Parlamentskorrespondenz Nr. 173 vom 02.03.2006

Versöhnungsfonds blickt auf erfolgreiche Tätigkeit zurück

Hauptausschuss genehmigt Außenhandelsverordnung

Wien (PK) – Der Hauptausschuss trat heute früh noch vor Beginn der Plenarsitzung des Nationalrates zusammen. Auf der Tagesordnung standen der letzte Halbjahresbericht des Versöhnungsfonds, die Außenhandelsverordnung sowie zwei Nominierungen.

Abgeordnete sprechen Botschafter Ludwig Steiner Dank aus

Nach Beendigung seiner Tätigkeit Ende 2005 hat der zugunsten von ehemaligen NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeitern eingerichtete Versöhnungsfonds (ÖVF) seinen letzten Halbjahresbericht vorgelegt. Dem Vorsitzenden des Komitees des ÖVF, Botschafter Ludwig Steiner, und seinen MitarbeiterInnen wurde seitens der Abgeordneten für die geleistete Arbeit inniger Dank und Anerkennung ausgesprochen.

Nationalratspräsident Andreas Khol würdigte Botschafter Steiner mit den Worten, dieser habe sein Ehrenamt zur Zufriedenheit aller im Interesse Österreichs in beispielhafter Weise erfüllt.

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) betonte, der Fonds habe seine Arbeit nicht nur mit großer Sachkompetenz, sondern auch mit ungeheurem Einsatz geleistet, wobei zahlreiche außerordentlich schwierige Fälle zu entscheiden gewesen seien. Der ÖVF hätte keinen Würdigeren als Botschafter Steiner an seiner Spitze haben können, so Fasslabend. Dem schlossen sich die Abgeordneten Peter Schieder (S) und Peter Pilz (G) an.

Botschafter Ludwig Steiner bedankte sich seinerseits für die Unterstützung durch die Abgeordneten. Für ihn sei es ein großes Erlebnis gewesen, auf eine derartig einhellige und uneingeschränkte Unterstützung bauen zu können, sagte Steiner.

Das Kuratorium des ÖVF zog im vorliegenden Bericht ebenfalls ein positives Resümee über die Tätigkeit der vergangenen Jahre. Darin heißt es: "Mit Genugtuung kann festgestellt werden, dass die vom Versöhnungsfonds-Gesetz angestrebten Ziele erreicht worden sind".

Die Aufgaben des Versöhnungsfonds-Gesetzes seien, so der Bericht, von einigen Restagenda abgesehen, erfolgreich abgeschlossen worden. Diese noch nicht abgeschlossenen Fälle werden vom Zukunftsfonds, der zur Förderung wissenschaftlicher Projekte über totalitäre Regime eingerichtet wurde, bearbeitet werden, wofür diesem finanzielle Mittel übertragen werden. Das Komitee, heißt es im Bericht weiter, sei bemüht gewesen, dem Zukunftsfonds möglichst wenig offene Fälle zu überlassen. Die sei jedoch nicht lückenlos möglich gewesen, weshalb aus den Mitteln des ÖVF eine Reserve für Härtefälle beim Zukunftsfonds geschaffen worden sei.

Die übrig gebliebenen Gelder des Versöhnungsfonds werden u. a. in den Zukunftsfonds und in eine Stipendienstiftung für Personen aus den häufigsten Herkunftsländern der ZwangsarbeiterInnen fließen. Ein Teil der Gelder wird dem Allgemeinen Entschädigungsfonds übertragen.

Der Versöhnungsfonds blickt auf eine arbeitsintensive sechsjährige Tätigkeit zurück. Seit seiner Gründung im Jahr 2000 wurden mit Stichtag 27. Dezember 2005 insgesamt 131.031 Anträge von ehemaligen Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen genehmigt und ein Gesamtbetrag von rund 352,51 Mill. € ausbezahlt. Von den genehmigten Anträgen entfielen 101.495 Anträge auf die sechs Partnerorganisationen (Ukraine, Polen, Russische Föderation, Tschechische Republik, Belarus, Ungarn), 29.536 Ansuchen betrafen Einzelanträge. Diese sind, wie in den vergangenen Jahren auch, regelmäßig von Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen worden.

Darüber hinaus wurden über die Partnerorganisationen humanitäre Projekte  zugunsten von Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen unterstützt. Von den dafür veranschlagten 30 Mill. € wurden bis Ende Dezember 2005 rund 28,37 Mill. € ausgegeben. Die Mittel wurden etwa für die Finanzierung von Kuren, Operationen, Aufenthalten in Pflegeheimen, für den Ankauf medizinischer Geräte und für Heilbehelfe verwendet. Auch ein Orthopädieprojekt, in dessen Rahmen bisher 31 ehemalige ZwangsarbeiterInnen kostenlos in österreichischen Krankenhäusern operiert werden konnten, wurde weitergeführt. Enge Zusammenarbeit gab es auch mit der Deutschen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" sowie mit der Claims Conference, der ein Betrag von 15 Mill. US-Dollar für jüdische SklavenarbeiterInnen überwiesen worden war.

Wie im Halbjahresbericht betont, sei das Komitee immer bestrebt gewesen, im Zweifelsfall für den bzw. die AntragstellerIn zu entscheiden. Dies sei auch bei großzügiger Auslegung der Antragsfristen oder beim Akzeptieren verspätet eingelangter, jedoch gut dokumentierter Anträge über andere Organisationen deutlich gemacht worden.

Um einen historischen Überblick über die Schicksale der ZwangsarbeiterInnen zu geben und die Arbeit des ÖVF zu dokumentieren, ist ein Buch, verfasst von Hubert Feichtlbauer unter Mithilfe des Büros des ÖVF, erschienen: "Zwangsarbeit in Österreich 1938-1945". Zudem wurde ein Broschüre über den ÖVF publiziert und eine CD angefertigt.

Der Halbjahresbericht wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen.

Außenhandelsverordnung 2005 einstimmig beschlossen

Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Hauptausschusses den Entwurf zur Außenhandelsverordnung, vorgelegt durch Bundesminister Martin Bartenstein.

Den Grünen geht die Verordnung zwar nicht weit genug, sie stimmten dem Entwurf dennoch zu, da damit einige Lücken geschlossen würden, erläuterte Abgeordnete Michaela Sburny (G) die Haltung ihrer Fraktion. Positiv bewertete sie vor allem die Bestimmungen hinsichtlich der Bewilligung für die Ausfuhr von Software und Technologie, sie bedauerte aber, dass dies nur im Hinblick auf Drittländer gelte, nicht aber innerhalb der EU. Wie ihr Klubkollege Peter Pilz vermisste sie eine entsprechende Angleichung des Kriegsmaterialiengesetzes an das Außenhandelsgesetz und an die Außenhandelsverordnung, wofür jedoch nicht der Wirtschaftsminister zuständig sei. Pilz kündigte an, dies im Innenausschuss ansprechen zu wollen, zumal es auch Unverhältnismäßigkeiten im Hinblick auf Strafsanktionen gebe.

Bundesminister Martin Bartenstein hob die in der Verordnung verankerten deutlich strengeren Bestimmungen hervor und unterstrich, dass nun auch Chemikalien in die Verordnung einbezogen seien. Im Gegensatz zu Abgeordneter Sburny meinte der Ressortchef, dass die Lücke in Bezug auf die EU geschlossen worden sei. Bei der Lieferung von Waffen würden selbstverständlich Endverbraucherzertifikate verlangt, jeder Ausfuhrantrag werde dem Innen- und dem Außenministerium sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorgelegt.

Die gegenständliche Verordnung basiert auf dem neuen Außenhandelsgesetz 2005. Die bisherigen Bestimmungen der geltenden Außenhandelsverordnung sowie der Chemiewaffenverordnung werden in die neue Verordnung übernommen. Mit der Verordnung erfolgt auch eine Anpassung  an die Erfordernisse des EU-Rechts und der einschlägigen internationalen Übereinkommen. Darüber hinaus werden die neuen Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes konkretisiert. Wie in den Erläuterungen betont, wurde mit dem vorliegenden Entwurf darauf Bedacht genommen, die notwendige Kontrolle ohne unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft zu gewährleisten.

Im einzelnen werden jene Güter bestimmt, für die eine Melde- und Bewilligungspflicht bei der Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung besteht. Die Liste entspricht dem aktuellen Stand der "Wassenaar Munitions List" und der EU-Militärgüterliste. Meldepflichten herrschen auch bei so genannten "Dual-Use-Gütern", Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Ebenso werden Ausnahmen von den Bewilligungspflichten für bestimmte zivile Waffen festgelegt. Diese Ausnahmen gelten nicht für Aus- und Durchfuhren in Embargoländer, wobei jene Länder, die einem EU-Embargo unterliegen, namentlich nicht aufgelistet sind, da es sich dabei um eine EG-Verordnung handelt, die unmittelbar anwendbar ist. In der Verordnung werden auch jene Bestandteile definiert, die von der Melde- oder Bewilligungspflicht im innergemeinschaftlichen Verkehr ausgenommen werden, wobei die selbständige militärische Verwendung als relevantes Kriterium gilt. Weitere Bestimmungen betreffen den Prozentsatz für einzelne Chemikalien, der maßgeblich für die Deklaration von Mischungen ist, und Befreiungen von Einfuhrbeschränkungen, die seitens der EU im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik aus wirtschaftlichen Gründen auferlegt wurden.

Nominierungen

Schließlich wurden die Mitglieder des Hauptausschusses über den Beschluss der Bundesregierung in Kenntnis gesetzt, auf Vorschlag des Landes Tirol Frau Landeshauptmannstellvertreterin Dr. Elisabeth Zanon anstelle von Herrn Ferdinand Eberle als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die neue Funktionsperiode 2006 bis 2010 zu nominieren.

Die Neubestellung von Dr. Kurt Bayer, Leiter der Gruppe Wirtschaftspolitik und Internationale Beziehungen im Bundesministerium für Finanzen, als Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank passierte den Hauptausschuss einstimmig. (Schluss)