Parlamentskorrespondenz Nr. 934 vom 24.11.2005

Vorlagen: Wissenschaft und Forschung

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz wird angepasst

Die mit dem Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz (FFG-G) initiierte Strukturreform der Forschungsförderung macht eine Anpassung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG) notwendig. Die entsprechende Novellierung des FTFG (1074 d.B.) liegt dem Parlament nun vor.

Vor allem sollen die neuen Bestimmungen eine, wie es heißt, sinnvolle inhaltliche und funktionelle Abgrenzung der auf den beiden Gesetzen basierenden Förderungsvorhaben sicherstellen. Auch die Abwicklung von Förderprogrammen will man durch neue FTE-Richtlinien auf eine gesetzeskonforme Basis stellen. Damit beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Rechtssicherheit zu schaffen.

Die FTE-Richtlinien sollen auch für Programme zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung verwendet werden, mit welchem im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie prioritäre thematische Schwerpunkte gesetzt werden.

Um eine engere Kooperation zwischen wissenschaftlicher und angewandter Forschung unter Einbindung aller damit befassten Institutionen zu unterstützen (Verbund-Förderung), ist geplant, einheitliche Richtlinien zu erlassen, da derartige Verbund-Förderprogramme über den gesetzlich definierten Aufgabenbereich der einzelnen Fördereinrichtungen hinausgehen.

Im Interesse der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechtsgrundlagen für die Forschungsförderung ist des weiteren vorgesehen, den Anwendungsbereich des gegenständlichen Gesetzes auch auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auszuweiten. Dieses soll in Hinkunft wirtschaftlich-technische Forschungsvorhaben auf der Basis des FTFG fördern und entsprechende Förder-Richtlinien erlassen können. (Schluss)