Parlamentskorrespondenz Nr. 798 vom 20.10.2005

Drei Anträge der Opposition in Erster Lesung

Wien (PK) - Das Ende der Tagesordnung bildete in den frühen Morgenstunden Erste Lesungen von drei Anträgen der Opposition.

S-Antrag 640/A

Abgeordnete SILHAVY (S) schlug vor, das Problem der illegalen Beschäftigung durch die Verpflichtung zur sofortigen Meldung bei der Sozialversicherung in den Griff zu bekommen. Der ÖVP warf sie vor, diese Maßnahme auf die lange Bank zu schieben.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) kündigte an, dass die Verpflichtung zur sofortigen Anmeldung nach einer Evaluierungsphase im Burgenland ab 2007 in ganz Österreich gelten werde.

Abgeordneter WALCH (F) sprach sich ebenfalls dafür aus, in dieser Sache zuerst einen Probebetrieb im Burgenland durchzuführen. 

Abgeordneter ÖLLINGER (G) drängte auf baldige Umsetzung der Materie.

Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

S-Antrag 636/A

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion auf Einführung eines Vaterschutzmonats.

Abgeordnete MAREK (V) sprach sich für eine eingehende Diskussion im Ausschuss aus, warnte aber vor Finanzierungsproblemen und allfälligen beruflichen Nachteilen für die Väter.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) äußerte sich positiv zur Einführung eines Vaterschutzmonats.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) begrüßte die Initiative als wichtigen Baustein zur gleichen Aufteilung der Familienarbeit.

Der Antrag wurde dem Familienausschuss zugewiesen.

G-Antrag 712/A

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) bedauerte, dass sich niemand von den Regierungsparteien bei diesem Punkt zu Wort melden wollte. Wahrscheinlich habe dies etwas mit dem Thema, nämlich der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich, zu tun. Dies sei auch deswegen sehr beschämend, weil die öffentliche Meinung schon viel weiter sei als das, was sich die Regierung zu tun getraue, meinte sie. Beim Zivilpakt gehe es darum, gleiche Rechte im Bereich der Lebensgemeinschaft einzuführen. Auch vielen heterosexuellen Paaren, die nicht verheiratet sind, sei nicht bewusst, dass sie zum Beispiel im Falle einer Trennung kaum Rechte haben. Deshalb soll sowohl heterosexuellen, als auch schwulen und lesbischen Paaren die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Partnerschaft am Standesamt registrieren zu lassen. Der Zivilpakt soll zum Teil ähnliche Rechte wie die Ehe vorsehen und zum Beispiel gewährleisten, dass dem Partner bzw. der Partnerin, die nicht aus einem EU-Land kommt, das Aufenthalts- und Arbeitsrecht eingeräumt wird. Regelungsbedarf gebe es auch im Steuerrecht, im Erbrecht oder bei der Adoption von Kindern.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) unterstützte die Forderung der Grünen. Auch die Sozialdemokraten haben einen ähnlichen, aber weiter gehenden Antrag über die eingetragene Partnerschaft eingebracht. Österreich kopple sich in dieser Frage bedauerlicherweise völlig von der Entwicklung in Europa ab und negiere die Bedürfnisse der Bevölkerung, kritisierte der Redner.  

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Sodann fand noch eine weitere Sitzung statt, die geschäftsordnungsmäßigen Zuweisungen und Mitteilungen diente.

(Schluss)