Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom 25.01.2006

Verkehrsdebatte im Nationalrat

Von Verkehrssicherheit, Mautsystemen und Pilotentauglichkeit

Wien (PK) – An der Spitze der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats standen Verkehrsthemen, beginnend mit der 9. Führerscheingesetz-Novelle, die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen wurde.

Nach Beendigung der Aktuellen Stunde brachte aber zunächst

Abgeordneter Dr. CAP in einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung sein Befremden darüber zum Ausdruck, dass Bundesministerin Gehrer noch keine öffentliche Erklärung bezüglich des Diebstahls der Saliera sowie hinsichtlich des "unprofessionellen Vorgehens rund um die Klimt-Bilder" abgegeben hat. Er kündigte deshalb an, dass die Sozialdemokraten einen Antrag auf Abhaltung einer Sondersitzung einbringen werden.

Er freue sich schon auf diese Sondersitzung, entgegnete Abgeordneter Mag. MOLTERER (V), genauso wie er sich darüber freue, dass die Saliera wieder zurück ist. Bei manchen Rednern habe er nämlich den Eindruck, dass sie es lieber hätten, die Saliera wäre noch immer nicht gefunden. Er wolle sich bei dieser Gelegenheit bei der Polizei bedanken, die großartige Arbeit geleistet habe. Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass am 2. Februar ein Kulturausschuss stattfindet, bei dem selbstverständlich im Rahmen einer aktuellen Aussprache die Möglichkeit bestehe, auf diese Fragestellungen einzugehen.

Der SPÖ gehe es bloß um ein politisches Schauspiel, urteilte Abgeordneter SCHEIBNER (F), denn es müsse einmal abgewartet werden, was bei der Einvernahme des mutmaßlichen Täters herauskomme. Erst dann könne ausführlich über diese Angelegenheit diskutiert werden, meinte der Redner. Auch seine Fraktion blicke der Sondersitzung mit Freude und Interesse entgegen.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) erinnerte daran, dass es das gute Recht jeder Fraktion sei, eine Sondersitzung zu verlangen. Seiner Meinung nach wäre es der Ministerin Gehrer gut angestanden, sich dieser Debatte zu stellen. Er sei sehr gespannt darauf, wie die zuständige Ressortchefin die offensichtlichen Versäumnisse im Kunsthistorischen Museum einmal mehr zu bagatellisieren versuche.

Nationalratspräsident Dr. KHOL gab bekannt, dass der ÖVP-Klub das Verlangen gestellt hat, den eingebrachten selbständigen Antrag 765/A(E) der Abgeordneten Mag. Molterer und Kollegen betreffend "Fortsetzung der erfolgreichen Börseeinführung" dringlich zu behandeln. Außerdem hat Abgeordnete Mag. Stoisits (G) beantragt, den Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 732/A(E) betreffend die "Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 142 Abs. 1 lit. e der Bundesverfassung gegen den Landeshauptmann von Kärnten Jörg Haider"  eine Frist bis 1. Februar 2006 zu setzen. Es liegt das Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Diese Debatte wird nach der Behandlung des dringlichen Antrags stattfinden, die um 15 Uhr vorgesehen ist, erklärte Khol.

Vor Eingang in die Tagesordnung teilte der Präsident weiter mit, dass die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 460/A(E) betreffend "Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses" eine Frist bis 28. Februar 2006 zu setzen. Im Hinblick auf Paragraph 57b der Geschäftsordnung kann dem in diesem Zusammenhang gestellten Verlangen auf eine kurze Debatte nicht stattgegeben werden.

Verschiedene Zugänge zum Thema Verkehrssicherheit

Wie verschieden die Zugänge zum Thema Verkehrssicherheit sein können, wurde bei der Debatte zum ersten Punkt der Tagesordnung – die 9. FSG-Novelle – deutlich. Die Gesetzesinitiativen wurde in Form eines Antrags der Koalitionsfraktionen eingebracht und mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen wurde.

Abgeordneter EDER (S) wies auf eine Formulierung in dem zur Debatte stehenden Antrag der Regierungsparteien hin, wonach "sinnloser Raserei Einhalt geboten werden soll". Wenn dies wirklich die Intention des Verkehrsministeriums ist, dann frage er sich, warum man Teststrecken, auf denen 160 Stundenkilometer erlaubt sind, per Verordnung durchsetzen will. Die Sozialdemokraten werden gegen diesen Antrag stimmen, weil grundsätzlich die derzeitigen Geschwindigkeitsregelungen beibehalten werden sollen, unterstrich Eder. Statt dieser unsinnigen Experimente sollten die Verkehrssicherheitsmaßnahmen ausgebaut und zum Beispiel für Lkw eine Winterreifenpflicht eingeführt werden, forderte er.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) wies darauf hin, dass die Lücke im Führerscheingesetz ohnehin hätte geschlossen werden müssen. In der Straßenverkehrordnung bestünde nämlich die Möglichkeit, dass Behörden die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erhöhen können. Es sei daher sehr wichtig, dass ein Limit von 180 km/h festgesetzt wird. Sollte dieser Wert überschritten werden, wird der Führerschein abgenommen, erläuterte er. Was die Teststrecke in Kärnten angeht, so soll dort ein Geschwindigkeitskorridor geschaffen werden, wo zwischen 80 und 160 km/h gefahren werden kann. Er persönlich sei der Auffassung, dass man sich diesen Versuch in aller Ruhe ansehen soll. Seit der Einführung des Tempolimits 130 km/h in den 70er Jahren habe es einen großen technologischen Fortschritt - vor allem was die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und den Ausbau der Autobahnen betrifft – gegeben, gab er zu bedenken.

Es habe keinen Sinn, in Ruhe abzuwarten, da es bereits eine  Vielzahl von Gutachten über die Auswirkungen der Erhöhung der Tempolimits gibt, meinte Abgeordnete Dr. MOSER (G). So wurde etwa in einer Studie nachgewiesen, dass die Einführung von 160 km/h auf den Autobahnen zu mehr Unfällen, mehr Toten und einer höheren Schadstoffbelastung führt. Als in Ungarn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen um 10 km/h erhöht wurde, kam es zu 30 % mehr Unfällen, zeigte Moser auf. Die Grünen wollen einen ganz anderen Weg einschlagen und die Österreicher davon überzeugen, dass sie vorsichtiger und angepasst fahren. Außerdem sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h ein Vormerkdelikt werden, denn "130 km/h sollen auch 130 km/h bleiben". In diesem Zusammenhang brachte die Abgeordnete auch einen Antrag ein.

Verkehrssicherheit war immer die oberste Prämisse der Verkehrspolitik der Bundesregierung, bekräftigte Abgeordneter WATTAUL (F), und dabei werde es auch bleiben. Es könne auch nicht wegdiskutiert werden, dass die Maßnahmen der Regierung dazu geführt haben, die Verkehrstoten um 25 % zu reduzieren. Bei der ganzen Diskussion stehe im Vordergrund, an die Eigenverantwortung der Menschen zu appellieren und die Verkehrsteilnehmer dazu zu bringen, dass sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten und ihr Fahrverhalten den Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen sowie der technischen Ausstattung ihrer Autos anpassen. Er sei sicher, dass der richtige Weg beschritten wird, war Wattaul überzeugt.

Ihre Fraktion könne dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, weil man dadurch nachträglich die Einführung von 160 km/h auf einer Teststrecke in Kärnten gutheißen würde, argumentierte Abgeordnete BINDER-MAIER (S). Außerdem sei die vorgesehene Strecke denkbar ungeeignet, da sie nur zweispurig ist, viele Kurven aufweist und dort auch ein hohes Lkw-Aufkommen zu verzeichnen ist. Sehr bedenklich sei weiters, dass durch die Section Control lediglich die inländischen Temposünder "erwischt" werden.

Die Teststrecke diene auch dazu zu prüfen, ob bei schwierigen Witterungsverhältnissen Tempo 80 km/h verordnet werden kann, ergänzte Abgeordneter RÄDLER (V). Dieser Punkt werde von der Opposition aber nie erwähnt. Man solle sich auch einmal die Verkehrsbilanz näher anschauen, forderte er die Redner der SPÖ und der Grünen auf. Während es 1970 noch 1.880 Verkehrstote gab, betrug die Zahl im Vorjahr 764. Er verwahre sich zudem vehement gegen die Behauptung, dass durch diese Maßnahme Experimente an lebenden Versuchsobjekten durchgeführt werden sollen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) lehnte den Vorschlag von Minister Gorbach auf Einführung von 160 km/h auf einer Teststrecke in Kärnten ab. Während in diesem Bereich der Nationalrat sofort eine entsprechende Regelung beschließt, werden anerkannten Minderheiten in Österreich ihre verbrieften Rechte noch immer vorenthalten, kritisierte die G-Mandatarin.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) zeigte sich verwundert darüber, dass die Opposition heute nicht einem Gesetz zustimmen will, das zum Ziel hat, die Tempolimits im Verkehr zu beschränken. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die starren Geschwindigkeitsbeschränkungen nur auf eine sehr geringe Akzeptanz bei der Bevölkerung stoßen. Außerdem halten derzeit über 40 % der Verkehrsteilnehmer die vorgesehenen Limits nicht ein, gab sie zu bedenken. Die tödlichen Verkehrsunfälle seien vor allem darauf zurückzuführen, dass die Fahrgeschwindigkeit nicht den Umständen angepasst wird. Die Zukunft liege daher in der Einführung von flexiblen Tempolimits, war Achleitner überzeugt.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) lehnte das "160 km/h-Experiment" mit allen seinen Begleiterscheinungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes grundsätzlich ab. Man brauche nichts abzuwarten, sondern nur den gesunden Hausverstand einschalten, empfahl Kaipel, denn höhere Geschwindigkeiten führten einfach zu einem höheren Gefahrenpotential, mehr Spritverbrauch und mehr Lärmbelastung.

Staatssekretär Mag. MAINONI unterstrich, dass das Thema Verkehrssicherheit für die gesamte Bundesregierung eine sehr hohe Priorität habe und die bisherige Bilanz könne sich auch sehen lassen: 1999 gab es 1079 Verkehrstote, 2005 waren es 764. Diese positive Entwicklung gehe auf eine Reihe von Maßnahmen zurück, wie etwa das Vormerksystem, das Fahren mit Licht am Tag oder die Einführung der Warnwesten. Die Anwendung moderner Verkehrstechnologien mache es möglich, nun auch die Verkehrsgeschwindigkeiten zu flexibilisieren. Wichtig sei es ihm auch, die Eigenverantwortung der Fahrzeuglenker zu stärken. In Zukunft soll es daher möglich sein, in streng kontrollierten Ausnahmefällen und unter größten Sicherheitsvorkehrungen bis Tempo 160 km/h fahren zu können.

Abgeordneter KÖSSL (V) meinte, wenn man der Opposition zuhöre, gewinne man den Eindruck, es müsse auf der Teststrecke unbedingt Tempo 160 gefahren werden, was natürlich nicht der Fall sei. Tempo 160 sei außerdem nur bei optimalen Fahrbedingungen erlaubt, gleichzeitig werde auf der Teststrecke eine Lkw-Überholverbot eingeführt und eine Section Control errichtet. Die vorliegende Gesetzesnovelle stellt Kößl zufolge klar, dass auch künftig bei Tempo 180 in jedem Fall der Führerschein entzogen wird.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) übte heftige Kritik daran, dass die Einführung von Tempo 160 als Maßnahme zu mehr Verkehrssicherheit "verkauft wird". Ihrer Ansicht nach dient dieser Schritt ausschließlich dem Wahlkampf von Verkehrsminister Hubert Gorbach. Für Rest-Hintersser ist es "längst erwiesen", dass die ökonomisch sinnvollste Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 km/h sei. Die Koalition erlaube Tempo 160 und bezeichnet Tempo 180 als sinnlose Raserei, wundert sich die Abgeordnete.

Abgeordneter MARIZZI (S) machte geltend, dass bei Tempo 180 auch jetzt bereits der Führerschein entzogen wird. Seiner Auffassung nach bestätigen zudem alle Experten, dass die bestehende Tempo-130-Regelung auf österreichischen Autobahnen nicht zuletzt aufgrund der Kurvenradien und der Leistungsfähigkeit der Strecken am besten sei. Bei Tempo 160 komme es zu mehr Unfällen, zu mehr Lärm und zu einem höheren CO2-Ausstoss.

Abgeordnete FLECKL (S) führte aus, die Diskussion um Tempo 160 zeige, welche Prioritäten die Koalition in der Verkehrspolitik habe. Dabei sei Österreich in der EU ohnehin bereits Schlusslicht, was die Verkehrssicherheit betreffe, klagte sie. Nirgendwo verunglückten so viele Menschen bei Verkehrsunfällen umgerechnet auf die Bevölkerungszahl. Mit der Zulassung von Tempo 160 schlage die Koalition einen falschen Weg ein.

Die Novellierung des Führerscheingesetzes wurde vom Nationalrat mit V-F-Mehrheit beschlossen. In der Minderheit blieb der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Vorsorge gegen unverantwortliche Raserei.

Umschichten von der Straßenmaut zur Schiene werden möglich

Auf Zustimmung in allen Fraktionen stieß eine Vorlage die eine Umschichtung von Straßen-Mauteinnahmen zu Projekten der Bahn ermöglicht.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) äußerte sich darüber erfreut, dass die ASFINAG ab sofort verpflichtet werde, 20 % der Mauteinnahmen auf der Brenner-Autobahn zurückzustellen, um damit den geplanten Bau des Eisenbahn-Basistunnels unter den Brenner mitzufinanzieren. Damit beschreite Österreich in Europa neues Terrain, betonte sie. Zum ersten Mal würden Mauteinnahmen von der Straße zur Schiene umgeschichtet. Hakl gab zu bedenken, dass der Nord-Süd-Verkehr über den Brenner weiter steigen werde und daher eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene dringend notwendig sei.

Abgeordneter EDER (S) kündigte an, die SPÖ werde dem vorliegenden Gesetzespaket nach eingehender Prüfung - trotz der Ablehnung im Verkehrsausschuss - ihre Zustimmung erteilen. Einige Fragen, insbesondere in Bezug auf die Kompetenz der Mautaufsichtsorgane, sind seiner Meinung nach aber noch offen. Eder erachtet es beispielsweise als unbefriedigend, dass es im Ermessen der Kontrollore liegt, ob sie bei fehlender Mautvignette eine 120-€-Strafe verhängen oder eine bis zu 4000 € teure Anzeige erstatten. Die Querfinanzierung der Schiene durch Mauteinnahmen auf der Straße wird Eder zufolge von der SPÖ befürwortet.

Abgeordneter WATTAUL (F) wertete es als Erfolg von Verkehrsminister Hubert Gorbach, dass künftig Querfinanzierungen von der Straße zur Schiene EU-rechtlich möglich seien. Ausdrücklich begrüßte er auch die Zustimmung der Sozialdemokraten zur Gesetzesvorlage. Generell hielt Wattaul fest, "wir bauen nicht nur Autobahnen, wir können sie auch finanzieren".

Abgeordnete Dr. MOSER (G) unterstrich, die Grünen seien immer dafür gewesen, Straßenmauteinnahmen für die Finanzierung des Schienenausbaus zu verwenden. Im konkreten Fall sieht sie jedoch rechtliche Schwierigkeiten und inhaltliche Probleme. Der Gesetzentwurf stehe, so Moser, EU-rechtlich "auf tönernen Beinen", zudem könnten die vorgesehenen Rückstellungen Mautrückforderungen von Frächtern nicht verhindern. Moser sprach sich auch dafür aus, die Quersubventionierung nicht auf den Brenner-Eisenbahntunnel zu beschränken, sondern auch andere Strecken miteinzubeziehen. Die Grünen werden der Gesetzesvorlage ihr zufolge nur teilweise zustimmen.

Abgeordneter HAUBNER (V) erklärte, die absehbare breite Mehrheit für das vorliegende Gesetz sei erfreulich. Er wertete die vorgesehene Querfinanzierung zwischen Straße und Schiene als "wichtig und richtig". Allgemein hob Haubner hervor, dass sich das österreichische Autobahn-Mautsystem seit seiner Einführung als äußerst zuverlässig erwiesen habe. Ihm zufolge wurde auch noch nie so viel in Straße und Schiene investiert wie von der jetzigen Regierung.

Abgeordnete BAYR (S) bemängelte, dass mehr und mehr staatliche Aufsichtsfunktionen ausgelagert würden und es immer mehr "private Sheriffs" gebe. Auch die Mautaufsichtsorgane der ASFINAG hätten große Ermessensspielräume. Vehement eingemahnt wurde von Bayr eine Novellierung des Bundesstraßengesetzes, um zwischen A23 und S1 eine Spange zu verankern. Die Spange sei aufgrund der erforderlichen Sanierung der Süd-Ost-Tangente zwischen Hansson-Kurve und Sterngasse unbedingt notwendig, skizzierte sie.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) betonte, es sei wichtig, dass die Autobahn-Mautsysteme der einzelnen EU-Staaten untereinander kompatibel sind und Mautabbuchungen auch grenzüberschreitend funktionieren. Das österreichische System der Mikrowellen-Technik hat sich ihrer Auffassung nach bewährt und ist sehr erfolgreich. Diese Technologie habe eine hohe Zuverlässigkeit. Die vorliegende Gesetzesnovelle ermöglicht Achleitner zufolge eine verstärkte Kontrolle von "Mautsündern".

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) machte geltend, es wäre schon seit 1999 möglich gewesen, Einnahmen aus der Brenner-Maut für Schienenprojekte anzusparen. Sie bedauerte zudem, dass mit der Brenner-Maut nur der Brenner-Eisenbahntunnel, nicht aber andere Eisenbahnachsen querfinanziert werden dürften. Das habe, so Rest-Hinterseer, auch die Tiroler Landesregierung bemängelt.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) bekräftigte, das vorliegende Gesetzespaket bringe zahlreiche Vorteile. So komme es durch die künftig mögliche automatische Vignettenkontrolle durch Videoüberwachung zu einer Entlastung der Exekutive. Gleichzeitig könnten ausländische Mautsünder besser verfolgt werden. Dringend forderte Grillitsch den Ausbau der B 317 ein und meinte, es gehe nicht an, die Bevölkerung jahrelang zu vertrösten.

Abgeordneter HEINZL (S) hielt fest, auch die vorliegende Gesetzesnovelle bringe keine zufrieden stellende Regelung für Lkw-Lenker. Es komme immer wieder vor, dass Mautaufsichtsorgane Mautstrafen von der Fahrern selbst kassierten, obwohl eigentlich die Unternehmer für die Bezahlung der Maut zuständig wären. Erfreut äußerte sich Heinzl in Bezug auf eine Zusage seitens des Verkehrsministeriums, wonach der Bau der Traisental-Schnellstraße unmittelbar bevorstehe. Darüber hinaus forderte er den Erhalt und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

Abgeordneter GLASER (V) konstatierte, die vorliegenden Gesetzesänderungen schafften die Voraussetzung dafür, um ein vernetzbares, interoperables europäisches Mautsystem installieren zu können. Seiner Meinung nach ist ein flächendeckendes Mautsystem in Europa aus Gründen der Kostenwahrheit erforderlich. Intensiver diskutiert werden solle darüber hinaus eine stärkere Besteuerung des Flugverkehrs und des Schiffverkehrs, wie Bundeskanzler Schüssel kürzlich angeregt habe. Lob äußerte Glaser für die ASFINAG, die die ihr übertragenen Aufgaben "perfekt erfüllt".

Abgeordneter Dr. BAUER (S) konstatierte, dass dieses Thema mittlerweile zu einer Konsensmaterie geworden sei. Gleichzeitig lenkte der Redner das Augenmerk des Plenums auf wichtige Vorhaben in der Ostregion, wo eine schnellere Vorgangsweise im Interesse der Region wünschenswert wäre. Gerade gegenüber den Nachbarländern wären vermehrte Investitionen in die Infrastruktur dringend erforderlich.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) zeigte sich zufrieden mit den Initiativen zum Ausbau der Infrastruktur. Hier habe es in der Vergangenheit Versäumnisse gegeben, die aktuelle Regierung habe diese Projekte jedoch zügig in Angriff genommen, wie sich an den Bauvorhaben in Niederösterreich zeige. Man sei hier also gut unterwegs, so der Redner.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) erklärte, seine Fraktion trage diese Novelle mit, weil sie eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand bedeute. Prinzipiell sei es jedoch wünschenswert, wenn die Opposition verstärkt in derlei Projekte eingebunden werde. Der Redner sprach sich gegen eine PKW-Maut aus und votierte stattdessen für mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr.

Staatssekretär Mag. MAINONI unterstrich, dass er nicht daran denke, der Idee einer PKW-Maut nahe zu treten. Sodann ging der Redner auf einige rechtliche Fragen ein, die in der Debatte aufgeworfen worden waren.

Abgeordneter KAINZ (V) bezeichnete die vorliegende Novelle als ein sehr notwendiges und vernünftiges Vorhaben, das entsprechende Unterstützung verdiene. Bei der ASFINAG könne man auf eine Erfolgsgeschichte zurückblicken, betonte der Redner, der die Idee einer PKW-Maut zurückwies, die massive Nachteile für die Pendler bedeuten würde.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) setzte sich in ihrer Rede mit den Mautaufsichtsorganen auseinander. Die Gesetzesentwürfe bewertete die Rednerin positiv.

Abgeordneter HORNEK (V) unterstrich die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur. Es sei wichtig, den neuen Herausforderungen auf diesem Gebiet zu entsprechen, die Regierung setze hier bedeutende Schritte, man sei auf dem richtigen Weg, wie man an der gegenständlichen Vorlage ersehen könne.

Staatssekretär Mag. KUKACKA bedankte sich für die Debatte und fasste die wesentlichen Inhalte der Verkehrspolitik der Regierung nochmals zusammen, dabei darauf verweisend, dass noch nie so viel Geld für die Verbesserung der Infrastruktur aufgewendet worden sei wie von dieser Regierung. Sodann ging der Redner auf weitere aktuelle Vorhaben im Bereich der Infrastruktur ein.

Abgeordneter PREINEDER (V) signalisierte gleichfalls Zustimmung zur gegenständliche Vorlage und setzte sich in der Folge mit dem heimischen Mautsystem auseinander. Die Bundesregierung habe hier den richtigen Weg beschritten.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Die Präsidentin gab bekannt, dass die Abgeordneten Cap und Kogler einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken eingebracht haben und dazu eine Debatte verlangen.

Luftfahrt und EUROCONTROL

Zum Abschluss des Verkehrspakets debattierte der Nationalrat eine Änderung des Luftfahrtgesetzes und zwei Vorlagen zum EUROCONTROL-Abkommen (1260 und 1261 d.B.).

Abgeordneter DI REGLER (V) erläuterte die Inhalte der in Rede stehenden Vorlagen und trat für deren Annahme ein. Konkret brachte der Redner einen Mehrparteienabänderungsantrag ein, wonach die gegenständliche Regelung erst mit 1. Juli 2006 in Kraft treten solle.

Abgeordneter STEIER (S) referierte gleichfalls die Inhalte der Vorlagen ein und signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu den genannten Tagesordnungspunkten.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) sprach sich ebenfalls für die Annahme der Materien aus und ging sodann auf einzelne Teilaspekte der Thematik ein, namentlich auf Fragen im Zusammenhang mit Fliegerärzten, wo der Redner Kritik an den bestehenden Verhältnissen übte.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu den Eurocontrol-Abkommen, beklagte aber, dass bei der geplanten Änderung des Luftfahrtgesetzes die Interessen der Anrainer zu wenig berücksichtigt worden seien, weshalb ihre Fraktion hier eine ablehnende Haltung an den Tag lege.

Abgeordneter BÖHM (V) setzte sich mit der Eurocontrol auseinander und referierte deren Geschichte, Zusammensetzung und Aufgabenbereiche ein. Zufrieden zeigte sich der Redner mit der zu erwartenden breiten Zustimmung zu den in Rede stehenden Materien.

Abgeordneter FAULAND (F) erinnerte daran, dass das Heeresspital bei Flugtauglichkeitsprüfungen über viel Erfahrung und hohe Kompetenz verfügt und man ihm daher die Möglichkeit geben sollte, sich als eines der vorgesehenen Medical-Centers zu etablieren. Weiters verlangte der Abgeordnete von der Regierung, gegenüber tschechischen Begehrlichkeiten auf der Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen über die Einrichtung der CEAT-Zentrale in Österreich zu bestehen.

Abgeordneter DI HÜTL (V) strich die Vorteile einheitlicher europäischer Regelungen bei der Pilotenausbildung für Österreich heraus. Einerseits führe die gegenseitige Anerkennung der Lizenzen zu einer Verminderung des diesbezüglichen Verwaltungsaufwandes, andererseits werden Jobchancen österreichischer Piloten im Ausland gewahrt.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Luftfahrtgesetzes unter Berücksichtigung des F-V-Abänderungsantrages mit V-S-F-Mehrheit angenommen. Das EUROCONTROL-Abkommen erzielte einhellige Zustimmung.

(Schluss Verkehr/Forts. NR)