Parlamentskorrespondenz Nr. 920 vom 23.11.2005

Die Arbeitsinspektion und der Bundesbedienstetenschutz

Bericht für das Jahr 2002 liegt vor

Wien (PK) - Die Arbeitsinspektion führt ihren Überprüfungsauftrag überwiegend in Form von Besichtigungen von Dienststellen durch. Für die Umsetzung des Bedienstetenschutzes ist in erster Linie die Dienststellenleitung Ansprechpartner. Die einzelnen Ressortleiter haben gemäß dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen und im Rahmen der Stellungnahmen bereits getroffene Maßnahmen dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen. Anlässlich der Überprüfung von Bundesdienststellen wird auch die Bestellung der Präventivdienste (Sicherheitsfachkräfte, arbeitsmedizinisches Zentrum) überprüft. Bei den 601 Bundesdienststellen, die 2002 besucht wurden, mussten 80 Beanstandungen betreffend Präventivkräfte festgestellt werden. – Dies ist dem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 2002 (III 186 d.B.) zu entnehmen.

Im Berichtsjahr 2002 wurden von der Arbeitsinspektion 960 Besichtigungen von 601 Dienststellen des Bundes durchgeführt; hievon fielen 190 in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums, 171 in den Bereich des BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur und 75 in den Bereich des BM für Landesverteidigung. Weiters nahm die Arbeitsinspektion an 113 behördlichen Verhandlungen (z.B. Bauverhandlungen) teil und führte 505 sonstige Tätigkeiten wie Behördenbesprechungen und Beratungen durch.

Von der Arbeitsinspektion wurden 661 Mängel in Dienststellen des Bundes vorgefunden. Für die Behebung von 635 dieser Mängel erfolgte eine schriftliche Aufforderung an die LeiterInnen der Dienststellen. 26 Mängel wurden direkt vor Ort im Rahmen der Amtshandlung behoben bzw. es wurde eine Mängelbesichtigung durch die Dienststelle noch vor der schriftlichen Aufforderung dem Arbeitsinspektorat zur Kenntnis gebracht.

Gemäß dem Bericht der Arbeitsinspektion sieht die Dringlichkeitsreihung nach § 92 B-BSG für die Dienststellen des gesamten Bundesdienstes wie folgt aus: Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Bruck/Mur (Brandschutz, Fluchtwege, Lüftung, Belichtung, Beleuchtung u.a.), Bundesrealgymnasium Reutte (Fluchtwege, Lüftung, Sanitär- und Sozialeinrichtungen, Arbeitsräume) sowie Bundeshandelsschule und Bundeshandelsakademie Reutte (Sanitär- und Sozialeinrichtungen, Arbeitsräume).

Im Berichtsjahr ereigneten sich in den zu überprüfenden Bundesdienststellen 2.977 Arbeitsunfälle (exklusive Wegunfälle); hievon waren 2.470 männliche Erwachsene, 3 männliche Jugendliche, 502 weibliche Erwachsene und 2 weibliche Jugendliche betroffen. (Schluss)


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