Parlamentskorrespondenz Nr. 944 vom 28.11.2005

Gleichbehandlungsberichte des Bundes für die Jahre 2004 und 2002

Frauen in höheren Funktionen noch immer unterrepräsentiert

Wien (PK) - Gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz hat die Regierung jedes zweite Jahr einen umfassenden Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Vor kurzem wurden jedoch dem Parlament nicht nur der 5. Gleichbehandlungsbericht (2004, III-183 d.B.), sondern auch der bisher noch ausstehende Bericht für das Jahr 2002 zugeleitet (III-182 d.B.). Im folgenden wird vor allem auf die aktuelle Datenlage Bezug genommen.

Das sehr umfangreiche Kompendium gliedert sich in drei Teile, wobei der erste Teilbericht folgende Punkte umfasst: Gesamtpersonalstand, Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Mitglieder in den Kommissionen und Beiräten, Neueintritte, Ausscheidende sowie Neubestellungen zu höherwertigen Verwendungen. Der zweite Teil gibt Auskunft über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes im Zeitraum 1. März 2000 bis 1. März 2002. Weiters werden die Beschwerdefälle nach Ressort gegliedert und in anonymisierter Form dargestellt. Außerdem sind noch die überprüften Diskriminierungsbereiche schlagwortartig aufgelistet. Zur näheren Information dient der dritte Teil, der das "neue Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in seiner derzeit geltenden Fassung" enthält. Ergänzt wird dieser abschließende Serviceteil durch Vorschläge der einzelnen Ressorts zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen. 

Der 162 Seiten umfassende "5. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst" (Teil 1) informiert darüber, dass im Jahr 2003 insgesamt 71.285 Frauen (110.840 Männer) im Bundesdienst beschäftigt waren, was einem Anteil von 39,1 % (2001: 37,3 %) entspricht. Wenn man sich die Aufteilung nach den Funktionen ansieht, dann liegt der Frauenanteil jedoch nicht mehr so hoch: 84,8 % der Bediensteten in höherwertiger Verwendung sind männlich, 15,2 % weiblich (2001: 18,74 %). Überdurchschnittlich viele Frauen in höheren Rängen gibt es aber im Verfassungsgerichtshof (50 %), im Wissenschaftsministerium (41,6 %), im Sozialministerium (40,1 %) sowie beim AMS (39,9 %). Ein schwieriges Terrain für Frauen dürfte offensichtlich das Innenministerium sein, denn dort liegt der Frauenanteil bei den Bediensteten in höherer Verwendung nur bei 1,9 %. Nach diesen allgemeinen Ausführungen folgen dann die einzelnen Ressortberichte, die detailliert über die einzelnen Punkte Auskunft geben.

Der zweite Teil besteht aus dem "5. Bericht der Bundes-Gleichbehandlungskommission". Diese Kommission hat primär Gutachten zu allen die Gleichbehandlung und die Frauenförderung im Bundesdienst betreffenden Fragen zu erstatten. Im Berichtszeitraum (1. März 2002 bis 1. März 2004) sind insgesamt 39 Anträge behandelt worden (in der vorherigen Periode 2000-2002 waren es 25 Anträge), wobei drei von Männern gestellt wurden. Besonders viele Anträge betrafen das Innenressort (20) sowie das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (13). Die überwiegende Mehrheit der Antragsfälle bezog sich auf den beruflichen Aufstieg, heißt es weiter im Bericht. Dabei musste generell festgestellt werden, dass viele Auswahlverfahren schwer wiegende Mängel aufwiesen. Was die konkreten Kritikpunkte anbelangt, so reicht die Palette von "diskriminierender Reihung im Dreiervorschlag", "Nichtzulassung zu Weiterbildungsmaßnahmen" bis hin zur "Nichtberücksichtigung der Bewerbung". (Schluss)