Parlamentskorrespondenz Nr. 192 vom 07.03.2006

Vorlagen: Soziales

Pensionsrecht für Beamte wird adaptiert

Geplante Änderungen im allgemeinen Pensionsrecht sollen auch im Beamten-Pensionsrecht berücksichtigt werden. Insbesondere geht es bei dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf um die notwendigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension und um die Berechnung der Witwen- bzw. Witwerpension.

Demnach fallen Beamte künftig dann unter die Schwerarbeiter-Regelung, wenn sie in den letzten zwanzig Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben. Gleichzeitig muss eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren nach dem 18. Lebensjahr vorliegen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat - frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr - Anspruch auf vorzeitige Ruhestandsversetzung, die Pensionsabschläge betragen pro Jahr 1,8 % (gegenüber sonst 4,2 %).

In Bezug auf die Witwen-/Witwerpension sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung des Beobachtungszeitraums für die Berechnung der Pensionshöhe auf vier Jahre vor, um die Auswirkung von - vor allem krankheitsbedingter - Einkommensschwankungen zu mildern. (1315 d.B.)

(Schluss)

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