Parlamentskorrespondenz Nr. 491 vom 19.05.2006

Justizausschuss mit umfangreicher Tagesordnung

Änderung des Urheberrechtsgesetzes passiert Justizausschuss

Wien (PK) – Eine umfangreiche Tagesordnung mit insgesamt 36 Punkten hatten heute die Mitglieder des Justizausschusses zu bewältigen. Zu Beginn der Sitzung unter dem Vorsitz von Ausschuss-Obfrau Maria-Theresia Fekter stimmten die Mitglieder des Ausschusses einer Umreihung der Tagesordnung zu: Antrag (812/A[E]) über die Wahrung der "digitalen Rechte" der KonsumentInnen wurde vorgereiht und zusammen mit Punkt 1 der Tagesordnung – Urheberrechtsgesetz-Novelle (1324 d.B.) - unter einem debattiert. Diese Novelle dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie (2004/48/EG) Die Änderungen betreffen einstweilige Verfügungen und den Anspruch auf Auskunft. In einem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Abänderungsantrag wird normiert, dass Auskunft über die Identität von Verletzern des Urheberrechts schriftlich verlangt werden muss. In einem ebenfalls von den Koalitionsfraktionen eingebrachten § 27-Antrag werden Probleme angegangen, die sich aus der Änderung der Rechtsform von Verwertungsgesellschaften – etwa von einem Verein in eine Genossenschaft – ergeben. Zudem wird in einer Ausschussfeststellung festgehalten, dass die vorgesehenen Auskunftsansprüche gegen Vermittler der Bekämpfung der Verbreitung illegaler Film- und Musikraubkopien dienen. Die Vorlage wurde mit V-F-G-Mehrheit angenommen, der Antrag wurde abgelehnt.

In der Debatte stellte S-Abgeordneter Johann Maier grundsätzliche Überlegungen zur Situation und zur internationalen Entwicklung an. Er stellte einen Trend in Richtung flächendeckender Kontrollsysteme fest und forderte legistisch eine genaue Trennung zwischen dem Herstellen von Kopien zu privaten und zu erwerbsmäßigen Zwecken (etwa im Fall von Tauschbörsen) ein. Dies könne durch eine Bagatellklausel nach deutschem Vorbild geschehen, meinte Maier, um so nicht-gewerbsmäßige User vor Kriminalisierung zu schützen. Scharf wandte sich der Abgeordnete gegen Anwaltskanzleien, die sich mit Mahnschreiben nicht zuletzt an Minderjährige wenden würden und wollte von Justizministerin Gastinger wissen, was von ihrem Ressort dagegen getan werden könne. Seine Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen, kündigte Maier an, was sich aber bis zur Abstimmung im Plenum ändern könne.

Die Justizministerin verteidigte zunächst die Vorlage als "pragmatisches Gesetz" und verwies auf Bemühungen auf europäischer Ebene, den Schutz des geistigen Eigentums mit dem Konsumentenschutz zu versöhnen. Dazu seien aber noch weitere Diskussionen nötig. Die von Maier genannten Mahnschreiben sah auch die Justizministerin als problematisch an; eine Möglichkeit, dagegen anzugehen, wären nach ihrer Meinung standesrechtliche Maßnahmen.

Abgeordnete Partik-Pable (F) teilte zwar Maiers konsumentschützerische Ansätze, wollte aber im Zusammenhang mit privatem Downloaden nicht von Kriminalisierung reden, weil es um zivilrechtliche Ansprüche gehe. Abgeordneter Christian Puswald hingegen unterstützte seinen Fraktionskollegen, der die Problematik auf den Punkt zu bringen suchte: "Die zentrale Frage ist, wie wir zum Recht auf die private Kopie stehen." Auch er sprach sich für weitere Diskussion des Themas Konsumentenschutz und Urheberrecht aus.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit V-F-G-Mehrheit angenommen, ebenso die Ausschussfeststellung. Der §27-Antrag wurde einstimmig angenommen. Ein von Abgeordneter Stoisits eingebrachter Vertagungsantrag für den Antrag 812/A wurde ebenso abgelehnt wie in der anschließenden Abstimmung der Antrag selbst.

(Schluss Urheberrecht/Forts. Justizausschuss)