Parlamentskorrespondenz Nr. 473 vom 16.05.2006

Debatte über Oppositionsanliegen im Landwirtschaftsausschuss

SPÖ und Grüne kritisieren Vertagungspraxis der Koalition

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner mehrstündigen Verhandlungen behandelte der Landwirtschaftsausschuss eine Reihe von Anträgen der Oppositionsparteien, die nach lebhaften Debatten jeweils mit der Mehrheit der Regierungsparteien vertagt wurden.

Grüne fordern mehr Geld für tiergerechte Stallungen 

Zunächst begründete G-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber einen Entschließungsantrag seiner Fraktion zur besseren Förderung tiergerechter Stallungen (336/A[E]) mit finanziellen Problemen kleiner Bauern beim Umbau von Stallungen zur Erfüllung des Bundestierschutzgesetzes. Diesen Bauern wollen die Grünen mit einer Senkung der Untergrenze für die Förderung von Investitionen in artgerechte Tierhaltung helfen. Außerdem wollen sie die besonders tierfreundliche Haltung der Biobauern berücksichtigt sehen und den Absatz von Bio-Fleisch, -Eiern und -Milchprodukten stärker als bisher fördern.

Geht es nach den Grünen, sollen auch die Konsumenten ihren Beitrag zu einer artgerechten Tierhaltung in der Landwirtschaft leisten. Bewusste Kaufentscheidungen für tierischer Produkte ohne Antibiotika oder aus schonender Schlachtung setzen aber eine EU-weite Kennzeichnungspflicht aller tierischen Produkte voraus. Außerdem wollen die Grünen die Anerkennung von Tierschutzstandards in der Welthandelsorganisation WTO durchsetzen (581/A[E]).

In der Erläuterung seines Entschließungsantrages 597/A(E) kritisiert G-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber die derzeit niedrigen Erzeugermilchpreise. Da sie die Produktionskosten nicht mehr decken, werde den Milchbäuerinnen und -bauern die Existenzgrundlage entzogen. Es sei deshalb zu befürchten, dass in den nächsten zehn Jahren 25.000 Landwirte aus der Milchproduktion hinausgedrängt werden, sagte Pirklhuber. Sein Forderungskatalog richtete sich gegen die geplante Quotenaufstockung und zielte auf verstärkte Unterstützung der Milchviehhalter bei der Selbstvermarktung und Gründung von Erzeugergemeinschaften, auf rasche Einführung einer Milch-Quotenbörse und auf die Reduktion der Milchüberschüsse in der EU. Nachhaltige Formen der Bewirtschaftung sollten gefördert, die Milchbauern in die Vergabe öffentlicher Mittel einbezogen und ein ökologischer Außenschutz bei den WTO-Verhandlungen durchgesetzt werden.

In der Debatte unterstrich Abgeordneter Franz Eßl (V) die Bedeutung der Erhaltung der Milchquote für die Bauern, unterstützte die Forderung nach Herkunftsbezeichnungen, begründete seinen Vertagungsantrag aber mit dem Hinweis darauf, dass ein Antrag der Regierungsparteien zum Thema Kennzeichnungspflicht bereits vorliege.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) sagte den Grünen Anliegen die Unterstützung seiner Fraktion zu und plädierte insbesondere dafür, die Milchquote nicht aufzustocken, sondern gerechter zu verteilen.

Abgeordneter Johann Maier (S) betonte die Notwendigkeit einer Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel aus agrarischer Herkunft und machte darauf aufmerksam, dass die geltende Rechtslage den Behörden keine Möglichkeit biete, gegen die Irreführung und Täuschung der Konsumenten vorzugehen.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) bekannte sich zur Unterstützung der Bauern bei Investitionen in den Tierschutz und unterstrich die Bedeutung der Lebensmittelkennzeichnung - sie sei nicht nur Konsumentenschutz, sondern auch Bauernschutz.

Abgeordneter Klaus Auer (V) trat für die Förderung von Investitionen in tiergerechte Haltungsmethoden ein und hielt fest, dass die österreichische Landwirtschaftspolitik bei der Förderung der Milchbauern auf einem guten Weg sei.

SPÖ verlangt Veto der Eigentümervertreter gegen Liegenschaftsverkäufe der Bundesforste

Abgeordneter Johann Maier (S) legte einen Entschließungsantrag der Sozialdemokraten (805/A[E]) vor, der sich gegen den Verkauf von Liegenschaften der Bundesforste richtet, die vom Bund als Treuhänder verwaltet werden, an denen aber Eigentumsrechte der Bundesländer bestehen. Konkret ging es insbesondere um den geplanten Verkauf von 800 ha Ödland im Salzburger Tennengebirge, wo der Antragsteller auf strategische Wasserreserven aufmerksam machte und daran erinnerte, dass sich der Landwirtschaftsausschuss bei der Ausgliederung der Bundesforste ausdrücklich für den Schutz der Wasserreserven ausgesprochen habe.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) machte darüber hinaus auf die Bestandserhaltungspflicht der Bundesforste aufmerksam, während Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) ein Rechtsgutachten ins Treffen führte, demzufolge der geplante Verkauf der Salzburger Landesverfassung widerspreche. Dieser Verkauf sei laut Rest-Hinterseer nicht rechtens, weil das Grundstück dem Verkäufer nicht gehöre.

Abgeordneter Werner Kummerer (S) wies darauf hin, dass bei der Ausgliederung der Bundesforste nur von Verkäufen kleiner Grundstücke zwecks Arrondierung die Rede gewesen sei.

Abgeordneter Uwe Scheuch (F) klärte darüber auf, dass das Wasserrechtsgesetz von jedem Grundbesitzer einzuhalten sei. Wasser sei ein öffentliches Gut, niemand dürfe es ableiten.

Abgeordneter Franz Eßl (V) erinnerte an die Zustimmung der Grundverkehrskommission zu diesem Verkauf und bekannte sich zur Klärung der Eigentumsfrage in Form der Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Land.

Bundesminister Josef Pröll stellte klar, dass der angesprochenen Ausschussfeststellung vollinhaltlich entsprochen werde, weil im Tennengebirge keine strategischen Wasserressourcen bestehen und die Stadt Salzburg ihre seit Jahrzehnten bestehenden Wasserreserven in diesem Gebiet nicht nutze. Das Wasserrechtsgesetz sei von jedem Eigentümer einzuhalten, hielt auch der Minister fest und bekannte sich zu Gesprächen mit der Salzburger Landeshauptfrau zum Thema Vermögensauseinandersetzung.

Ihren Auftrag zur Bestandserhaltung erfüllen die Bundesforste, betonte der Minister und legte den Ausschussmitgliedern Zahlen vor, aus denen hervorgeht, dass sich die Fläche der Bundesforste seit 1997 insgesamt vergrößert habe.

Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag des V-Abgeordneten Jakob Auer mit V-F-Mehrheit vertagt.

Thema Entwicklung des ländlichen Raums

Schließlich brachten die Grünen mit ihrem Entschließungsantrag 682/A[E] einmal mehr die Entwicklung des ländlichen Raums aufs Tapet. Diese "zweite Säule der EU-Agrarpolitik" steht im Mittelpunkt des EU-Finanzierungsperiode 2007 bis 2013. Das diesbezügliche österreichische Programm soll die Biolandwirtschaft als Leitbild verankern, die Gentechnikfreiheit absichern, gerechtere Agrarförderungen mit Berücksichtigung der niedrigen Betriebskosten von Großbetrieben herbeiführen und das Erfolgsprojekt "Leader" ausbauen. In die Programmplanung sollen Organisationen der Zivilgesellschaft (Regionalmanagement, Umwelt-, Bio- und Tierschutzbereich, kulturelle Interessengemeinschaften sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte) eingebunden und das Parlament laufend informiert werden.

Im Einzelnen schlagen die Grünen vor, in der Investitionsförderung ökologische, arbeitsmarktpolitische und soziale Kriterien zu berücksichtigen, das Umweltprogramm zu verbessern, den Biolandbau zu steigern, die Almwirtschaft zu erhalten und in der Energieproduktion neue Einkommensmöglichkeiten zu schaffen.       

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) und Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) kritisierten die Regierungsparteien wegen ihrer Vertagungspraxis gegenüber Anträgen der Opposition. Pirklhuber hielt es für unverständlich, einen Antrag zu ignorieren, der sich mit einer derart wichtigen Zukunftsfrage für den ländlichen Raum insgesamt beschäftige. Der Abgeordnete kündigte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wegen der Art der Umsetzung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums an. - Den Vertagungsantrag stellte Abgeordneter Norbert Sieber (V), der auf die ausführlichen Informationen des Bundesministers zum Thema des Antrags im Rahmen der Aktuellen Aussprache hinwies. (Schluss)