Parlamentskorrespondenz Nr. 647 vom 04.07.2006

Verfassungsausschuss befasst sich mit Bericht der Volksanwaltschaft

Schwerarbeitspension: Abgeordnete empfehlen Beharrungsbeschluss

Wien (PK) - Die Volksanwaltschaft stand im Mittelpunkt einer Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrats. Zu diesem Thema lag nicht nur der jüngste Bericht der Volksanwaltschaft, sondern auch ein Antrag der Grünen betreffend die Abberufbarkeit von Volksanwältinnen und Volksanwälten vor, der schließlich jedoch vertagt wurde. Nachdem bereits im Besonderen Ausschuss des Nationalrats eine umfassende Diskussion über die Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft geführt wurde (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 644), ging es im Verfassungsausschuss vor allem um konkrete Beschwerdefälle.

In Bezug auf den Einspruch des Bundesrats gegen die neue Schwerarbeiterregelung für Beamte empfiehlt der Verfassungsausschuss dem Plenum, den ursprünglich gefassten Gesetzesbeschluss zu wiederholen. Ein Antrag der Grünen betreffend Änderung des ORF-Gesetzes wurde abgelehnt. Mit der Ortstafel-Frage wird sich der Verfassungsausschuss voraussichtlich kommenden Dienstag befassen.

Zahl der Beschwerden bei Volksanwaltschaft bleibt konstant

Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft geht hervor, dass sich im vergangenen Jahr insgesamt 16.133 Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen an die Volksanwaltschaft wandten, 6.569 Prüfungsverfahren wurden eingeleitet. Damit hat sich die Zahl der Beschwerdefälle auf hohem Niveau eingependelt. Die meisten Beschwerden richteten sich gegen das Justizministerium und das Sozialministerium, in 68 Fällen leitete die Volksanwaltschaft ein so genanntes "amtswegiges Prüfungsverfahren" ein, wurde also von sich aus tätig.

Abschließen konnte die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 2005 7.891 Prüfungsverfahren, wobei es in 10 besonders schwer wiegenden Fällen einer formellen Empfehlung und in 16 Fällen einer Missstandsfeststellung bedurfte. Daneben wurde weiteren 845 Beschwerden Berechtigung zuerkannt. In einem Fall entschloss sich die Volksanwaltschaft dazu, wegen vermuteter Gesetzeswidrigkeit eine Verordnung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Die Empfehlungen und Missstandsfeststellungen betrafen beispielsweise die lange Dauer einzelner Verfahren, die Bestrafung eines Autofahrers wegen eines alten Fotos im Führerschein und die Belästigung von Anrainern durch ein genehmigtes Sägewerk. Die Volksanwaltschaft beanstandete aber auch, dass gehörlose bzw. schwer hörbehinderte Personen die volle Rundfunkgebühr zahlen müssen, obwohl sie nur Teile des ORF-Programms verfolgen können. In Bezug auf die nicht genehmigte Ausfuhr von Dürer-Grafiken durch die Albertina vermissen die drei VolksanwältInnen, wie sie schreiben, eine Strafanzeige durch das Bundesdenkmalamt.

Eingeleitet wurde die Diskussion im Ausschuss von Abgeordnetem Peter Marizzi (S). Er erkundigte sich danach, warum es noch immer keine Dokumentation jener völkerrechtlich relevanten Verträge gebe, die Österreich ratifiziert habe, obwohl dies die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht bereits zum vierten Mal urgiere. Auch die Frage der Verfahrenshilfe bei VwGH-Klagen wurde von ihm angesprochen.

Abgeordnete Theresia Stoisits (G) lobte wie auch Abgeordnete aller anderen Fraktionen die Arbeit der Volksanwaltschaft. Kritik übte sie jedoch daran, dass die legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft vom Nationalrat häufig nicht umgesetzt würden. Ihr zufolge listet der Bericht bereits 123 alte unerledigte Anregungen auf, lediglich 20 Anregungen sei man zumindest teilweise nachgekommen. Den Grundrechtsteil im Bericht der Volksanwaltschaft erachtet Stoisits, wie sie sagte, für besonders wichtig, weil es keine andere Institution gebe, die sich mit dieser Frage beschäftige.

Abgeordneter Markus Fauland (F) meinte, die große Zahl von Beschwerden zeige die hohe Akzeptanz der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung. Aus diesem Grund könne er sich auch keine Reduktion der Zahl der Volksanwälte vorstellen, erklärte er, eher sollte ihre Anzahl auf vier erhöht werden. Eine konkrete Frage betraf die im Bericht festgestellte mangelnde Kooperation des Bildungsministeriums mit der Volksanwaltschaft.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) machte geltend, dass die Zahl der Empfehlungen und Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft sowie die Zahl der berechtigten Beschwerden im Verhältnis zu den eingebrachten Beschwerden relativ gering sei. Für sie ist das ein Zeichen dafür, dass es in Österreich eine gut funktionierende Verwaltung gibt.

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) sprach den Fall eines Gynäkologen an, der mehr als 16.000 Krebsabstriche nicht an das Labor weitergeleitet habe. Die betroffenen Frauen hätten keine Entschädigung erhalten, da weder das Verbrechensopfergesetz noch die Haftpflichtbestimmungen gegriffen hätten, kritisierte sie. Grossmann zufolge hat die SPÖ bereits Anträge eingebracht, der auf einen verschuldensunabhängigen Haftungsfonds im Gesundheitswesen abzielt.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) brachte die unerlaubte Ausfuhr der Dürer-Grafiken zur Sprache und hielt fest, aus dem Bericht der Volksanwaltschaft gehe eindeutig hervor, dass der Direktor eines Bundesmuseums verantwortungslos und gesetzeswidrig agiert habe. Gleichzeitig hätte es das Bundesdenkmalamt verabsäumt, Anzeige zu erstatten. Zinggl vertrat die Auffassung, dass sowohl der Museumsdirektor als auch das Bundesdenkmalamt und das Bildungsministerium als Aufsichtsbehörde fahrlässig gehandelt haben.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) ging auf konkrete Beschwerden bezüglich der neuen Zugangsbeschränkungen zu manchen Studienrichtungen wie Medizin ein. Seiner Ansicht nach ist es ein generelles Problem, dass auf Grund der Ausgliederung der Universitäten rechtsrelevante Beschlüsse in verschiedener Form kundgemacht würden und Betroffene kaum eine Chance hätten, sich über wichtige Fristen zu informieren, wenn sie nicht gerade ins Internet schauten. 

Volksanwältin Rosemarie Bauer wies darauf hin, dass sich im langjährigen Trend etwa 8 % der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft als berechtigt erwiesen. Die Volksanwaltschaft würde aber auch häufig mit zivilrechtlichen Angelegenheiten, etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beschwerden über Gerichtsurteile, konfrontiert, für die sie nicht zuständig sei. Eine Reihe unzulässiger Beschwerden beziehe sich allerdings auf ausgegliederte Rechtsträger.

Zur im Bericht festgehaltenen mangelnden Kooperation des Bildungsministeriums mit der Volksanwaltschaft merkte Bauer an, das Ministerium und die Volksanwaltschaft seien nicht immer einer Meinung, zu welchen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen das Ministerium greifen solle oder könne, wenn es Probleme an den Universitäten gebe. Es gebe aber sehr wohl Bemühungen seitens des Ressorts, gemeinsam mit den Universitäten Lösungen zu finden.

Volksanwalt Peter Kostelka bedauerte, dass es weder im Bundeskanzleramt noch im Außenministerium eine Liste jener internationalen Abkommen gebe, die zu völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs führten. Was Verfahren vor dem VwGH betrifft, gibt es ihm zufolge die "obskure Situation", dass eine Partei auf richterliche Empfehlung zwar Verfahrenshilfe erhalte, dann allerdings Verfahrenskosten für den Gegner übernehmen müsse, wenn das Verfahren verloren gehe. Er erachte dies für "unbillig".

Dass der Bericht der Volksanwaltschaft bereits 123 unerledigte legistische Anregungen enthält, führt Kostelka darauf zurück, dass sich die Empfehlungen mit den Jahren summierten und auch ältere Anregungen nicht vergessen würden. Seiner Meinung nach ist es aber "ein nicht so schlechter Schnitt", wenn in einem Jahr 20 Anregungen umgesetzt würden. Beanstandungen einzelner Verwaltungsstellen erübrigen sich seiner Darstellung nach manchmal deswegen, weil diese rasch reagierten und der Beschwerdegrund wegfalle.

Zum Fall des Gynäkologen hielt Kostelka fest, dass dieser nach Einbringen mehrerer Klagen auf Schmerzensgeld in Konkurs gegangen sei. Die betroffenen Frauen hätten letztendlich 7,36 € bekommen, nicht zuletzt deshalb, weil auch das Verbrechensopfergesetz und die Haftpflichtbestimmungen nicht gegriffen hätten. Für Kostelka ist es in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, dass es in Österreich zwar etwa für Dolmetscher oder Bergführer eine Pflichtversicherung gibt, aber nicht für Ärzte.

Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Der Entschließungsantrag der Günen, die Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass Volksanwältinnen und Volksanwälte vom Nationalrat abberufen werden können, wenn diese das vom Nationalrat in sie gesetzte Vertrauen in schwerwiegender Weise missbrauchen, wurde mit V-F-Mehrheit vertagt. Anlass für die Einbringung des Antrages waren Aussagen von Volksanwalt Ewald Stadler, der nach Meinung der Grünen das nationalsozialistische Terrorregime mehrfach verharmlost hat und damit für die Funktion eines Volksanwalts ungeeignet ist.

Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) begründete die Vertagung des Antrags damit, dass der Antrag noch nicht ausgereift sei und in dieser Frage noch Verhandlungen stattfinden müssten. Sie selbst hätte große Probleme damit, wenn der Nationalrat die Volksanwälte abberufen könnte, sagte Fekter, dadurch könnte die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft gefährdet sein.

F-Klubobmann Herbert Scheibner schloss sich dem Vertagungsantrag an. Es gehe darum, die Volksanwaltschaft insgesamt auf eine zukunftsorientierte Basis zu stellen, erklärte er, hier müssten noch einige andere Fragen diskutiert werden. Scheibner sprach sich dafür aus, dass der Nationalrat sowohl die Volksanwaltschaft als auch den Rechnungshofpräsidenten mit Zwei-Drittel-Mehrheit abberufen können soll.

Abgeordneter Peter Wittmann (S) trat ebenfalls für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat in Bezug auf die Abberufung einzelner Volksanwälte ein. In Richtung Abgeordneter Fekter fragte er, wer sonst außer der Nationalrat solle die Volksanwälte abberufen können.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) wies darauf hin, dass im Antrag selbst offen gelassen worden sei, ob eine Abberufung von Volksanwälten mit einfacher oder mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich sein solle, ihr zufolge würden die Grünen aber einer Abberufung mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Vorzug geben. Die Argumentation von Abgeordneter Fekter wertete Stoisits als "an Lächerlichkeit nicht überbietbar" und wies darauf hin, dass die ÖVP im Besonderen Ausschuss des Nationalrats zur Vorberatung der Verfassungsreform  für eine mögliche Abberufung der Volksanwaltschaft eingetreten sei.

Schwerarbeitspension: Ausschuss empfiehlt Beharrungsbeschluss

Einen Beharrungsbeschluss empfiehlt der Verfassungsausschuss des Nationalrats in Bezug auf den Einspruch des Bundesrats gegen die Schwerarbeitspension für Beamte. Der Bundesrat hat gegen den entsprechenden Gesetzesbeschluss die selben Einwände wie gegen die Schwerarbeiterregelung im Allgemeinen Pensionsrecht geltend gemacht, und unter anderem kritisiert, dass viele Versicherte, die schwer gearbeitet haben, nicht unter die Bestimmungen fallen würden. Überdies ortet er "gravierende Unsachlichkeiten" im Exekutivdienst, da Dienst in der Justizwache von der Anerkennung als Schwerarbeit ausgeschlossen sei und auch Dienstzeiten in der Zollwache nicht anerkannt würden.

Seitens der SPÖ trat Abgeordneter Otto Pendl gegen einen Beharrungsbeschluss ein und meinte, die Kritik der SPÖ an der Schwerarbeiterregelung bleibe bestehen. F-Klubobmann Herbert Scheibner zeigte sich demgegenüber verwundert, warum die neue Regelung von den Sozialdemokraten zur Gänze abgelehnt werde. Für ihn ist das im Interesse der Betroffenen nicht nachvollziehbar.

Der von Abgeordneter Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) eingebrachte Antrag der Koalitionsparteien, den Gesetzesbeschluss zu wiederholen, wurde mit V-F-Mehrheit angenommen.

Keine geheime Wahl des ORF-Generaldirektors

Neuerlich nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrem Wunsch, den Wahlmodus für die ORF-Spitzen zu ändern. Ein entsprechender Antrag auf Änderung des ORF-Gesetzes wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt. Dem Antrag zufolge hätte sich künftig sowohl der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin als auch die DirektorInnen und LandesdirektorInnen einem medienöffentlichen Hearing stellen müssen und danach in geheimer Wahl vom Stiftungsrat gewählt werden sollen. Zugleich wollten die Grünen eine getrennte Wahl jeder einzelnen Funktion anstelle eines Gesamtwahlvorschlags erreichen.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) wies auf die demokratiepolitische Bedeutung der Wahl des ORF-Generalintendanten hin. Deshalb muss ihrer Meinung nach der Frage der öffentlichen Transparenz und der Qualifikation der BewerberInnen großes Augenmerk gewidmet werden. Der ORF gehöre allen, bekräftigte sie.

Abgeordneter Josef Cap (S) fragte sich, warum die ÖVP die Vorschläge der Grünen ablehne. Er selbst könne aufgrund seiner Erfahrungen nur bestätigen, dass geheime Abstimmungen letztendlich mehr Demokratie bedeuteten, meinte er. So habe etwa der geheim gewählte Generalintendant Gerd Bacher stets den Primat des ORF gegenüber der Politik verteidigt. Generell stellte Cap fest, es sei nicht gut, wenn sich ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im politischen Streit befinde. Einen Unterschied zwischen dem früheren ORF-Kuratorium und den jetzigen Stiftungsrat kann er, wie er sagte, nicht sehen, die versprochene Entpolitisierung habe nicht stattgefunden.

Abgeordneter Uwe Scheuch (F) verwies darauf, dass sich die ORF-Redakteurinnen und -Redakteure unmittelbar nach der ORF-Sondersitzung des Nationalrats über eine Vereinnahmung von Rot und Grün beschwert hätten. Der ORF habe zweifelsohne Probleme, zum Beispiel mit den Quoten oder mit den Informationssendungen, räumte er ein, das hat seiner Auffassung nach aber "überhaupt nichts" mit der Frage der geheimen Wahl des Generalintendanten zu tun. Die Stiftungsräte sollten zu ihren Abstimmungsverhalten stehen, forderte Scheuch. Generell ist es ihm zufolge das Bestreben des BZÖ, den ORF möglichst aus der parteipolitischen Umklammerung zu befreien.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) erklärte, die ÖVP halte den Antrag der Grünen für "ausgesprochen verfehlt". Sie führt die laufende Diskussion über den ORF auf die bevorstehenden Nationalratswahlen zurück. Der ORF sei ein hervorragendes Unternehmen, unterstrich Baumgartner-Gabitzer, SPÖ und Grüne könnten stolz auf ihn sein.  Zur Frage der geheimen Wahl des Generalintendanten merkte Baumgartner-Gabitzer an, offene Abstimmungen seien in einer AG üblich.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) wies anhand eines konkreten Beispiels auf frühere erfolgreiche Einflussversuche der SPÖ auf Informationssendungen im ORF hin. (Schluss)