Parlamentskorrespondenz Nr. 498 vom 22.05.2006

Vorlagen: Verfassung, EU

Volksbegehren "Österreich bleib frei!" im Nationalrat eingelangt

Das von der FPÖ initiierte Volksbegehren "Österreich bleib frei!" ist im Nationalrat eingelangt und wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Die Ziele des Volksbegehrens sind die Bewahrung der österreichischen Neutralität, die Vereitelung eines EU-Beitritts der Türkei und die Abwehr der EU-Verfassung in der vorliegenden Form. Alle drei Themen bestimmten das Schicksal Österreichs auf lange Sicht, heißt es im Volksbegehren, ohne die Zustimmung der österreichischen Bevölkerung dürfe weder die neue EU-Verfassung noch ein allfälliger EU-Beitritt der Türkei Gesetzeskraft erlangen. Darüber hinaus bezweckt das Volksbegehren die Aufhebung des nach Meinung der Initiatoren neutralitätswidrigen Artikels 23f der Bundesverfassung.

Dem "politischen Establishment" werfen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Volksbegehrens unter anderem vor, die Neutralität - "scheinheiligen Sonntagsreden zum Trotz" - juristisch auszuhöhlen, sich dem EU-Beitritt der Türkei nur halbherzig entgegenzustemmen und "eine unterwürfige Haltung gegenüber den Brüsseler Eurokraten" einzunehmen. Gegen einen EU-Beitritt der Türkei sprechen ihrer Ansicht nach u.a. die drohenden - finanziellen, politischen und sozialen - Kosten sowie die Tatsache, dass die Türkei kein europäisches Land sei. Insgesamt haben 258.281 Österreicherinnen und Österreicher das Volksbegehren unterzeichnet, das sind 4,28 % der Stimmberechtigten. (1.448 d.B.)