Parlamentskorrespondenz Nr. 663 vom 06.07.2006

EU-Jahresvorschau 2006 für die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft

Wien (PK) – Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Josef Pröll hat dem Parlament die Jahresvorschau 2006 (III 201 d.B.) auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates zugeleitet.

Im Bericht wird zunächst darauf hingewiesen, dass im Jahr 2005 sowohl die "Lissabonner Strategie zur ökonomischen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU" als auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2001 (Göteborg) einer Überprüfung unterzogen (Lissabonner Strategie: Halbzeitüberprüfung; EU-Nachhaltigkeitsstrategie: Komplett-Review) werden. Beide Strategien sind wichtig, um die EU zu einer "Nachhaltigkeitsunion Europa" zu machen. Die Lissabonner Strategie ist bis 2010 angelegt und konzentriert sich auf die Themen Wachstum und Beschäftigung. Zum Abschluss des ausführlichen Review-Prozesses zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie hat die Kommission Ende Dezember 2005 eine Mitteilung vorgelegt, die die Grundlage für die weiteren Verhandlungen darstellt. Die Mitteilung enthält sechs Schlüsselthemen: Klima/Energie, Gesundheit, soziale Ausgrenzung/Demografie, Migration, Management natürlicher Ressourcen, Verkehr, Globale Herausforderung, Armut und Entwicklung.

Zur Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung und zur Stärkung der Synergien zwischen Umwelt und Wachstum sollten die Mitgliedstaaten auf eine Steigerung der Energieeffizienz und der Kraft-Wärme-Kopplung hinarbeiten, nachhaltige (auch erneuerbare) Energien entwickeln sowie für die rasche Verbreitung umweltfreundlicher und ökoeffizienter Technologien sorgen, heißt es im Bericht. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die Internalisierung externer Umweltkosten und die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltschädigung fördern. Bei der Umsetzung dieser Prioritäten ist auf Kohärenz mit den Gemeinschaftsvorschriften – insbesondere mit dem Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP) - zu achten. In Anbetracht der Bedeutung der biologischen Vielfalt für bestimmte Wirtschaftszweige sollen die Mitgliedstaaten das Ziel verfolgen, bis 2010 dem Verlust der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten. Dies soll insbesondere durch die Einbeziehung dieser Belange in andere Politikbereiche erreicht werden. Außerdem wird die Notwendigkeit betont, die Kyoto-Ziele kosteneffizient – und unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen - umzusetzen.

Basierend auf den Prioritäten des 6. Umweltaktionsprogramms hat die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2005 fünf der insgesamt sieben thematischen Strategien in den Bereichen Meeresumwelt, Luft, Abfälle, nachhaltige Ressourcennutzung und städtische Umwelt vorgelegt. Mit der Vorlage der thematischen Strategien zu Boden und Pestizide ist im 1. Quartal 2006 zu rechnen. Der österreichische Vorsitz wird die thematischen Strategien zu Luft, Abfällen und städtischer Umwelt prioritär behandeln.

Klimawandel  und Luftverschmutzung

Der Schutz des globalen Klimas vor gefährlicher anthropogener Veränderung ist eines der wichtigsten Umweltthemen der Gegenwart. Mit der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll ist es gelungen, ein Regelwerk zu schaffen, das erste Schritte in Richtung einer Reduktion der Treibhausgasemissionen vorsieht. Das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 hat dem Klimaprozess neue Impulse gegeben.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht nun das u.a. von der EU intensiv verfolgte Ziel der Festlegung von Regeln für die Zeit nach der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nach 2012 sowie die Weiterentwicklung und Stärkung der Klimarahmenkonvention. 

Die EU muss sich auch weiterhin um Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel bemühen, um ihre Emissionsreduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll zu erreichen. Die EK verweist in dieser Hinsicht insbesondere auf die Bedeutung der nationalen Allokationspläne. Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Richtlinie über den Emissionshandel verpflichtet, bis 30.6.2006 ihre nationalen Pläne betreffend die Zuteilung von Emissionszertifikaten für die 2. Handelsperiode 2008-2012 an die EK zu übermitteln. 

Darüber hinaus überlegt die EK die Aufnahme des Luftfahrtsektors in das EU-Emissionshandelssystem. Mit einem diesbezüglichen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG  ist allerdings – im weiteren Rahmen der Überprüfung dieser Richtlinie - erst in der 2. Jahreshälfte 2006 zu rechnen.

Im Rahmen des Europäischen Klimaschutzprogramms (European Climate Change Programme – ECCP) plant die EK in der 2. Jahreshälfte 2006 die Vorlage eines Grünbuchs zur Anpassung an den Klimawandel. Das Grünbuch soll jene Bereiche identifizieren, in denen Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels in der EU durch Anpassungsmaßnahmen zu reduzieren.

Die EK wird überdies auch eine Bilanz über die bisherigen, freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie im Hinblick auf die Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen ziehen. Die EK plant die Verabschiedung einer Mitteilung in der 2. Jahreshälfte 2006. Darin sollen die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie zur Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen aufgezeigt und weitere mögliche Schritte (insbesondere weitere freiwillige Vereinbarungen) angedacht werden.

Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Biokraftstoffe

Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger und die Steigerung der Energieeffizienz zählt schon seit langem zu den wichtigsten Zielen der gemeinschaftlichen Energiepolitik. Basierend auf dieser langfristigen Gemeinschaftsstrategie und den jüngsten Vorfällen rund um den Gasstreit zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine stellt die europäische Energieversorgung einen Schwerpunkt während der österreichischen Präsidentschaft dar. Die verstärkte Energieeffizienz ist auch eines der erklärten Ziele der Lissabon-Strategie.

Die EK plant in der 2. Jahreshälfte 2006 die Vorlage eines Aktionsplans für Energieeffizienz, welchem unter Umständen Ende 2006 auch Legislativvorschläge folgen könnten.

Der Aktionsplan für Energieeffizienz ist Teil des Grünbuches über Energieeffizienz der EK, welches zum Ziel hat, auf eine erneuerte Energieeffizienz-Initiative auf allen Ebenen der europäischen Gesellschaft hinzuwirken. Nach Abschluss der derzeit stattfindenden Konsultationsphase zum Grünbuch über Energieeffizienz wird die EK in der Lage sein, fundierte, nützliche und umsetzbare Vorschläge in einen Aktionsplan aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten können bis März 2006 Vorschläge zum Aktionsplan einbringen.

Der Aktionsplan für Energieeffizienz hat zum Ziel, die Nachfrage in der EU zu stabilisieren und in der Folge zu reduzieren. Der Aktionsplan soll zu einer verstärkten Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Neben einer geringeren Abhängigkeit von externer Energieversorgung soll - auf möglichst kostenwirksame Weise - auch ein Umweltnutzen erzielt werden.

Die EK hat überdies angekündigt, bis zum Herbst 2006 ein Grünbuch über eine erneuerte, kohärente Energiepolitik der EU ("Grünbuch über eine sichere, wettbewerbsfähgie und nachhaltige Energiepolitik für Europa") auf der Basis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im März 2006 erstellen zu wollen. Vorbereitend für den Frühjahrsgipfel soll Ende Februar 2006 eine Kurzfassung zum Grünbuch und eine Mitteilung zur Energiesicherheit (möglicherweise Teil des Grünbuchs) von der EK vorgelegt werden. Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand damit zu rechnen, dass auf der Basis dieses Grünbuches beim Europäischen Rat im Dezember 2006 Schlussfolgerungen über die Neuausrichtung der Energiepolitik der EU verabschiedet werden.

Darüber hinaus ist die Vorlage der endgültigen Mitteilung betreffend eine EU-Strategie für Biotreibstoffe seitens der EK für Anfang Februar 2006 geplant. Ziel der Strategie ist, die erste Generation von Biokraftstoffen weiter zu optimieren und zu forcieren und die Entwicklung der Biokraftstoffe der zweiten Generation voranzutreiben.

Die EK will untersuchen, wie die Verwendung von Biokraftstoffen auf das CO2-Ziel für den Flottenverbrauch anzurechnen ist und überlegt ein Zertifizierungssystem hinsichtlich Mindestnormen für Nachhaltigkeit für den Anbau der Energiepflanzen. Überdies plant die EK, die Beimischungsgrenzen für Ethanol, Ether und andere sauerstofforganische Komponenten in Benzin sowie die Beimischungsgrenzen für Biodiesel in Diesel sowie für den Dampfdruck der Kraftstoffe mit biogenem Anteil zu hinterfragen.

Österreich liegt mit einem Anteil von 2,5 % hinsichtlich der Substitution herkömmlicher Kraftstoffe durch Biokraftstoffe gemeinsam mit Schweden (3 %) an der Spitze der EU 25 und nimmt somit eine Vorreiterrolle ein.

Die geplanten Initiativen der EK hinsichtlich einer technischen Anpassung der Kraftstoffnormen (insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Beimischungsgrenzen) werden aus Sicht des BMLFUW begrüßt, da dies einen wertvollen Beitrag zu den Zielen der Klimastrategie und der Feinstaubproblematik leisten könnte. Ein Zertifizierungssystem im Hinblick auf Mindestnormen für Nachhaltigkeit für den Anbau der Energiepflanzen wird ebenfalls begrüßt, da Österreich mit seinen hohen Umweltstandards in der landwirtschaftlichen Produktion eine Vorreiterrolle einnehmen kann.

Aus Sicht des BMLFUW wäre es allerdings kontraproduktiv, die Verwendung von Biokraftstoffen auf das CO2-Ziel für den Flottenverbrauch anzurechnen, da die Selbstverpflichtung der Automobilindustrie (Senkung des Flottenverbrauchs auf 140g/km bis 2008) dadurch stark aufgeweicht würde.

Biodiversität

Angesichts des stetigen Rückgangs der Biodiversität sind neue Maßnahmen erforderlich, um das Ziel zu erreichen, den Verlust an Biodiversität in Europa bis 2010 zu stoppen. Die EK hat daher eine Mitteilung zur Biodiversität für Ende April/Anfang Mai 2006 angekündigt. Diese soll die Ziele und Maßnahmen zur Erreichung des 2010-Ziels in der EU festlegen.

Ausgangspunkt für Initiativen in diesem Bereich bilden die im Jahr 1998 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedete Biodiversitätsstrategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die im Jahr 2002 beschlossenen vier Aktionspläne (zu Landwirtschaft, Fischerei, Entwicklungszusammenarbeit, natürliche Ressourcen).

Im Jahr 2001 beschloss der europäische Rat von Göteborg, den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Auch auf globaler Ebene haben sich die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2002 dazu verpflichtet, bis 2010 eine signifikante Reduktion des Verlustes der biologischen Vielfalt herbeizuführen. Auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung (2002, Johannesburg) haben sich die Staats- und Regierungschefs aller Länder zu diesem Ziel bekannt.

In den Jahren 2003/2004 wurde eine Überprüfung der Umsetzung der Strategie sowie der Aktionspläne durchgeführt, bei welcher die EU-Mitgliedstaaten sowie andere Stakeholder im Rahmen der BiodiversitätsexpertInnengruppe der EK einbezogen wurden. In Ratsschlussfolgerungen vom Juni 2004 wurde die EK ersucht, den Bericht darüber bis spätestens Ende 2004 dem Rat sowie dem Parlament vorzulegen.

Am 15. November 2005 wurde von der Kommission ein erster grober Entwurf für eine Biodiversitäts-Mitteilung der ExpertInnengruppe Biodiversität vorgelegt, die sich aus einem Ziel- und Maßnahmendokument sowie einer dazugehörigen Road Map (Aktivitäten zu den Zielen und Maßnahmen bis 2010 und darüber hinaus) zusammensetzt. Der in der Mitteilung eingeschlagene Weg wird aus Sicht des BMLFUW grundsätzlich begrüßt, allerdings wären konkretere, stärker aktionsorientierte Maßnahmen in die Road Map aufzunehmen. Der Entwurf wird derzeit einer breiten Internetkonsultation unterzogen, welche noch bis 6. Februar 2006 läuft.

Rechtsvereinfachung ("Better Regulation")

Die EK hat im Jahr 2005 eine Reihe von Initiativen zur besseren Rechtsetzung, insbesondere auch für die Arbeiten im Rat und im EP gesetzt, die 2006 weitergeführt werden. So hat die EK zum Beispiel im Juni 2005 im Juni 2005 eine aktualisierte Version ihrer Leitlinien zur Durchführung von Folgeabschätzungen herausgegeben. Die Leitlinien verfolgen ein integriertes Konzept, wonach Vorschläge für Verordnungen, Richtlinien bzw. auch Strategien der Gemeinschaft in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen zu überprüfen sind. In erster Linie liegt die Verantwortung zur Durchführung bei der EK: Diese hat sich verpflichtet, Folgenabschätzungen für alle wichtigen legislativen und grundsatzpolitischen Vorschläge durchzuführen, die in ihren jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogrammen enthalten sind.

Die EK hat zum Beispiel einen eigenen Mechanismus zur Messung des (Netto)Verwaltungsaufwands erarbeitet, dieser wurde im Rahmen von 8 Pilotprojekten  als positiv bewertet. Die einheitliche EU-Methode soll in die interinstitutionelle Vereinbarung aufgenommen werden.

Auf der Grundlage einer Reihe von Pilotprojekten (im Umweltbereich: Luftstrategie, Meeresstrategie, Pestizidstrategie, Bodenschutzstrategie, Grundwasserrichtlinie) hat die EK eine einheitliche EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten erarbeitet. Die EK ist nun im Rahmen der Initiative der 3 Präsidentschaften von GB, Ö und FIN aufgefordert, Optionen zur Festlegung quantifizierbarer Ziele bei der Reduktion von Verwaltungskosten in bestimmten Sektoren zu evaluieren.

Die EG-Umweltgesetzgebung stellt einen der prioritären Bereiche für Vereinfachungsvorhaben sowie für die Durchführung von Folgenabschätzungen dar. Das BMLFUW unterstützt die Vorhaben auf europäischer Ebene für eine bessere Rechtsetzung insb. der Vereinfachung, die zu einer Verwirklichung ökologischer Ziele beitragen, ohne die ökonomischen Interessen zu vernachlässigen. Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung dürfen nicht zu einer Minderung von Umweltstandards führen. Im Umweltbereich werden Folgenabschätzungen, die in integrierter Weise die Auswirkungen beleuchten, mit großer Sorgfalt durchgeführt. Folgenabschätzungen bilden eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Rates und des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren. Folgenabschätzungen sind wesentlich als Ausgangspunkt für Vorschläge der Kommission und sollen daher in der Phase der Ausarbeitung eines Vorschlags erstellt werden. Zusätzliche Folgenabschätzungen während des Gesetzgebungsverfahrens sollten nur bei entscheidenden und wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorschlag der Kommission durchgeführt werden. Zudem sollte im Rat Einigkeit darüber bestehen, so dass eine weitere Folgenabschätzung nur dann auszuarbeiten ist, wenn sie tatsächlich erforderlich und auch verhältnismäßig zum Aufwand ist.

Operatives Jahresprogramm des Rates

Die beiden Vorsitze Österreich und Finnland präsentierten ihr gemeinsames Jahresprogramm für 2006 am 22.12.2005. Österreich und Finnland planen, während ihrer aufeinander folgenden Präsidentschaften eng zusammenzuarbeiten. AT und FIN werden dem reibungslosen und wirksamen Funktionieren des Rates sowie der Sicherstellung von möglichst viel Transparenz bei der Ausübung der Funktionen des Vorsitzes besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Inhalt des operativen Jahresprogramms 2006 im Umweltbereich

Im Jahresprogramm für 2006 sind die wichtigsten Arbeiten aufgeführt, die die beiden Vorsitze voranbringen werden. Im Umweltbereich sind dies insbesondere die Halbzeitüberprüfung des 6. Umweltaktionsprogramms, Klimawandel/Kyoto-Protokoll,              Luftqualität/Atmosphäre (Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa), strengere Abgasnormen für Personen- und Lastkraftwagen (EURO 5), Überarbeitung der Richtlinie über Kraftstoffqualität (EU-Strategie für Biotreibstoffe, Abfall (Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der 30 Jahre alten Abfallrahmen-Richtlinie), Wasser (Hochwasserrisikomanagement),    Prioritäre Stoffe (Wasserqualität), 4. Weltwasserforum (16.-22. März 2006/Mexico City), Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung, Finanzierungsinstrument für die Umwelt ("LIFE+"), Fluorierte Treibhausgase,  Batterien, (stoffliche Verwertung aller Batterien), Biologische Vielfalt, Umwelttechnologien, Globales Umweltmanagement/9. Sondertagung des UNEP-Verwaltungsrats (7.-9. Februar 2006/Dubai), Nachhaltige Entwicklung, Chemikalienpolitik  - "REACH" (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals),   Nuklearenergie (Österreich wird während seiner Präsidentschaft seine betont kritische Haltung gegenüber der Nutzung der Kernenergie als Energiequelle weiterhin vertreten).

Inhalt des operativen Jahresprogramms 2006 im Bereich Land- und   Forstwirtschaft sowie Fischerei

Das übergeordnete Ziel des Jahres 2006 im Bereich Land- und Forstwirtschaft ist, ein innovatives, wettbewerbsfähiges und nachhaltiges europäisches Landwirtschaftsmodell zu erhalten und zu schaffen. Die Konsolidierung der jüngst reformierten GAP stellt dabei eine Priorität dar. Es ist wichtig, der europäischen Landwirtschaft ein Signal der Stabilität und Verlässlichkeit zu geben und gleichzeitig anzuerkennen, dass es an der Zeit ist, über die Herausforderungen nachzudenken, mit denen die GAP in den letzten Jahren des Jahrzehnts konfrontiert sein wird.

Dabei spielt der Beitrag des europäischen Landwirtschaftsmodells zur Lissabonner Strategie eine übergeordnete Rolle. Die reformierte GAP trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum bei, da sie wettbewerbsfähiger und marktorientierter ist; sie unterstützt Innovation, fördert den Umweltschutz und schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Stabilität in den ländlichen Gebieten Europas.

Die Vereinfachung der GAP ist ein weiteres wichtiges Anliegen, wobei sich der Rat 2006 mit Legislativvorschlägen insbesondere einem Vorschlag zur Eierkennzeichnung befassen wird. Weitere Vorhaben im Bereich der Marktorganisationen sind der Abschluss der GMO Zucker und der Spirituosenverordnung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahren sowie die Bearbeitung der Vorschläge zu Obst und Gemüse, Wein und Bananen. Der Rat wird ferner über Vorschläge der Kommission zur Anpassung der Regelungen für den Flachs- und den Hanfsektor befinden. Die Vorschläge zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird der Rat vor Ende 2006 behandeln. Landwirtschaftsrelevante WTO-Aspekte wird der Rat im Rahmen eines Dialogs mit den interessierten Kreisen und einer transparenten Einbindung dieser Kreise begleiten. Weitere wichtige Themen, die im Mittelpunkt stehen: Biomasse/Biotreibstoffe, GVO Koexistenz, Bio Landbau, Förderung von Lebensmittelsicherheit, artgerechter Tierhaltung, Tiergesundheit, Pflanzenschutz und Tierernährung, Forstwirtschaftliche Fragen sowie der Fischereisektor. (Schluss)