Parlamentskorrespondenz Nr. 617 vom 28.06.2006

Vorlagen: Konsumentenschutz

Koalitionsantrag soll EU-Konsumentenschutz-Normen umsetzen

Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats aus dem Jahr 2004, die ein System der gegenseitigen Amtshilfe zwischen Verbraucherschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten vorsehen, soll in Österreich durch das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz umgesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag (836/A) haben jetzt die Koalitionsfraktionen eingebracht. Demnach wird eine zentrale Verbindungsstelle im für den Konsumentenschutz zuständigen Sozialministerium eingerichtet. Als zuständige Behörden, deren Tätigkeit die Verbindungsstelle unterstützt, sind der Bundeskartellanwalt, der Infrastrukturminister, die Bundeswettbewerbsbehörde, die KommAustria und der Bundeskommunikationssenat sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen angeführt. Ein bei der Verbindungsstelle eingerichteter Beirat dienst dem Erfahrungsaustausch bei der Vollziehung der Verordnung. (Schluss)

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