Parlamentskorrespondenz Nr. 438 vom 10.05.2006

Viel Lob für freiwillige Katastrophenhelfer im Finanzausschuss

Zustimmung zur Finanzgarantie für Feuerwehren einstimmig

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner heutigen Sitzung nahm der Finanzausschuss den "Sechsten Berichts über die Gebarung des Katastrophenfonds 2004 und 2005 (III-215 d.B.) mit V-F-G-Mehrheit zur Kenntnis. In der Debatte brachten Sprecher aller Fraktionen ihre Wertschätzung für die Arbeit freiwilliger Helfer bei der Bewältigung von Naturkatastrophen zum Ausdruck. Die Opposition drängte auf eine gesetzliche Regelung der Versicherung und Dienstfreistellung der Helfer. Finanzminister Grasser meinte demgegenüber, die Solidarität der Betriebe funktioniere in der Regel, VP-Abgeordneter August Wöginger gab zu bedenken, ein Gesetz könnte die Beschäftigungschancen Freiwilliger beeinträchtigen.  

Abgeordneter Kurt Gassner (S) leitete die Diskussion mit Kritik an der Säumigkeit des Bundes bei der Abgeltung von Hochwasserschäden ein. Es sei nicht einzusehen, dass Gemeinden Schadensbehebungen vorfinanzieren müssten, der Bund aber, wie dem Bericht zu entnehmen sei, Rücklagen bilde. Auskunft erbat Gassner über die Prioritätenreihung von Hochwasserschutzprojekten.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) drängte darauf, die Verwirklichung von Hochwasserschutzprojekten zu beschleunigen, die Prioritätenreihung von Bund und Ländern aufeinander abzustimmen sowie die Kofinanzierung zu sichern. Die Versicherungsprobleme und die berufliche Freistellung freiwilliger Katastrophenhelfer sei zu regeln. 

Abgeordneter Jakob Auer (V) unterstrich die Bedeutung des Katastrophenfonds und sah die Ursache für die lange Verfahrensdauer bei Hochwasserschutzprojekten auch in den Naturschutzgesetzen.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) hielt es für notwendig, Menschen zu helfen, sie nicht allein zu lassen, wenn sie von brutalen Naturkatastrophen getroffen werden. Der Abgeordnete begrüßte auch die Erhöhung der Investitionsmittel für die Vorsorge sowie für die Feuerwehren.

Abgeordneter Werner Kogler (G) fragte grundsätzlich danach, welche Anreize durch die bestehende Organisation der Katastrophenhilfe gegeben werde, und kritisierte Baugenehmigungen in Hochwassergebieten. Ein Problem sah er auch darin, dass privat versicherte Katastrophenopfer bei der staatlichen Hilfe Abschläge in Kauf nehmen müssen.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) merkte dazu an, dass in der Schweiz Modelle für einen gleichmäßigen Versicherungsschutz diskutiert werden, da es letztlich egal sei, ob Bevölkerung und Wirtschaft die Beseitigung von Katastrophenschäden mit Steuern oder Versicherungsprämien finanzierten.

Finanzminister Karl Heinz Grasser bekundete, ihm sei der Katastrophenschutz ein großes Anliegen, daher sei er für eine Aufstockung der Mittel eingetreten. Bis 2017 werden 3,5 Mrd. € für 640 Schutzbauten aufgewendet, teilte der Minister mit. Die Prioritäten werden vor Ort in enger Abstimmung mit den Bürgermeistern gesetzt.

Bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds sehe er keine Probleme, sagte Grasser, diesbezügliche Schwierigkeiten liegen nicht auf der Bundesebene. Rücklagen werden gebildet, wenn Mittel infolge von Projektumplanungen nicht ausgegeben werden können.

Für freiwillige Katastrophenhilfeleistungen gebe es keine gesetzlichen Regelungen, die Hilfe funktioniere wegen der Solidarität der Arbeitgeber aber gut. Eine gesetzliche Regelung hielte der Minister dann für notwendig, würde es diese Solidarität nicht geben.

Versicherte Katastrophenopfer erhalten Mittel für die Abgeltung des Restschadens, wobei die Abgeltungsquote des Bundeslandes maßgeblich ist. Versicherte Katastrophenopfer sind besser geschützt als nicht versicherte.

Finanzierung der Feuerwehren einstimmig abgesichert

Eine Regierungsvorlage zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes (1357 d.B.) passierte den Ausschuss einstimmig. Um die Finanzierung der 300.000 Feuerwehrmänner- und -frauen von konjunkturellen Wechselfällen und von den Auswirkungen der Steuerreform unabhängiger zu machen, soll ihnen bis 2008 ein Mindestanteil von 90 Mill. € am jährlichen Aufkommen der Einkommen- und der Körperschaftssteuer garantiert werden, führte Finanzminister Karlheinz Grasser erläuternd aus.     

Abgeordneter Jakob Auer (V) begrüßte die Absicherung der Finanzierung der Feuerwehren und lobte den Einsatz der Feuerwehrleute bei den Schneekatastrophen des letzten Winters und bei der oft dramatischen Bergung von Unfallopfern im Straßenverkehr.

Abgeordneter Kurt Gassner (S) machte darauf aufmerksam, dass ohne freiwillige Helfer in Österreich "gar nichts geht" und drängte auf eine gesetzliche Regelung für deren Versicherung und Freistellung.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) wies die mancherorts geäußerte Behauptung zurück, Feuerwehrtechnik sei ein "Spielzeug für Männer" und machte auf den steigenden Anteil von Frauen bei den Feuerwehren sowie darauf aufmerksam, dass der Wert der Ausbildung eines Feuerwehrmannes oder einer Feuerwehrfrau wesentlich höher sei als jener seiner/ihrer Ausrüstung. Betriebe haben in der Regel Verständnis für freiwillige Helfer, merkte Schultes an.

Abgeordneter Werner Kogler (G) wollte den Einsatz von Mitteln für die freiwilligen Feuerwehren so ökonomisch wie möglich gestaltet sehen.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) erinnerte daran, dass die Schneekatastrophe des letzten Winters vielfach nur deshalb bewältigt werden konnte, weil freiwillige Helfer Urlaub nahmen, um den Schnee von Häusern zu schaufeln, deren Bewohner gerade auf Urlaub waren.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) argumentierte für eine gesetzliche Regelung zugunsten freiwilliger Helfer, indem er daran erinnerte, dass auch die freiwillige Teilnahme an Bundesheer-Waffenübungen gesetzlich geregelt sei. Matznetter verlangte die Gleichbehandlung aller freiwilliger Sicherheitsleistungen, egal wo sie erbracht werden.

Abgeordneter August Wöginger (V) informierte über Arbeitsgruppen im Sozialministerium, die sich mit dem Thema "Freiwillige Helfer" befassen. Der Abgeordnete gab zu bedenken, dass gesetzliche Ansprüche die Beschäftigungschancen Freiwilliger mindern könnten. Wöginger schlug vor, Freiwillige in Gemeinden einzustellen und ihre Fortbildung steuerlich zu berücksichtigen. (Fortsetzung)