Vorlagen: Außenpolitik
Doppelbesteuerungsabkommen mit Algerien und mit Saudi Arabien
Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi Arabien werden gegenwärtig noch durch kein Abkommen vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Der Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen lässt ein solches Abkommen jedoch sinnvoll erscheinen, sodass die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt wird. Dem dient das nun zu ratifizierende Dokument. (1540 d.B.) In gleicher Weise wurde bei einem Abkommen mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien vorgegangen. (1494 d.B.)
Notifikation über Suspendierung des Visa-Abkommens mit der Ukraine
Im Februar 2004 trat die Ukraine dem Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates bei. Dieses Abkommen ermöglicht das visafreie Überschreiten von Grenzen. Da die Ukraine jedoch einer jener Staaten ist, von deren Bürger die EU Visa verlangt, muss das Abkommen gemäß EU-Recht suspendiert werden, was mit entsprechender Notifikation geschieht. (1463 d.B.)
Zusatzprotokoll zur Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften regelt die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit unmittelbar benachbarten Gebietskörperschaften anderer Staaten. Mit einem eigenen Zusatzprotokoll wird nun auch die Zusammenarbeit von nichtbenachbarten Gebietskörperschaften ermöglicht, und dies nicht nur im Rahmen von Einrichtungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und von Vereinigungen von Gebietskörperschaften, sondern auch auf bilateraler Ebene. (1462 d.B.)
Übereinkommen für Schutz und Förderung kultureller Ausdrucksformen
Die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen unterliegt in zunehmendem Maße dem Druck der Globalisierungsentwicklung. Es gilt, den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sicherzustellen und Bedingungen zu schaffen, die den freien Austausch kultureller Ausdrucksformen unterstützt. Mit einer eigenen Konvention sollen nun die Besonderheit kultureller Güter anerkannt und durch die Stärkung der Gemeinsamkeiten zwischen Kultur, Entwicklung und Dialog und die Bildung einer innovativen Plattform für die internationale Kulturkooperation die kulturelle Vielfalt und Kreativität geschützt und gefördert werden.
Insbesondere regelt das Übereinkommen die Entwicklung nationaler kulturpolitischer Strategien zum Schutz und zur Förderung kultureller Ausdrucksformen, die Stärkung von Identität und Interaktionsfähigkeit, die Verbindung von Kultur, Pluralismus und nachhaltiger Entwicklung, die Erhaltung kultureller Vielfalt, die Schaffung nicht unterschreitbarer Mindeststandards der Kultur, den Schutz kultureller Güter sowie internationalen Informationsaustausch und die Förderung der freien Meinungsäußerung in Wort und Bild. (1444 d.B.)
Hochschulabkommen mit der Mongolei
Anerkennungsfragen im Hochschulbetrieb zwischen Österreich und der Mongolei werden wegen des Ansteigens der gegenseitigen kulturellen Beziehungen immer häufiger. Die Hochschulen beider Staaten bedürfen daher gesicherter Grundlagen für ihre Anerkennungsverfahren, die mit einem eigenen Abkommen geregelt werden, in dem die Bedingungen festgelegt werden, unter denen Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen gegenseitig anerkannt werden, Studienabschlüsse ein Recht zum weiterführenden Studium geben und akademische Grade anerkannt werden können. (1541 d.B.) (Schluss)
Format
Links
- 1540 d.B. - Abkommen zwischen Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern
- 1463 d.B. - Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates; Suspendierung im Verhältnis zur Ukraine
- 1494 d.B. - Abkommen zwischen Österreich und Algerien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- 1444 d.B. - Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
- 1462 d.B. - Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit
- 1541 d.B. - Abkommen Österreich Mongolei gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich