänderungsantrag ein, bei dem es im Wesentlichen darum geht, auf die Interessen von Behinderten im Telekom-Bereich im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) wies auf einen entsprechenden SP-Antrag zur Bekämpfung von Spam-Mails hin und bedauerte, dass es zwei Jahre gedauert hatte, um das Problem zu lösen.

Abgeordneter BÖHM (V) gab zu bedenken, es werde schwierig sein, gegen Spam mit gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen. Das einzig wirksame Mittel gegen unerwünschte Mails bestehe, wie er sagte, in entsprechenden technischen Vorkehrungen.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Die Negativberichte des Verkehrsausschusses über die Anträge der Opposition fanden mehrheitliche Kenntnisnahme.

Führerscheingesetz-Novelle und Antrag 576/A(E)

Abgeordneter Eder (S) kritisierte, dieses Gesetz werde überhastet durchgepeitscht und führe zu einer Verteuerung des Führerscheins. So werde der Scheckkartenführerschein zu einem Zeitpunkt eingeführt, wo auf EU-Ebene die konkrete Gestaltung noch gar nicht absehbar ist, bemängelte er.

Abgeordneter Mag. REGLER (V) meinte hingegen, diese Novelle bringe nur Vorteile für die Kunden, und nannte unter anderem das One-Stop-Shop-Prinzip, den Scheckkartenführerschein und die Konzentration der Behördenzuständigkeit auf den Ort der Fahrschule.

Wenn nun schon die Vorschläge der Arbeiterkammer berücksichtigt werden sollen, dann wundere sie sich, warum nicht gleich auch den Wünschen der Volksanwaltschaft Rechnung getragen wird, fragte sich Abgeordnete Dr. MOSER (G). Es sei nämlich nicht einzusehen, dass chronisch kranke Menschen bei jeder Führerscheinverlängerung Gebühren entrichten müssen. Zu großzügig gehe man ihrer Meinung bei der Auslagerung von behördlichen Aufgaben an Fahrschulen vor, denn Missbrauch könne nicht ausgeschlossen werden.

Abgeordneter WITTAUER (F) widersprach den Aussagen von Eder, wonach alles nur teurer werde. Die Novelle zum Führerscheingesetz bringe eine Reihe von positiven Änderungen, war der Redner überzeugt.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) erläuterte die Eckpunkte der Novelle, die im Ansatz sehr wohl begrüßenswert ist. Ihre Fraktion hätte sich jedoch eine Gesamtreform der Fahrschulen (strengere Kontrollen der Ausbildungsqualität, mehr Transparenz bei Preis und Leistung, mehr Wettbewerb) gewünscht. Jetzt werden allerdings wieder die Fahrschüler zur Kasse gebeten, da die Preise steigen werden, befürchtete sie. Auch der Rechnungshof habe in seiner Stellungnahme auf die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen kritisch hingewiesen. Außerdem fehlen die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Auslagerung der behördlichen Aufgaben.

Abgeordneter KÖSSL (V) sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung moderner Verwaltung. Außerdem werde mit der Novelle den Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie entsprochen. Was die Kritik der Opposition an den zusätzlichen Aufgaben der Fahrschulen angeht, so gab er zu bedenken, dass sich auch schon die Auslagerung der Kfz-Zulassung von den Magistraten und Bezirkshauptmannschaften hin zu den Versicherungen bewährt habe. Es sei eine wesentliche Serviceleistung, wenn schon unmittelbar nach der Prüfung der vorläufige Führerschein ausgehändigt werden kann, war er überzeugt.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bemängelte, dass die Interessen der behinderten Menschen abermals nicht berücksichtigt wurden. Vor allem bedauerte sie, dass die Ablegung der Führerscheinprüfung in der Gebärdensprache nicht gesetzlich verankert wurde. Derzeit gebe es nur einen entsprechenden Erlass, der aber nicht zwingend umgesetzt werden muss. Der G-Entschließungsantrag zu dieser Problematik sei daher nach wie vor unerledigt, betonte sie.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter MIEDL (V) in Richtung der Abgeordneten Haidlmayr ausdrücklich fest, dass die Ablegung der Führerscheinprüfung in der Gebärdensprache sehr wohl möglich ist.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) bestätigte die Aussagen ihres Vorredners. Dieses Problem sei bereits geregelt, entsprechende DVDs sind bei den Bundessozialämtern erhältlich. Was die Kritik an den Kosten angeht, so erinnerte sie daran, dass sich die Sozialdemokraten zuletzt gegen eine Reduktion des praktischen Unterrichts, d.h. gegen eine Verbilligung des Führerscheins, ausgesprochen haben. Die vorliegende Novelle lege den Schwerpunkt auf Service und Dienstleistungen und soll unnötige Bürokratie vermeiden, urteilte Achleitner. Durch die Konzentration auf die Kernaufgaben und die Nutzung von Synergieeffekten können Einsparungen in der Verwaltung erzielt werden. Für wichtig erachtete sie es, dass man in Zukunft wählen kann, an welchem Ort man den Führerschein machen will.

Bei der Diskussion um eine Führerscheingesetz-Novelle sollte eigentlich das Thema Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen, mahnte Abgeordnete BAYR (S). Die Gruppe der 15- bis 24jährigen verursache ein Drittel aller Verkehrsunfälle und stelle ein Viertel aller Verkehrstoten dar. Die Gefahr, bei einem Motorradunfall zu sterben, sei mehr als zweieinhalb mal so hoch wie bei einem Autounfall. Nunmehr soll es aber möglich sein, dass 16jährige gleichzeitig mit der vorgezogenen Lenkerberechtigung für die Klasse B auch die Ausbildung für die Klasse A absolvieren können. Es sei ihrer Meinung nach unverantwortlich, dass man sich in dieser Frage dem Druck der Wirtschaft gebeugt habe.

Das neue Führerscheingesetz schaffe eine klassische Win-Win-Situation, da alle Betroffenen davon profitieren werden, meinte Abgeordneter HAUBNER (V). Als Beispiele nannte er die Einführung des One-Stop-Shop-Prinzips, wodurch die Fahrschulen als Kompetenzzentrum zum alleinigen Ansprechpartner für die Schüler werden. Sodann brachte er noch einen V-F-Abänderungsantrag betreffend die Änderung des Führerscheingesetzes ein.

Abgeordneter WATTAUL (F) sprach von einer wichtigen Novelle, die auch maßgeblich zur Verkehrssicherheit beitragen werde. Eingeführt werde unter anderem auch der Scheckkartenführerschein, den es in anderen Ländern teilweise schon seit über 15 Jahren gibt. Allerdings war auch er - ebenso die Redner der Opposition - der Auffassung, dass der Führerschein in Österreich billiger werden müsse. Während der Führerschein zum Beispiel in den USA 30 Dollar kostet, müssen die Fahrschüler in Österreich 1.500 € bezahlen.

Der zur Diskussion stehende Entwurf sei das Ergebnis eines umfangreichen Projekts, das bereits im Jahr 2002 ins Leben gerufen wurde, erläuterte Abgeordneter SIEBER (V). Das nun vorliegende Ergebnis werde eine gewaltige Verbesserung sowohl für die Bürger, als auch die Behörden und Fahrschulen bringen. Ebenso wie in der EU vorgesehen werde es nun einen Scheckkartenführerschein geben, informierte er. Durch die Reduktion der Behörden auf ihre Kernaufgaben und der gleichzeitigen Realisierung des One-Stop-Shop-Prinzips bei den Fahrschulen werde eine weitere Verwaltungsvereinfachung erreicht. Erfreulich sei auch, dass der Gebietsschutz aufgehoben wird, hob Sieber hervor.

Auch Abgeordnete TAMANDL (V) lobte die zahlreichen Verbesserungen, die mit der 8. Führerscheingesetz-Novelle einhergehen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen; der (negative) Ausschussbericht zum G-Antrag betreffend Ablegung der Führerscheinprüfung von gehörlosen Menschen wurde ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

(Schluss Verkehr/Forts. NR)