Parlamentskorrespondenz Nr. 55 vom 31.01.2006

Große ÖBB-Debatte im Rechnungshofausschuss

RH-Präsident Moser kritisiert Sündenfälle im ÖBB-Pensionsrecht

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung unter der Vorsitzführung seines Obmanns Werner Kogler zunächst mit Personalfragen bei den ÖBB befasst. Das erste Thema waren die 7.200 Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB von 1998 bis Juni 2002, 73 % dieser Pensionierungen erfolgten vorzeitig, 69 % davon wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit, 4 % im Interesse der ÖBB. Die Bundesbahnen seien im Wesentlichen gesetzeskonform vorgegangenen, heißt es im diesbezüglichen RH-Bericht (III-111 d.B.).

In der Debatte bezeichnete es Rechnungshofpräsident Josef Moser zunächst als einen Kardinalfehler des Jahres 1976, bei den Eisenbahnern von der dreijährigen Vorrückung auf Biennien übergegangen zu sein. Die Bediensteten gelangten dadurch rasch in die höchste Gehaltstufe, was deren Neigung verstärkte, in Frühpension zu gehen. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung des Durchrechnungszeitraums gebremst, zugleich wurden aber andere Maßnahmen gesetzt, um die Bemessungsgrundlage für die Pensionen zu erhöhen. Ein Sündenfall habe 2002 stattgefunden, als die Nebengebühren zum Gehaltsbestandteil und somit zur Bemessungsgrundlage für die Pensionen wurden. Daraus erwachsen dem Bund bis 2020 3,2 Mrd. € an Belastungen.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) hatte die Debatte mit einem Hinweis auf aktuelle Pressemeldungen eingeleitet, denen zufolge die ÖBB auf den Konkurs zusteuern, weil das Eigenkapital bis 2010 auf 3 % abzusinken drohe. Im Hinblick auf das Prüfergebnis des Rechnungshofes, dass bis zum Auslaufen der ÖBB‑Pensionen bis etwa 2056 voraussichtlich Mehrkosten für den Bund von rund 1.200 Millionen Euro entstehen werden, ersuchte der Abgeordnete um Auskunft, welche Bundeszuschüsse in den nächsten Jahren erforderlich sein werden.

Demgegenüber merkte Abgeordneter Alfred Schöls (V) an, dass Abgeordneter Kräuter offenbar Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung habe, da er den relevanten Prüfzeitraum nicht genannt habe. Im vergangenen Jahrtausend seien nämlich sozialdemokratische Minister und Regierungen für die ÖBB zuständig und verantwortlich gewesen, auch hätten manche ÖBB-Mitarbeiter den Bogen überspannt und ihre Rechte über Gebühr beansprucht.

Staatssekretär Helmut Kukacka schloss sich Abgeordnetem Schöls an: Tatsächlich sei die ÖBB‑Reform erst am 1.1.2005 in Kraft getreten. Abgeordneter Kräuter verfolge mit seiner Kritik an der Reform offenbar nur den Zweck, von den katastrophalen Missständen abzulenken, die es unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung gegeben habe, die der Rechnungshof penibel aufgedeckt habe.

Kräuters Darstellung, dass spätestens 2007 die letzten Rückstellungen der ÖBB aufgebraucht und die Bahn dann "pleite" sein werde, seien falsch. Kukacka zitierte dazu ÖBB-Holding-Chef Huber: "Schwachsinn und Wahlkampf pur".

Dann wandte sich der Staatssekretär dem Thema ÖBB-Pensionen zu: Das frühe Pensionsantrittsalter bei den ÖBB sei vom Rechnungshof zu Recht gerügt worden. Daher sei der Staatszuschuss viel höher als bei jeder anderen Sozialversicherung. Dies sei nicht gottgewollt, wie Beispiele aus anderen Ländern, etwa der Schweiz, zeigten: Dort liege das Pensionsantrittsalter bei 65 Jahren und die Höhe der Pensionen betrage 60 %, während sie bei den ÖBB bei mindestens 83 % liege. Daher sei  man bei der ÖBB-Reform der Empfehlung des Rechnungshofes gefolgt und habe das Mindestpensionsantrittsalter von 54,5 auf 61,5 Jahre erhöht. Außerdem sei die Möglichkeit, dass ein ÖBB-Bediensteter nach einem Jahr Krankenstand Rechtsanspruch auf Frühpension aus Krankheitsgründen habe, beseitigt worden, berichtete der Staatssekretär. Derzeit gelten in diesem Bereich nur mehr die ASVG-Bestimmungen, weshalb der Anteil an Frühpensionen deutlich zurückgehen werde. Diese Tendenz sei bereits 2005 sichtbar geworden.

Wie Staatssekretär Kukacka ankündigte, seien weitere umfassende Reformen beabsichtigt. Von einer Neuregelung der regelmäßigen Vorrückungen erwarte man sich ab 2009 Einsparungen von rund 35 Mill. €. Beseitigt wurden auch Turnus-, Winter- und Feiertagszuschläge, das Disziplinarrecht wurde ebenso verändert wie überzogene Personalvertretungsrechte. Auch bei den ÖBB gelte nun das österreichische Betriebsverfassungsgesetz.

Rechnungshofpräsident Josef Moser brachte, ohne Schuldzuweisungen treffen zu wollen, die gegenwärtigen Finanzierungsprobleme der ÖBB auf die Formel: "Der Bund schießt zu einem Euro von Seiten der ÖBB 2,25 Euro dazu".

Seitdem Neueintretende dem ASVG unterliegen, wurde wegen der Differenz zwischen den auf 40 Wochenstunden basierenden Dienstplänen der ÖBB und der 38,5‑Stunden‑Woche laut ASVG ein Arbeitszeitansparmodell als Ausgleich für den späteren Pensionsantritt der ASVG-Bediensteten entwickelt. Dies habe laut RH-Präsident Moser zu einer Mehrbelastung des Bundes von 1 Mrd. € oder 26 Mill. € jährlich geführt, die auch nach der Kündigung im Jahr 2004 ausgeglichen wurden.

Ab 1995 haben die ÖBB, wie Moser informierte, 1,5 % des Bruttolohns in die Pensionskasse gezahlt und jährlich 5 % Mindestrendite auf das eingezahlte Kapital garantiert. Diese Betriebsvereinbarung sei 2004 für Neueintretende gekündigt worden, das Pensionskassenmodell gelte für die Personalaufnahmen von 1995 bis März 2004 jedoch weiter, was weiterhin Mehrkosten verursache.

Weiters berichtete der Rechnungshofpräsident, dass die 40-Jahre‑Jubiläumsgelder bei Pensionsantritt ab 35 Dienstjahren, unabhängig vom Lebensalter, weiterhin ausgezahlt werden, obwohl die entsprechende Dienstanweisung ausgelaufen sei.

Zum von Abgeordneter Gabriela Moser (G) angesprochenen Nebengebühren-Durchschnittssatz führte der RH-Präsident aus, die im Durchschnitt gebührenden anspruchsbegründenden Nebengebühren seien in einem Durchschnittssatz von 10 % zusammengefasst worden. Der Sündenfall habe 2002 stattgefunden, als die Nebengebühren zum Gehaltsbestandteil und somit zur Bemessungsgrundlage für die Pensionen wurden. 1997 sei überdies vereinbart worden, den Nebengebührendurchschnittssatz bis 2020 auf 15 % zu erhöhen. Daraus erwachsen dem Bund bis 2020 Belastungen von 3,2 Mrd. €. Das sei nicht nachvollziehbar, sagte Moser und mahnte die Verantwortung des Vorstands ein. Eine Pensionshöhe von 83 % bedeute eine Ungleichbehandlung anderer Gruppen von Arbeitnehmern.

Positiv vermerkte Präsident Moser die Absenkung der Kosten infolge der ÖBB-Pensionsreform mit Abschlägen bei vorzeitigem Ruhestand. Nach wie vor gehen ÖBB-Bedienstete mit 57/58 Jahren in Pension, worin eine weitere Ungleichgewichtigkeit bestehe, die mit dafür verantwortlich sei, dass die Pensionslücke bei den ÖBB immer weiter zu Lasten des Bundes aufgehe. Es handle sich um die Probleme eines gewachsenen Systems, das angepasst werden müsse, um es für die Zukunft finanzierbar zu halten.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) warf den Regierungsparteien vor, ein "Feindbild Eisenbahner" schaffen zu wollen und machte darauf aufmerksam, dass sich die ÖBB auf gesetzlichen Grundlagen entwickeln, die mit der Mehrheit der ÖVP und der FPÖ geschaffen wurden. Zudem erinnerte Gaßner an die Kosten für die vielen neuen Vorstandsdirektoren, für die Abfertigung von Generaldirektor Vorm Walde und klagte über 700 fehlende Lokführer bei den ÖBB.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) bekannte sich zu einer Bahn, die ihre verkehrspolitischen Aufgaben erfülle und zugleich wirtschaftlich geführt wird. Moser klagte darüber, dass das Personal im Fahrdienst großem Druck ausgesetzt sei, während es in anderen Bereichen Privilegien gebe. Die Frage laute, was der Verkehrsstaatssekretär unternehme, um die Nebengebührenpauschale zu korrigieren.

Abgeordneter Christian Faul (S) erinnerte daran, dass es die Absicht der Regierung gewesen sei, möglichst viele ÖBB-Bedienstete loszuwerden und man dafür bereit gewesen sei, die Kosten für "Golden Handshakes" in Kauf zu nehmen.

Abgeordneter Christian Puswald (S) wies darauf hin, dass es nicht üblich sei, ein Unternehmen in ein Dutzend Betriebe aufzugliedern, wobei er die hohen Kosten für neue Vorstände und Aufsichtsräte sowie für die Abfertigung von Generaldirektor Vorm Walde kritisierte.

Abgeordneter Roderich Regler (V) führte die Probleme der ÖBB auf die "erfolgreiche" Politik ihrer Personalvertreter zurück, denen es bereits 1976 gelang, Triennalsprünge in Biennalsprünge umzuwandeln. Die Behauptung, die ÖBB seien vom Konkurs bedroht, wies der Redner mit dem Hinweis auf die Staatshaftung zurück.

Abgeordneter Anton Wattaul (F) konfrontierte die SPÖ mit der Frage, ob es ihr darum gehe, bei den ÖBB möglichst viele Privilegien zu erhalten, oder eine international wettbewerbsfähige Bahn zu haben. "Sozial heißt auch gerecht", sagte der Abgeordnete.

Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka trat der Behauptung vom "Feinbild Eisenbahner" entgegen, bekannte sich aber zu seiner Verantwortung, Missstände zu ändern, die vom Rechnungshof aufgezeigt werden. Niemand wolle den Eisenbahnern etwas wegnehmen, es gehe nur darum, die ÖBB betriebswirtschaftlich zu führen, damit sie sich dem Wettbewerb stellen können.

Die von den Abgeordneten Detlev Neudeck und Anton Wattaul (beide F) kritisierten Betriebsvereinbarungen seien zu Lasten der Steuerzahler getroffen worden, hielt der Staatssekretär fest, eine Veränderung dieser Sonderrechte in Form von Einzelverträgen zwischen der Personalvertretung und dem Vorstand sei nur verfassungsrechtlich möglich. Als die Bundesregierung dies versuchte, war ein ÖBB-Streik die Folge. Rechtlich mögliche Veränderungen wurden in Verhandlungen zwischen dem Vorstand und der Gewerkschaft herbeigeführt. Derzeit werde über Schulungen und Nachschulungen, Versetzungen innerhalb des Konzerns und über die Personalüberlassung an andere Unternehmen verhandelt, um die Flexibilität im Unternehmen zu vergrößern.

Die Nebengebührenpauschalierung sei ebenfalls zwischen Betriebsrat und Vorstand vereinbart worden, was der Finanzminister öffentlich kritisiert hat und letztlich zur Nichtverlängerung des Vertrags von Generaldirektor Vorm Walde führte.

Die von Abgeordnetem Kräuter zitierten aktuellen Pressemeldungen über die Eigenkapitalquote der ÖBB seien unrichtig. Die Bau AG werde über Haftungen des Bundes von jährlich 1,2 Mrd. € finanziert. Diese Konstruktion diene dazu, um die Bau AG Maastricht-konform zu finanzieren. Die Schieneninfrastruktur könne nicht eigenwirtschaftlich finanziert werden, sie benötige staatliche Zuschüsse. Dies werde sich in absehbarer Zeit nicht ändern. Daher erhalten die ÖBB Betriebszuschüsse und die Bau AG Haftungen. Für die Schulden der Schieneninfrastruktur haftet der Staat, die Eigenkapitalquote der ÖBB liege mit 50 % weit über dem Durchschnitt der österreichischen Unternehmen. Von einer Konkursgefahr zu reden sei absurd und verantwortungslos.

Richtig sei, dass bei den ÖBB Lokführer fehlten, räumte Staatssekretär Kukacka ein und berichtete von Umschulungsmaßnahmen sowie vom Projekt funkgesteuerter Verschubloks.

Die Kosten für Vorstandsgehälter seien in der "ÖBB neu" von 4,25 Mill. € auf 3,91 Mill. € gesunken, weil die operative Leitung der neuen Gesellschaften von Managern der zweiten Ebene der "ÖBB alt" geleistet werde. Auch bei der Entwicklung der Überstunden, die im Durchschnitt des Jahres 2005 auf 6,4 pro Monat gesunken seien, zeichnet sich eine positive Tendenz ab.

Ärztliche Gutachten im Zusammenhang mit vorzeitlichen Pensionierungen werden nicht mehr von der Pensionsversicherungsanstalt der Eisenbahner, sondern von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten beurteilt.

Das Infrastrukturbetriebsentgelt betrage derzeit 370 Mill. €, der Betriebszuschuss 1 Mrd. €. Damit liegen die ÖBB international im Mittelfeld. Künftig werde man das Benützungsentgelt anheben, das Ausmaß hänge von der Marktentwicklung und der Entwicklung bei anderen Eisenbahngesellschaften ab.

Rechnungshofpräsident Josef Moser bezeichnete es als einen Kardinalfehler des Jahres 1976, bei den Eisenbahnern von der dreijährigen Vorrückung auf Biennien übergegangen zu sein. Die Bediensteten gelangten dadurch rasch in die höchste Gehaltstufe und dies verstärkte deren Neigung, in Frühpension zu gehen. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung des Durchrechnungszeitraums gebremst, zugleich wurde aber die Pensions-Bemessungsgrundlage durch andere Maßnahmen erhöht. Die Erhöhung der Pensionen durch die Nebengebührenpauschale ist für Moser nicht nachvollziehbar.

Generell sprach sich Präsident Moser für Kosten-Nutzen-Analysen und internationale Vergleiche aus, wobei er festhielt, dass man bei der Finanzierung von Bahngesellschaften zwischen dem betriebswirtschaftlichen und dem volkswirtschaftlichen Nutzen unterscheiden müsse. Für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Leistungen sei die öffentliche Hand zuständig. - Der Bericht wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

ÖBB-Dienstfreistellungen: Es gilt das Arbeitsverfassungsgesetz

Ebenfalls mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen wurde der Bericht des Rechnungshofes (III-126 d.B.) betreffend Dienstfreistellungen bei den ÖBB, in dem die Kontrollore die hohe Zahl von freigestellten Personalvertretern kritisiert hatten.

Staatssekretär Helmut Kukacka teilte mit, die Kritikpunkte des Rechnungshofes seien bereits aufgegriffen worden. Nun gelte auch im Bereich der ÖBB das Arbeitsverfassungsgesetz, sodass die selben Bestimmungen wie bei anderen vergleichbaren Betrieben Platz greifen und die ÖBB keine Sonderstellung mehr habe. Insgesamt sei die Zahl der gänzlich freigestellten Mitarbeiter von 134 auf rund 100 reduziert worden, betonte Kukacka.

Schienen-Control reagiert auf Kritik des Rechnungshofs

Schließlich befasste sich der Ausschuss auch mit einem Bericht über den Schienenregulator (III-151 d.B.), in dem der Rechnungshof die Einrichtung der Schienen-Control kritisch beurteilt hatte. Die Ausgliederung der Wettbewerbsaufsicht für den Schienenverkehr aus dem Ressort habe zu höheren Kosten für die Eisenbahnunternehmer geführt. Zu prüfen sei, ob nicht das Ressort selbst oder eine andere unabhängige Instanz, etwa andere Regulatoren, die Aufgaben der Schienen-Control kostengünstiger wahrnehmen könnten. Zudem kritisiert der Rechnungshof, dass auf Grund der Erlassung der Kostenbeitragsverordnung erst rund ein Jahr nach der Gesellschaftsgründung die  Schienen-Control ihr Stammkapital bereits im Jahr 2000 verbraucht hatte und überschuldet war.

Der Schienen-Control empfahl der Rechnungshof, sich auf die ihr übertragenen Aufgaben zu beschränken, auch wenn diese "nachhaltig geringer" als erwartet seien. Das Bestreben der Gesellschaft, den gesetzlichen Aufgabenumfang durch ausweitende Interpretation zu ändern, habe, so der Rechnungshof, nicht den allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprochen.

Staatssekretär Helmut Kukacka betonte, Aufgabe des Schienenregulators sei es sicherzustellen, dass es in Zukunft bei einem Wettbewerb auf der Schiene zu keinen diskriminierenden Zugangsbeschränkungen kommt. Im übrigen sei den Empfehlungen des Rechnungshofs bereits entsprochen worden. So habe man den Personalstand mit 11 Mitarbeitern niedriger als vorgesehen angesetzt, auch sei es gelungen, Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Offen zeigte sich Kukacka für ein Anliegen der Abgeordneten Gabriela Moser (G) und Kurt Gaßner (S), die vorgeschlagen hatten, die Schienen-Control sollte auch als Kundenanlaufstelle fungieren und Rechte der Fahrgäste wahrnehmen. Im zur Begutachtung versandten Nahverkehrsgesetz sei ein Fahrgastbeirat vorgesehen, der eben diese Aufgabe übernehmen soll, teilte Kukacka mit. Darüber hinaus konnte sich der Staatssekretär vorstellen, dass die Fahrgastrechte in Zukunft auch von der Schienen-Control überwacht werden.

Rechnungshofpräsident Josef Moser bestätigte ebenfalls, dass den Intentionen des Rechnungshofes weitgehend Rechnung getragen wurde. Der Personalstand sei reduziert worden, auch habe man eine klare Aufgabenabgrenzung durchgeführt, die Kostenentwicklung halte sich in einem vertretbaren Ausmaß. Als wichtig erachtete es Moser, dass die Schnittpunkte zwischen dem Verkehrsministerium und der Schienen-Control so festgelegt werden, dass Synergien genutzt werden können.

Bei der Abstimmung wurde auch dieser Bericht mit V-F-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

ASFINAG: Projekt vollelektronische LKW-Maut

Sodann behandelte der Ausschuss den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes (III-106 und zu III-106 d.B. ) zur vollelektronischen LKW-Maut und nahm damit die am 14. Dezember 2005 vertagten Verhandlungen wieder auf.

Die Vergabe des vollelektronischen offenen Mautsystems durch die ASFINAG erfolgte ordnungsgemäß und war wirtschaftlich vertretbar. Es wurde fristgerecht in Betrieb genommen. So lautet das Resümee des Rechnungshofes hinsichtlich des "Projekts vollelektronische LKW-Maut". Weiters kommt der RH zu dem Schluss, dass die ASFINAG das Vergabeverfahren ordnungsgemäß und effizient abwickelte. Auch sei der Modus zur Bestbieterermittlung zweckmäßig und ausreichend offen für unterschiedliche Systeme. Der hohe Aufwand für externe Berater konnte mit den hohen Einnahmenerwartungen begründet werden, schließt der Rechnungshof.

Nach Wortmeldungen der Abgeordneten Hermann Gahr, Erwin Hornek (beide V), Christian Puswald, Ruth Becher (beide S), Anton Wattaul (F) und Gabriela Moser (G) erklärte Staatssekretär Helmut Kukacka, das heimische Mautsystem sei eine Erfolgsgeschichte, die sofort klaglos funktioniert habe und viele Nachahmer finde. Derzeit überlegten etwa Tschechien und die Slowakei, ähnliche Systeme einzuführen. Die ASFINAG habe 2005 insgesamt 422 Mio. Euro aus der PKW-Maut und 792 Mio. Euro aus der LKW-Maut und damit 1,15 Mrd. Euro eingenommen, die in die Verbesserung der Infrastruktur investiert werden könnten. Gemäß der Wegekostenrichtlinie sei es aber nicht möglich, diese Gelder in den Ausbau der Schieneninfrastruktur zu investieren, denn diese Möglichkeit bestehe nur für wenige Ausnahmen, betonte der Staatssekretär.

RH-Präsident Josef Moser ergänzte, es wären der ASFINAG rund 65 Mio. Euro pro jeden Monat, den das System später in Betrieb gegangen wäre, an Einnahmen entgangen. Der Beratungsaufwand sei in der Tat verhältnismäßig hoch, aber ob der außerordentlichen Situation tolerabel gewesen, so Moser.

Der Punkt wurde vom Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Vertagt wurden sodann die weiteren Tagesordnungspunkte, so der Bericht des Rechnungshofes aus der Reihe Bund (III-187 d.B.), der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes (III-189 d.B.) sowie ein weiterer Bericht des Rechnungshofes (III-196 d.B.), der zu Beginn der heutigen Sitzung einstimmig auf die Tagesordnung gesetzt worden war.

(Schluss)