Parlamentskorrespondenz Nr. 27 vom 23.01.2006

Vorlagen: Finanzen

Kampf gegen Missbrauch der Finanzmärkte wird verschärft

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat kürzlich einen Entwurf für ein Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz vorgelegt, das die behördlichen Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Verfolgung von unerlaubten Bank-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapiergeschäften erweitert. Künftig soll die FMA solche Geschäfte untersagen und die Öffentlichkeit darüber informieren können; zudem werden ihre Ermittlungsbefugnisse ausgedehnt. Die Höchststrafe für den unerlaubten Betrieb von Bank-, Börse-, Pensionskassen- und Versicherungsgeschäften sowie von Wertpapierdienstleistungen wird auf 50.000 €, andere Verwaltungsstrafen "auf ein zeitgemäßes Ausmaß" angehoben. Die Höchststrafe für die Verletzung von Sorgfaltsbestimmungen beim Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wird auf 30.000 € vereinheitlicht. Bei bestimmten Pflichtverletzungen soll die Finanzmarktaufsicht in Zukunft verschuldensunabhängige Säumnisgebühren vorschreiben können (1279 d.B.).