Parlamentskorrespondenz Nr. 1056 vom 22.12.2005

Vorlagen: EU

Verfassungsgesetz über den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien

Mit einem von der Regierung vorgelegten Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union soll die verfassungsrechtliche Grundlage für die eigentliche Ratifizierung des Beitrittsvertrags zwischen der EU und den beiden Ländern durch Österreich geschaffen werden. Das Gesetz ermächtigt die Regierung, den Vertrag abzuschließen; gleichzeitig wird festgehalten, dass für den Vertragsabschluss eine Genehmigung des Nationalrates mit Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Überdies bedarf der Vertrag der Zustimmung des Bundesrates - ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit.

(1265 d.B.) (Schluss)