Parlamentskorrespondenz Nr. 242 vom 23.03.2006

Innenausschuss: Breite Mehrheit für Prümer Vertrag

Nach Verbesserungen im Datenschutzbereich stimmt SPÖ zu

Wien (PK) – Der Innenausschuss setzte seine Beratungen über einen Vertrag zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, der Niederlande und Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration fort und verabschiedete schlussendlich den Prümer Vertrag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und F.

Konkret verpflichten sich in diesem Vertragswerk die Vertragspartner, im Rahmen des automatisierten Abrufs und Abgleichs von DNA-Profilen und ähnlicher personenbezogener Daten, des automatisierten Abrufs von Daten aus Fahrzeugregistern, der Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bevorstehenden Großereignissen und weiterer Informationen, die zur Verhinderung terroristischer Straftaten nutzbringend sein könnten, entsprechend zusammenzuarbeiten. Um das dafür erforderliche Equipment zu erwerben und zu installieren, rechnet das Innenministerium mit Kosten von knapp mehr als einer halben Million Euro sowie rund 100.000 Euro pro Jahr an laufenden Kosten, die aus dem laufenden Budget des BMI bedeckt werden sollen.

Ausschussfeststellungen, die gleichfalls von SPÖ, ÖVP und F angenommen wurden, beziehen sich u.a. darauf, dass Österreich – aufgrund fehlender Voraussetzung (Zuständigkeit der Gerichte oder Staatsanwaltschaften) – in Fällen von Verwaltungsübertretungen keine automatisierten Abrufe vornimmt. Den anderen Vertragsparteien ist das Recht eingeräumt, zur Verfolgung von  Verstößen, die nach ihrer Rechtsordnung in die Zuständigkeit der Gerichte oder Staatsanwaltschaften fallen, Daten aus den österreichischen Fahrzeugregistern abzurufen. Ein automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern im Falle von Bagatelldelikten (Parken) sowie bloßen Ordnungswidrigkeiten (etwa Verstöße gegen ungeschriebene Regeln des öffentlichen Anstandes) ist unzulässig.

Innenministerin Liese Prokop wies auf die langen Vorarbeiten hin, merkte an, dass der Vertrag am 27. Mai von sieben Staaten unterzeichnet wurde, und strich heraus, dass man nun diesen Vertrag mit Leben erfüllen möchte. Es gebe bereits andere Nationen, die diesen Datenaustausch mitmachen und dem Vertrag beitreten wollen. Hierbei stelle sich aber das Problem nicht kompatibler Datenbanken.

In Österreich gebe es 12.000 offene Spuren, die keinen Personen zugeordnet werden können. Durch den Datenabgleich erwarte man sich, dass hunderte Fälle neu aufgerollt werden können.

Abgeordneter Johann Maier (S) bedankte sich vorerst namens des Datenschutzrates, dass dessen Vorschläge in die Endfassung aufgenommen wurden. Wäre der ursprüngliche Text zur Abstimmung vorgelegt worden, könnte die SPÖ dieser Vorlage nicht zustimmen. Mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und mit den neuen Aufgaben für die Datenschutzkommission werde nun ein neuer Weg beschritten, so Maier. Den Prümer Vertrag bezeichnete er als ersten polizeilichen Kooperationsvertrag in Europa, der konkrete datenschutzrechtliche Bestimmungen, verbunden mit entsprechenden Kontrollen, vorsieht.

Die SPÖ werde dem Vertrag zustimmen, weil datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt wurden und weil es keinen generellen Zugriff auf österreichische Datenbestände gebe. Die Datenabfragen erfolgen anonymisiert und beziehen sich auf den Einzelfall. Weiters sei vorgesehen, dass jede Datenverwendung protokolliert werden muss, sodass die Datenschutzkommission die Datenverwendung und –übermittlung in jedem Einzelfall überprüfen kann. Da die Datenschutzkommission mit Kontrollen überfrachtet werde, regte der Redner an, den Personalstand zu erhöhen.

Abgeordneter Günter Kößl (V) unterstrich die Verbesserungen im Datenschutzbereich und sah die Anonymität der Daten als wichtig an. Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) machte darauf aufmerksam, dass ein Datenabgleich nur für gerichtlich strafbare Handlungen erfolgen dürfe.

Abgeordneter Peter Pilz (G) äußerte sich negativ zu dem Vertragswerk und meinte, man habe nicht versucht, den Datenabgleich innerhalb der EU gemeinsam zu regeln, sondern habe vielmehr in einer kleinen Gruppe etwas vereinbart. Seiner Meinung nach stehe es einer parlamentarischen Demokratie nicht gut an, sich auf ein Vertragswerk zu einigen und nachher den Nationalrat darüber zu informieren. Bedenklich fand er, dass der Prümer Vertrag in seiner jetzigen Form die Erstellung "schwarzer Listen" ermögliche, was bisher in der Rechtsordnung unbekannt war. Ferner werde das "Prinzip der Verfügbarkeit" eingeführt; demnach können verfügbare Daten von Datenbanken grenzüberschreitend abgesaugt werden. In Richtung SPÖ betonte der Redner, dass sie eine politische Linienänderung bei Menschenrechts- und Grundrechtsfragen eingeschlagen habe und auf Regierungslinie gewechselt sei.

Abgeordneter Johann Maier (S) entgegnete G-Abgeordnetem Pilz, dass auch die Grünen im Datenschutzrat vertreten sind und der Vertreter der Grünen die Kritikpunkte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf mitgetragen und der Stellungnahme des Datenschutzrates zugestimmt habe.

Ausschussobmann Rudolf Parnigoni bekannte sich zum Prümer Vertrag und hob hervor, dass der Erstentwurf adaptiert wurde. Die SPÖ stehe zur europäischen Zusammenarbeit im polizeilichen Bereich. Österreich müsse nun als Vorreiter zu erreichen versuchen, dass weitere Partner raschest dem Vertrag beitreten. Innenministerin Liese Prokop machte darauf aufmerksam, dass weitere Mitglieder erst nach einer Evaluierung aufgenommen werden können. (Schluss)