Parlamentskorrespondenz Nr. 288 vom 04.04.2006

Verfassungsausschuss: Schwerarbeitspension auch für Beamte zugänglich

Vollständige Umstellung auf Digital-TV voraussichtlich bis 2010

Wien (PK) - Die Schwerarbeitspension wird auch für Beamte zugänglich sein. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte - unter Vornahme geringfügiger Abänderungen - mehrheitlich einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung zu, der sich an der vom Sozialausschuss des Nationalrats bereits gebilligten Schwerarbeiter-Regelung im allgemeinen Pensionsrecht orientiert.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension ist, dass der betroffene Beamte bzw. die betroffene Beamtin in den letzten zwanzig Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet hat. Gleichzeitig muss eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren nach dem 18. Lebensjahr vorliegen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat - frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr - Anspruch auf vorzeitige Ruhestandsversetzung, die Pensionsabschläge betragen pro Jahr 1,8 % (gegenüber sonst 4,2 %). Auch bei der Berechnung der Witwen-/Witwerpension werden Anpassungen an geplante Änderungen im allgemeinen Pensionsrecht vorgenommen.

Im Rahmen der Diskussion äußerte sich SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl kritisch zur Schwerarbeiter-Regelung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension hätten nichts mit den Bedürfnissen der arbeitenden Menschen zu tun, meinte er und gab zu bedenken, dass jene, die Schwerarbeit leisteten, häufig aus gesundheitlichen Gründen bereits vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr arbeitsfähig seien. Pendl kritisierte überdies, dass nicht sichergestellt sei, dass auch Justizwachebeamte unter die Schwerarbeiter-Regelung fallen. Zur Hinterbliebenenregelung merkte er an, die Gesetzesänderun gehe in die richtige Richtung, es würde aber noch lange nicht allen verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen.

Abgeordneter Herbert Scheibner (F) begrüßte dem gegenüber die Schwerarbeiter-Regelung und betonte, Österreich stehe mit seiner Pensionsreform generell vorbildhaft da, wie die akutellen Probleme in Deutschland zeigten. Dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Schwerarbeitspension eher allgemein gehalten seien, begründete er damit, dass man sicherstellen wollte, dass auch Exekutivbeamte, Justizwachebeamte und Heeresangehörige darunter fallen, wobei ihm zufolge für jede einzelne dieser Berufsgruppen Schwerarbeit definiert werden müsse.

Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) gab zu bedenken, dass es keine wissenschaftliche Definition von Schwerarbeit gebe. In diesem Sinn sei die vorliegende Gesetzesnovelle "ein vielleicht nicht ganz vollkommener Weg", erklärte er, man ermögliche damit aber Personen, die besonders belastetende Tätigkeiten ausübten, einen früheren Pensionsantritt. Österreich sei hier international Vorreiter.

Staatssekretär Franz Morak machte geltend, dass die Pensionen in Österreich durch die Pensionsreform auch in Zukunft gesichert seien. Als Berufsgruppen, die im Bereich des öffentlichen Dienstes unter die Schwerarbeiter-Regelung fallen würden, nannte er u.a. die Exekutive, die Justizwache und die Krankenpflege.

Der Gesetzentwurf der Regierung wurde unter Berücksichtigung eines V-F-Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit gebilligt, wobei teilweise auch die Grünen und SPÖ-Abgeordneter Walter Posch zustimmten. Im Abänderungsantrag wird u.a. klargestellt, dass die vorgesehene Ausweitung des Beobachtungszeitraums für die Berechnung der Witwen-/Witwerpension nur für den verstorbenen Beamten bzw. die verstorbene Beamtin gilt.

Teilung von TV-Frequenzen: Koalition greift VfGH-Erkenntnis vor

Einhellig stimmte der Verfassungsausschuss einer von den beiden Koalitionsparteien beantragten Änderung des Privatfernsehgesetzes zu. Betroffen von der Gesetzesänderung ist jener Paragraph, der die Nutzung analoger Übertragungskapazitäten des ORF durch Privatsender regelt. Um etwaige Unklarheiten zu beseitigen, wird klar festgelegt, welche Kosten ein Privatsender dem ORF für die - temporäre - Frequenznutzung zu ersetzen hat. Die Gesetzesänderung soll, geht es nach dem V-F-Antrag, rückwirkend mit 1. August 2001 in Kraft treten.

Anlass für die gesetzliche Klarstellung ist eine beim Verfassungsgerichtshof anhängige Beschwerde, die den VfGH veranlasst hat, ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten. Insbesondere sind von der betroffenen Gesetzespassage jene Frequenzen umfasst, die der ORF zur Ausstrahlung seiner Regionalprogramme ("Bundesland heute") benötigt, auf denen in einem Sendegebiet ansonsten aber überlappend ORF 2 zu sehen wäre.

Ein im Rahmen der Beratungen eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf dient weiteren Klarstellungen. Unter anderem wird ausdrücklich festgehalten, dass die bestehende Verpflichtung von Kabelnetzbetreibern, private Fernsehprogramme im jeweiligen Ausstrahlunggebiet weiterzuverbreiten auch für den Fall gilt, dass analoge Übertragungskapazitäten zurückgegeben werden und das Programm digital ausgestrahlt wird.

Digitial-TV: Morak kündigt Informationskampagne an

Bereits zu Beginn der Sitzung hatte sich der Verfassungsausschuss mit den von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vorgelegten Tätigkeitsberichten des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds 2004 (III-150 d.B.) sowie dem Digitalisierungsbericht 2005 (III-192 d.B.) befasst.

Den Berichten zufolge rechnet die Kommunikationsbehörde KommAustria damit, dass nach dem erfolgreichen Abschluss des Testbetriebs in Graz noch im Laufe des Jahres 2006 der Regelbetrieb für digitales terrestrisches Fernsehen aufgenommen werden kann. Die dafür notwendige terrestrische Multiplex-Plattform wird - gemäß einer kürzlich erfolgten zehnjährigen Zulassung durch die KommAustria - von der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS), einer Tochterfirma des ORF, betrieben. Die komplette Abschaltung aller analogen TV-Frequenzen könnte bis spätestens 2010 erfolgen.

Im Mittelpunkt der Diskussion im Verfassungsausschuss stand die Frage, welche Auswirkungen die Umstellung von analogen Programmen auf Digital-TV für die Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauer haben wird. Insbesondere die Grünen sprachen sich vehement dafür aus, die Anschaffung der notwendigen Endgeräte zu fördern. So gab Abgeordnete Terezija Stoisits zu bedenken, dass es vor allem für sozial schwache Haushalte finanziell schwierig sein könnte, sich einen Decoder anzuschaffen. Zudem wies sie den mangelnden Wissensstand der Bevölkerung in Sachen Umstellung hin und urgierte breite Informationsmaßnahmen. Die beiden vorliegenden Berichte wurden von Stoisits - wie auch von allen anderen Fraktionen - ausdrücklich gelobt.

Abgeordneter Roderich Regler (V) wies darauf hin, dass Österreich in der Frage der Digitalisierung stark aufgeholt habe, wie der aktuelle Bericht zeigt. Bei den Planungsschritten zur Einführung von Digital-TV sei es stets um die Frage gegangen, was sei Stand der Technik und was könnten sich alle leisten, skizzierte er. Noch stehe, so Regler, nicht fest, was echte digitale Endgeräte kosten werden, in der Umstellungsphase seien Decoder-Boxen aber ausreichend. Zudem würden analoge und digitale Programme einige Zeit parallel ausgestrahlt.

Abgeordneter Herbert Scheibner (F) gab zu bedenken, dass, folge man dem Bericht, nur noch vier Jahre Zeit für die Umstellung von analogem auf digitales Fernsehen seien. Seiner Ansicht nach ist es wichtig, dafür Vorsorge zu treffen, dass eine ausreichende Zahl an Decodern zur Verfügung stehen wird.

Staatssekretär Franz Morak führte aus, die Digitalisierung in Österreich sei relativ spät in Angriff genommen worden, inzwischen habe man durch ein zielstrebiges Vorgehen aber vorhandene Rückstände aufgeholt. Zudem zeigte er sich darüber erfreut, dass der österreichische Digitalisierungsfonds - im Gegensatz zu jenem in Deutschland - von der EU genehmigt wurde.

Was die Kosten für die Aufrüstung der TV-Geräte mit Decodern, so genannten settop-Boxen betrifft, wies Morak darauf hin, dass der Preis dafür derzeit zwischen 90 € und 120 € betrage. Er rechnet allerdings damit, dass sich die Kosten dafür noch verringern werden. Morak zufolge ist zum einen eine "Frühförderung" von 30 € für jene geplant, die frühzeitig einen Decoder anschaffen, zum anderen sollen alle Haushalte, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, einen Zuschuss von 50 € erhalten. Damit würden für sozial Schwache mehr als 50 % der Kosten für einen Decoder ersetzt, unterstrich er.

Zur Forderung der Grünen, die gesamten Umstellungskosten für sozial Schwache zu übernehmen, hielt Morak fest, es halte niemand den ORF ab, sich zusätzliche Förderungen zu überlegen. Dem stimmte auch ÖVP-Abgeordneter Regler zu, der darauf hinwies, dass es nicht zuletzt aufgrund der Werbeeinnahmen auch im Interesse des ORF liegen müsse, dass seine Programme weiter von allen empfangen werden könnten.

Um das Informationsdefizit der Bevölkerung zu beheben, kündigte Morak für den Herbst eine entsprechende Informationskampagne an. Darüber hinaus wird es in Kürze eine eigene Website des Digitalisierungsfonds mit umfangreichen Informationen geben.

Zu Fragen von Abgeordnetem Herbert Scheibner (F) und Abgeordneter Terezija Stoisits(G) in Bezug auf den Fernsehfilmförderungsfonds stellte Morak fest, es handle sich hierbei um eine reine Wirtschaftsförderung. Man habe das Bestreben, Österreich zu einem Zentrum des Fernsehfilms zu machen. Positiv hob Morak die durch die Förderungen erzielte Wertschöpfung in den vergangenen beiden Jahren hervor.

Beide Berichte wurden vom Verfassungsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)