Parlamentskorrespondenz Nr. 819 vom 27.10.2005

Vorlagen: Justiz

Entwurf für Neuregelung des Schiedsverfahrens

Die Regierung hat einen Entwurf für eine komplette Neuregelung des Schiedsverfahrens (1158 d.B.) vorgelegt. Der Entwurf orientiert sich weitgehend an einem Modellgesetz, das 1985 von der Kommission der Vereinten Nationen für Internationales Handelsrecht angenommen wurde. Er wurde in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Rechtsgelehrten und Praktikern sowie BeamtInnen des Justizressorts, intensiv vorbereitet. Wie in den Erläuterungen festgehalten wird, hofft man, mit dem Gesetz die Stellung Österreichs als Schiedsort - und damit als Wirtschaftsstandort - noch attraktiver zu machen.

Inhaltlich soll damit ein einheitliches Gesetz für Handelsschiedsverfahren und sonstige nationale und internationale Schiedsverfahren geschaffen werden. Vorgesehen sind u.a. Sondervorschriften für besonders schützenswerte Gruppen wie Verbraucher. Gänzlich neu geregelt wird in der Vorlage die objektive Schiedsfähigkeit von Ansprüchen: Grundsätzlich sollen alle vermögensrechtlichen Ansprüche, die vor die ordentlichen Gerichte gehören, Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein können. Neu sind die Möglichkeit der Anordnung vorläufiger oder sichernder Maßnahmen durch das Schiedsgericht sowie die Möglichkeit für das Schiedsgericht, über seine (Un)Zuständigkeit mit selbständig anfechtbarem Schiedsspruch zu entscheiden.

(Schluss)