Parlamentskorrespondenz Nr. 5 vom 11.01.2006

Vorlagen: Budget

Flexibilisierungsklausel: Befristung entfällt

Die Bundesregierung registriert positive Erfahrungen mit der Flexibilisierungsklausel, die 1999 in das Haushaltsrecht eingeführt wurde, um Bundesorganen einen flexibleren Umgang mit Budgetmitteln bei größerer Ergebnisverantwortung zu ermöglichen. Daher schlägt der Ministerrat dem Nationalrat in einer Vorlage zur Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes vor, die bisherige Befristung der Flexibilisierungsklausel (31.12.2006) aufzuheben. Bestehende Projekte sollen verlängert und weitere Organisationseinheiten die Möglichkeit bekommen, von der Flexibilisierungsklausel Gebrauch zu machen.

(1269 d.B.). (Schluss)