Parlamentskorrespondenz Nr. 691 vom 12.07.2006

Kampf gegen den Menschenhandel, internationaler Verbraucherschutz

Wien (PK) – Das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, mit dem sich der Nationalrat in den Abendstunden befasste, sieht grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor. Abgeordnete Dr. FEKTER (V), die einen entsprechenden Antrag gemeinsam mit Abgeordneter Dr. Partik-Pable eingebracht hatte, erläuterte, bei dem vorliegenden Gesetz gehe es darum, dass ausländische Behörden, wenn es zu grenzüberschreitenden Verletzungen des Konsumentenschutzes komme, einen konkreten Ansprechpartner zur Verfügung hätten. Schließlich gebe es in Österreich mehrere Ministerien, die für Verbraucherschutz zuständig seien. Besonders hob Fekter hervor, dass im vorliegenden Gesetz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit klar ausgeführt worden sei und daher nicht überschießend vorgegangen werden dürfe. Ermittlungen seien nur erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht vorliege.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf an, machte jedoch ein paar kritische Anmerkungen dazu. So hätte man seiner Meinung nach die Frage der Verhältnismäßigkeit klarer formulieren können, da es, wie er sagte, um Konsumenteninteressen und nicht um Interessen von Unternehmen gehe. Langfristig wünscht sich Maier eine einzige Verbraucherschutzbehörde, die sich für Konsumentenschutz einsetzt.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) skizzierte, es gehe beim vorliegenden Gesetz in erster Linie um gegenseitige Amtshilfe von Verbraucherschutzbehörden zum Schutz der Konsumenten. Österreich habe bereits einen sehr hohen Verbraucherschutz, unterstrich sie, es gehe aber nicht zuletzt darum, international besser agieren zu können. 

Abgeordnete Dr. MOSER (G) wertete die vorliegende Gesetzesnovelle als wesentlichen europäischen Schritt, dem ihrer Meinung nach aber weitere Schritte auf nationaler Ebene folgen müssten. Unter anderem sprach sie sich für die Einrichtung einer eigenen Verbraucherschutzbehörde und die Einrichtung eines Beirates für Verbraucherangelegenheiten aus.

Justizministerin Mag. GASTINGER wies darauf hin, dass die Gesetzwerdung schwierig gewesen sei, weil Verbraucherschutz auf europäischer Ebene zumeist Verwaltungssache sei, während er in Österreich vielfach in die Zuständigkeit der Gerichte falle. In diesem Sinn äußerte sie sich über das Zustandekommen des vorliegenden Entwurfs erfreut.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) betonte, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sei es einerseits darum gegangen, dem Konsumentenschutz Rechnung zu tragen, andererseits habe man aber nicht eine "Superbehörde" mit neuer Bürokratie schaffen wollen. Als wichtig wertete er es, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) wies auf die vorgesehene Verbindungsstelle für Verbraucherschutzangelegenheiten im Sozialministerium hin, bedauerte aber, dass darüber hinaus keine weiteren Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes beschlossen würden. Sie sieht viele Belege dafür, dass in Österreich in konkreten Konsumentenschutzangelegenheiten "nichts weitergeht".

Abgeordneter Dr. DERNOSCHEG (V) hielt fest, in einem gemeinsamen Markt sei eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes sinnvoll. In Österreich sei der Verbraucherschutz gut ausgebaut, sagte er und betonte, adäquater Konsumentenschutz sei auch im Interesse der Wirtschaft.

Das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

Übereinkommen gegen Menschenhandel, S-Antrag, G-Antrag

Abgeordnete STADLBAUER (S) begrüßte die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, beklagte aber, dass die nationale Umsetzung der Bestimmungen "zu wünschen übrig lässt". Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien sei "mangelhaft und halbherzig", meinte sie. Stadlbauer forderte u.a. eine Bestrafung von Freiern, die die Zwangslage einer Prostituierten wissentlich ausnützen, auch wenn diese bereits volljährig ist.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) machte darauf aufmerksam, dass der Menschenhandel - nach dem illegalen Handel mit Drogen und mit Waffen - mittlerweile die drittgrößte Einnahmequelle im Bereich der internationalen Kriminalität sei. In diesem Sinn wertete er das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels als wichtigen Schritt nach vorne. Es gehe nicht nur darum, in den Zielländern, sondern auch in den Transitländern und in den Ursprungsländern Maßnahmen zu setzen. Auf nationaler Ebene habe Österreich bereits viel getan, widersprach Donnerbauer seiner Vorrednerin.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu der in Rede stehenden Vorlage, denn dieses Übereinkommen sollte von Österreich ratifiziert werden. Allerdings treffe die Umsetzung dieses Übereinkommens zu einem guten Teil das Innenministerium, weshalb es wünschenswert gewesen wäre, hätte die Innenministerin ebenfalls an dieser Debatte teilgenommen. Besonders brauche es einen adäquaten Opferschutz, und gerade hier gebe es in Österreich noch großen Handlungsbedarf.

Abgeordneter FAULAND (F) wollte mit seiner Wortmeldung die Ausführungen des Abgeordneten Donnerbauer unterstreichen und ging auf diesbezügliche Zahlen ein. Die Ratifikation alleine werde allerdings zu wenig sein, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, es brauche auch die entsprechende Umsetzung, und die Regierung trage dem auch Rechnung, zumal in der Vollziehung noch einiges umzusetzen sei.

Bundesministerin Mag. GASTINGER knüpfte an ihren Vorredner an und zeigte sich froh über diese Ratifikation. Österreich sei das zweite Land, das dieses Übereinkommen ratifiziere, und darauf könne man stolz sein, zeige dies doch, dass Österreich den Kampf gegen den Menschenhandel ernst nehme. Sodann ging das Regierungsmitglied auf einzelne Details der Vorlage ein.

Auch Abgeordnete Mag. WURM (S) sah die Ratifizierung dieses Übereinkommens als Signal und als Kampfansage gegen eines der grausamsten Verbrechen unserer Zeit. Dieses Verbrechen betreffe vor allem Frauen, weltweit würden hunderttausende Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen, zig Millionen Euro würden von Schleppern und Zuhältern verdient. Entsprechend entschlossen müsse gegen diese organisierte Kriminalität vorgegangen werden. Das gelte auch für entsprechende ergänzende Maßnahmen in Österreich, erklärte die Rednerin.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) nannte die Verbrechen des Menschenhandels gleichfalls abscheulich. Mit dem nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel setze man einen ersten wichtigen Schritt, erklärte die Rednerin, die sodann dessen Details erläuterte.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) trat für weitergehende Maßnahmen ein und lud die Regierungsfraktionen ein, den Plänen der Opposition beizutreten, die sie in der Folge vorstellte. Die von der Regierung geplanten Schritte seien ungenügend, hier bräuchte es ein Mehr an Aktivität, hielt die Rednerin fest, die vor allem den ungenügenden Opferschutz und das Vorgehen gegen die Opfer kritisierte.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) meinte, vieles sei bereits zur Bekämpfung und zur Bestrafung des Menschenhandels durchgeführt, man habe vieles, was in diesem Übereinkommen festgehalten werde, von österreichischer Seite bereits übererfüllt. Diese Bundesregierung und vor allem die Justizministerin hätten hier besonders engagiert agiert, während manche Forderungen der Opposition realitätsfremd seien. Deren Vorwürfe seien daher ungerecht, zumal es seitens der Regierungsfraktionen ein Gesprächsangebot gebe, diese Frage weiter zu behandeln.

Abgeordneter PENDL (S) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Übereinkommen und wies darauf hin, dass etliche Vorredner schon detailreich auf diese Materie eingegangen seien. Zur Umsetzung brauche es freilich ein Mehr an Ressourcen, meinte der Redner, denn nur mit der Ratifikation alleine sei man noch keinen Schritt weitergekommen.

Abgeordneter DOPPLER (V) sagte, Menschenhandel sei die drittgrößte Erwerbsquelle der organisierten Kriminalität, und daher seien alle gefordert, wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention des Menschenhandels zu setzen. Mit diesem Übereinkommen werde ein erfolgreicher Weg der Bundesregierung fortgesetzt, meinte der Redner.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) unterstrich die Argumentation ihrer Fraktionskolleginnen und mahnte verstärkte Aktivitäten zur Bekämpfung des Menschenhandels ein.

Abgeordneter Dr. LIECHTENSTEIN (V) plädierte gleichfalls für die Annahme dieses Übereinkommens, denn Europa brauche eine Ordnung, die all seinen Bürgern wirkungsvollen Schutz biete, und dazu zähle auch die entschiedene Bekämpfung des Menschenhandels, sagte Liechtenstein, der für eine gemeinsame europäische Sicherheitspolitik eintrat.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) wiederholte die vorgebrachten Argumente seiner Fraktion.

Die in Rede stehende Vorlage wurde einstimmig angenommen. Die Berichte des Ausschusses wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

(Schluss Justiz/Forts. NR)